Runterstufung von GdB 50 auf GdB 40!!

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Hexken, 10. Oktober 2014.

  1. Hexken

    Hexken hexhex...

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    Hallo,

    der Widerspruch ist nun vom VdK eingereicht worden mit neuer Diagnose und neu erstellter Liste aller Einschränkungen, die mir so aufgefallen sind.

    Drückt mir die Daumen, das es gut geht...

    Habt ihr irgendwelche Erfahrungswerte, wie lange die einen solchen Widerspruch bearbeiten?

    Liebe Grüße und allen eine besinnliche Adventszeit.

    Das Hexken
     
  2. Johanna Nielsen

    Johanna Nielsen Neues Mitglied

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    Also ich wünsche dir von Herzen das es wirklich schnell entschieden wird, ich habe zum damaligen Zeitpunkt die Amtsarztin mit im Boot gehabt, somit war alles leichter.
    Gleichzeitig habe ich dann, sofort einen Parkplatz bekommen sie ging von vorhinein davon aus das die 100 Prozent genehmigt werden, so war es im Endeffekt dann auch.

    Also drücke ich dir die Daumen das man schnell und zu deinem Gunsten entscheiden wird.


    Alles Gute sagt dir Johanna!

     
    #22 8. Dezember 2014
    Zuletzt bearbeitet: 8. Dezember 2014
  3. Hexken

    Hexken hexhex...

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    Hallo,wollte euch mal auf den Stand der Dinge setzen.

    Gestern kam Post von der Bezirksregierung Münster, die haben die Runterstufung von GdB 50 auf GdB 40 gegen den ich Widerspruch über den VdK eingereicht habe, bearbeitet.

    Widerspruch wurde abgelehnt mit der Begründung, das ich den Widerspruch nicht begründet hätte.

    Hier Original Gründe:


    Sie sind gebeten worden Ihren Widerspruch zu begründen.
    Dieser Bitte sind sie nicht nachgekommen.
    daher habe ich den bescheid nur anhand der vorliegenden Akten überprüfen können mit dem Ergebnis, das die Entscheidung sachgerecht ist.


    Das heißt, sie werden mich jetzt runterstufen von GdB 50 auf GdB 40.

    Ich weiß gar nicht warum ich das dem VdK übergeben habe, im Endeffekt haben die scheinbar nichts gemacht.

    Muss gleich mal dort anrufen, gestern konnte ich dort keinen erreichen.

    Ich habe denen alle Unterlagen übergeben, neue Diagnosen ( Polyarthritis ), dann habe ich mit denen gesprochen über meine täglichen Einschränkungen und habe ihnen die auch notiert und zudem wurde in dem ganzen Verfahren nicht berücksichtigt, das ich BTM nehme.

    All das sollten und wollten die in die Begründung reinschreiben.

    Ich weiß nicht was da jetzt schief gelaufen ist, auf jeden Fall werde ich dort gleich anrufen und meine Akte von denen ( VdK ) anfordern, ich hoffe, ich bekomme sie ausgehändigt bzw. zugeschickt.

    Jetzt geht es nur noch über eine Klage und genau das wollte ich verhindern, weil ich dafür einfach nicht mehr die Kraft habe.
    Ich bin total enttäuscht vom VdK und richtig sauer.

    Ich frage mich was die gemacht haben und wofür ich da Beiträge bezahle.
    Das ist jetzt das zweite Mal, das etwas mit denen schief gegangen ist, jetzt ist Schluss, ich werde meine Kündigung aufsetzen, sobald meine Unterlagen hier sind.

    Das Hexken
     
  4. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    ich wäre noch mehr, als nur sauer und enttäuscht....

    eigentlich hört man ja nur Gutes vom VdK - nur ich mache mein Kram lieber alleine.....

    - habe auch per Klage beim Sozialgericht meine 50 GdB bekommen....

    Zur Zeit habe ich nur noch den Kampf wegen Rente für meine Tochter - und Beantragung Kindergeld.

    Glaube mir - es geht an die Substanz (meine Nerven).... Ich habe bisschen Vorteil, dass ich selber in der Verwaltung arbeite und auch dienstlich mit Einsprüchen zu tun habe....

    Mit dem Kindergeld sieht es gar nicht so schlecht aus- habe mir da Urteile aus dem Netz gesucht und das in meinem Einspruch mit eingepflegt.....etc.(mein Kind hat GdB von 50 und ist über 25)

    Rentenantrag wurde ruhend gestellt (hätte auch abgeschmettert werden können) - nun muss meine Tochter in eine Klinik für halbes Jahr , wo nun nochmal geschaut wird, in weit sie arbeits(un)fähig ist....

    Eine Sache die meine Tochter mal zum Anwalt gebracht hat - da musste der Anwalt selber die Kosten für die Klage zahlen, weil er verschlusert hat den Antrag auf Prozesskostenbeihilfe rechtzeitig weiter zu leiten -Idiot.
    Eine Freundin von mir hatte zufällig den gleichen Anwalt wegen ihrem GdB Streit - hat er auch versaut....

    Achso und ich habe im Mai Gerichtstermin wegen meiner Klage, weil die Beihilfe mir kein Fahrgeld für eine weiter entfernte Klinik zahlen will, in der ich 2013 war....


    Will damit nur sagen, dass es auch mit sogenannten "Fachkräften" in die Hose gehen kann..... Nur zur Kasse wird dann gebeten....

    Ich hoffe du bekommst Klärung vom VdK ...

    LG
     
  5. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Hallo Hexken,
    das ist natürlich sehr enttäuschend.
    Es sind wohl nicht alle VdK-Ortsverbände so nett und hilfsbereit, ich hab schon manches Negative gehört, nicht nur Positives.
    Und wenn das bei dir schon zum 2. Mal schief gegangen ist, ist das wohl ein Grund zur Kündigung der Mitgliedschaft.

    Du kannst jetzt entscheiden, ob du Klage einreichst oder ob und ein halbes Jahr oder Jahr wartest und einen neuen Verschlimmerungsantrag stellst. Mein Hausarzt hat mir damals bei der Ablehnung des Widerspruch zu Letzterem geraten.
    Vielleicht kannst du bis dahin noch mehr Befunde sammeln, alles in Ruhe selber vorbereiten und den neuen Antrag stellen.
     
  6. Elke

    Elke wünscht allen

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    Hallo Hexken,

    tut mir Leid das du auch solche schlechte Erfahrung mit dem VDK gemacht hast, ich kenne den VDK nicht anders, bei mir haben sie damals auch immer gesagt ja haben wir erledigt und verschickt, jetzt müssen wir abwarten......, am Ende erhielt ich genau solch ein Schreiben wie du und ich kochte vor Wut.

    Ich habe mich bei de Hauptverwaltung in Düsseldorf beschwert und die Aufklärung gefordert.

    Naja, ende vom Lied, ich habe einen Ordner voll mit Streitbriefen zwischen Düsseldorf und mir und fast 8 Monate Rentenverlust und das alles weil der Herr alles in der Schublade gesammelt, ich war nicht die einzig Betroffene.

    Damals hat mir mein Arzt auch geraten nicht zu Klagen sondern 6 Monate zu warten und einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, denn eine Klage kann Jahre dauern.

    Gesagt, getan und dann erhielt ich sogar noch 10% mehr als gefordert.

    Ich wünsche dir ganz viel Glück und Geduld!!
     
  7. Hexken

    Hexken hexhex...

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    Hallo ihr Lieben,

    also ich weiß im Moment echt nicht was ich da machen soll.:(

    Die Damen am Telefon des VdK haben mir zugesichert, das sie mir die Unterlagen zuschicken.

    Muss mir das alles dann erst mal durchlesen.

    Wie lange muss ich denn warten bis ich einen Verschlimmerungsantrag stellen darf?
    Und welches Datum zählt da genau, der vom Widerspruchbescheid jetzt??:vb_confused:

    Ich habe ja nur noch eine Frist bis zum 28.02.15 bis die Klage eingereicht sein muss.

    Ich weiß gar nicht, ob ich da überhaupt eine Chance habe wieder höher eingestuft zu werden...

    Ich wünsche allen ein schönes Wochenende.

    Das Hexken
     
  8. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo hexken

    oh je, lass dich mal vorsichtig in den arm nehmen.
    so wie es jetzt bei dir gelaufen ist, ist genau das, was keiner möchte...

    die neagtiv erfahrung vdk, ist wohl leider, etwas, was der ein oder andere
    schon erleben durfte und zieht die landesverbände "runter", die eine gute
    arbeit leisten und viele von hier auch schon sehr zu frieden waren.

    hier würde ich an deiner stelle mich auch beim landesgeschäftsführer des
    vdk deines bundeslandes beschweren, wenn dein bearbeiter wissentlich was
    verschludert oder nicht ordentlich bearbeitet hat. du hast auch im vdk
    anrecht auf akteneinsicht und solltest dir diese schleunigst holen um zu
    sehen, was von dort eingereicht wurde. das wäre das eine.

    weiterhin steht die frage nach einem verschlimerungsantrag

    deine überlegungen dazu solltest du unter dem aspekt der "klagestellung"
    erst einmal zurückstellen. dazu hast du immer noch zeit.

    ein antrag auf verschlimmerung sollte erst dann gestellt werden, wenn
    sich der gesundheitszustand seit der letzten einstufung im wesentlichen
    verschlechert
    h
    at.

    bitte bedenken, dass heute bei der festlegung zum gdb, die erkrankungen
    und behinderungen in stufen nach wenig, mittel oder stark eingestuft,
    sowie deren auswirkungen für den betroffenen im gesamten bewertet
    werden.erst danach erfolgt eine festlegung auf einen gesamt gdb.

    siehe unter: gutachterlichen grundsätze von 2008 mit ihren ergänzungen.

    das problem der "runterstufung"ist, selbst wenn wir das nicht gern wollen,
    vom grundsatz her ein verbrieftes recht des lagesoz, nämlich genau dann
    wenn sich dinge im wesentlichen bessert haben. das ist mehr wie in ordnung
    und auch nicht dein problem. dass du sehr froh bist, diese anfälle nicht mehr
    zu bekommen, deren auswirkungen dich zum teil stark beeinträchtigen
    könnten, kann jeder nachvollziehen.
    es ist schon nicht oft, dass es einen auch mal besser gehen könnte. dazu
    kann man dir wohl gratulieren.

    ähnliches kennt man aus dem bereich der tumorerkrankungen, wo es eine
    s.g. abwartezeit von 5 jahren gibt. wo dann, je nach verlauf der gdb neu
    bewertet wird.

    dass deine bewertung, aufgrund von noch vorliegenden befunden, nicht die
    höhe gefunden haben, die du für dich erhofft hast. das ist mehr wie verständlich
    und würde jeden anderen genau so treffen.

    @meine frage
    wieso hast du jetzt nur noch bis zum 28.02.2015 frist wegen den
    verschlimerungsantrag?

    hast du dort beim vdk einen sachbearbeiter oder einen rechtsanwalt
    der dich betreut?

    solltest du in den nächsten tagen die unterlagen bekommen, würde ich
    dir dringend raten, dass du damit zu einem anwalt für sozialrecht gehst,
    der dich dann auch fachgerecht vertreten kann. es sollte kein problem
    sein, dort kurzfrsitig einen termin zu bekommem.
    hast du eine rechtschutzversicherung?

    hast du eine rechtschutzversicherung?

    es ist sehr schwer in ein klageverfahren zu gehen und sich selber
    vertreten zu wollen. ich würde dir das dringend anraten.

    wenn du keine rechtschutzversicherung hast, könntest du auch
    über das sozialgericht gehen. sie vertreten dich kostenfrei und
    würden auch beim antrag zur klage helfen.
    viel erfolg!

    wenn du fragen hast, gern auch per pn.

    liebe grüße vom sauri
     
  9. Hexken

    Hexken hexhex...

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    Hallo saurier,

    die Frist ist nicht die in der ich mich äußern kann, sondern ich müsste bis zum 28.02 2015 Klage beim Sozialgericht Dortmund einreichen.
    Ich hatte den VdK Hochsauerland gebeten und beauftragt mich in meinem Widerspruch zu unterstützen.

    Folgendes haben sie geschrieben, der Brief ist schon eingetroffen nachdem ich dort angerufen habe, damit sie mir die Unterlagen schicken:

    Sehr.....

    im laufenden Widerspruch senden wir Ihnen zur weiteren Sachaufklärung aktuelle med. Unterlagen zu mit der Bitte um Auswertung.
    Der Gesundheitszustand der Frau ..... hat sich verschlechtert.
    Sie ist in psychologischer Behandlung bei.....
    Wir bitten um eine neue Überprüfung und Abhilfe.

    Ganz ehrlich, das
    hätte ich auch selbst gekonnt, ich hatte mir da mehr vom VdK erwartet.

    Ich hatte mitgeteilt, das ich mich in psychologischer Behandlung befinde, einen Arztbericht aus dem Krankenhaus haben sie bekommen mit neuer Diagnose Polyarthritis und eine Auflistung meiner tägliche Einschränkungen habe ich auch noch dazu gelegt.

    Ich hatte gedacht, da die Diagnose Polyarthritis noch nicht berücksichtigt wurde in der letzten Bewertung und auch die psychologische Behandlung nicht, würde ich etwas höher eingestuft.
    Das sie mich aufgrund der Anfallsfreiheit auf GdB 40 runterstufen ist ja ok, aber das sie die rheumatische Erkrankung und die psychologische Behandlung gar nicht berücksichtigen versteh ich nicht.

    Ich hatte beim VdK nur eine Sachbearbeiterin , keinen Rechtsanwalt.

    Liebe Grüße

    Das Hexken

     
  10. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo Hexken,

    meine erfahrung mit dem vdk beläuft sich auf ähnlichem.

    ich schreib dir das per pn

    nur nochmal als hinweis, wenn du eine änderung der einstufung
    möchtest und du bist der meinung es wurde etwas nicht mit
    einbezogen oder berücksichtigt, so musst du das wohl oder übel
    über das klage verfahren machen.

    ein wiederspruch zum wiederspruch gibt es leider nicht.

    kann dir nur raten, im falle der klage suche dir rechtsanwaltliche
    hilfe.

    grüße vom sauri
     
  11. push

    push Rheumakranker Christ

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    Sorry, als Schwerbehindertenvertrauensmann muss ich dir leider widersprechen. Der Arbeitgeber bekommt die Infos allein schon deshalb, weil er eine erhöhte Fürsorgepflicht hat. Im übrigen kann ich jedem nur dringend abraten, den AG sowie den Personalvertretungen (Betriebs-/Personalrat und/oder Schwerbehindertenbeauftragtem) nichts von der Gleichstellung bzw. der Schwerbehinderung zu erzählen (Schwerbehinderung = Behinderung ab GdB 50). Rein sachlich gibt es ja auch eine Arbeitswoche mehr Urlaub...
     
  12. push

    push Rheumakranker Christ

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    Zum Thema Gutachter: ich war bereits auf eigenen Wunsch / Druck beim Gutachter, was ansich sehr förderlich war. Bei jedem Antrag gab es bisher eine in irgendeiner Art negative Entscheidung für mich, so dass ich meine Anliegen IMMER per Widerspruch durchgeboxt habe. Im Internet gibt es zahlreiche Hilfen und natürlich hilft mir mein Wissen als Schwerbehindertenvertrauensperson. Jedenfalls geht es gar nicht, dass irgend ein Sachbearbeiter der Verwaltung, meistens (entsprechend) gehobener, nichttechnischer Dienst, ärztliche Befunde begutachtet und bei jedem Widerspruch will ich Akteneinsicht. Und siehe da, das ist richtig spannend!!! Wer sich da welche Begründungen einfallen lässt... Im aktuellen Widerspruchsverfahren habe ich erst durch die Akteneinsicht erfahren, dass die Behörde meinem ausdrücklichen Wunsch, meinen langjährig behandelnden Arzt nicht angehört haben, im Gegenteil, die Anhörung zurückgefordert haben. Das ist eindeutig diskriminierend und ich überlege, rechtliche Schritte einzuleiten.

    Fazit: ich empfehle die persönliche Begutachtung unter Hinzuziehung aller relevanten Arztbriefe und Atteste, die man sich in Kopie nach jedem Arztbesuch automatisch zuschicken lassen sollte (das Recht auf die eigenen Daten!!!). Das Sozialgesetzbuch gestattet im übrigen die Hinzuziehung einer weiteren Person als Zeugen, der bei der Untersuchung sowie jedem Amtsgang zugegen sein darf, der keine juristisch versierte Fachkraft sein muss, nur gut hinhören könne sollte.
     
  13. push

    push Rheumakranker Christ

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    Liebe Hexken,

    ich habe einen Fall als SBV gehabt, da haben sich mir die Nackenhaare aufgestellt vor so viel Blödheit und Unwissenheit des VdK. Ich rate mittlerweile jedem, der es hören oder nicht hören will davon ab, sich dort Rechtsbeistand zu holen. In meinem Fall kam ein Kollege zu mir, ob das richtig sei, was der VdK fabriziert hatte. Ich habe es geprüft und mit ein paar Eckdaten ein Widerspruchsschreiben verfasst. Binnen eines Monats hatte der Kollege seine Höherstufung und ich einen Stein im Brett bei ihm, da er endlich an der Arbeit kürzertreten durfte.

    Bei dem von dir oben veröffentlichten Text handelt es sich tatsächlich nicht um eine Begründung. Da ich Beamter bin muss ich leider meinen ehemaligen Kollegen von BezReg Münster (ich war bei der BezReg Köln) Recht geben.

    Vor das Gericht zu gehen ist zweischneidig. Auf der einen Seite hättest du den VdK kontrollieren müssen anhand der Unterlagen, die sie dir wiederum sofort zur Kenntnisnahme hätten schicken müssen. Dann wäre auch nichts verfristet. Andererseits sind krankheitsbedingte Aspekte nicht berücksichtigt worden, was eben ein Gang vor den Kadi berechtigt.

    Ich persönlich habe gegen die Ablehnung des Merkzeichens aG nicht geklagt, sondern mit einem Monat Abstand einen erneuten Höherstufungsantrag gestellt. In der Regel schützt der Bestandsschutz vor Herabstufung, der macht es dem Amt sehr schwer, diese Herabstufungen überhaupt in Erwägung zu ziehen. Für mich sehe ich jetzt auch bessere Chancen, da die werten Damen und Herren massive Fehler in der Akte eingebaut haben, die grenzwertig rechtswidrig und menschenverachtend sind. Dank Akteneinsicht und entsprechend angefertigter Kopien nachweisbar.
     
  14. Hexken

    Hexken hexhex...

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    Hallo ihr Lieben,

    ich danke euch für die vielen Antworten und bin froh, das ich euch habe.

    Mir ist hier im Laufe des Threads etwas aufgefallen.
    Es gibt hier Leute, die absolut für eine Klage sind, wobei ich nicht weiß, ob ich die Kraft dazu habe, da schon ein anderes Klageverfahren gegen die DRV läuft und ich mir da schon nicht sicher bin, ob ich den richtigen RA habe.
    Und es dauert wieder jahrelang bis soetwas abgeschlossen ist.
    Ich weiß nicht wirklich ob ich das will.

    Es ist hier aber auch mehrfach geschrieben worden ich soll nach einiger Zeit einen neuen Verschlechterungsantrag stellen.
    Jetzt meine Frage dazu:

    Wie lange muss ich denn warten bis ich einen neuen Verschlechterungsantrag stellen kann?

    Ich danke euch.

    Das Hexken
     
  15. push

    push Rheumakranker Christ

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    Liebe Hexken,

    Verschlechterungsanträge stellt man rein rechtlich gesehen erst bei einer neuen (!) Verschlechterung. Diese müsste gravierend sein. Zeitlich gesehen kann man sie jederzeit erneut stellen. Andererseits handelt es sich meines Erachtens um einige Verfahrensfehler, die u. a. der VdK sich geleistet hat.

    Andererseits hättest du jetzt die einmalige, weil fristgerechte Möglichkeit, rechtlich gegen den Wahnsinn der GdB-Festellungen vorzugehen. Wer verbietet dir, zu einem 2. Anwalt zu gehen? Der dir gleich noch nebenher die DRV-Klage begutachtet?? Abgeshen davon: würde nie jemand klagen, würde es keine Individuallösungen im Behindertenrecht geben; diese sind aber zwingend nötig, da jeder Mensch und jede Benachteiligung individuell (zu prüfen und bewerten / begutachten) sind.

    Wenn ich dir was zwingend rate, dann das, dass du dir einen neuen Rechtsanwalt suchst, am besten eine Frau, und ihr in der ersten, kostenlosen (!!) Beratungsstunde alles erklärst und zeigst. Dann wird sich zeigen, was sie dir rät. Vielleicht kann sie dir auch ohne Klage zu deinem Recht verhelfen, durch Akteneinsicht, "Drohgebärden", Verhandlungsgeschick.

    Ich will nicht unken und wünsche dir das Beste, aber wer weiß deine körperliche Kraft, deine psychische Belastbarkeit, etc. beim nächsten Antrag???

    (Stelle dich bitte auf deine eigenen "Hinter-"Beine und nicht mehr auf die von irgendwelchen Pseudo-"Fach"Gemeinschaften, wo in der Regel Leute mit ausgeprägtem Helfersyndrom, aber wenig individuell anpassbarem Wissen sitzen und sich ihr Ehrenamt, was es eigentlich selbstverständlich machen sollte, allumfassend zu beraten, auch noch bezahlen lassen! = Achtung, das ist meine absolut persönliche, negativ geprägte Meinung / Erfahrung über den VdK und spiegelt nicht positive Erfahrungen anderer, möglicherweise besser besetzten Ortsverbände wider!!!!)
     
    #35 10. Februar 2015
    Zuletzt bearbeitet: 10. Februar 2015
  16. push

    push Rheumakranker Christ

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    P.S.: Seit 2 1/2 Jahren klage ich gegen meinen Dienstherren gegen meine Frühpensionierung. Da braucht es einen extrem langen Atem. Aber mit meinem eigenen Widerspruch gegen die Ablehnung des Mz. aG stehe ich an der gleichen Entscheidungsstelle wie du, aber vielleicht hilft mir das Wissen, dass a) auf dem Amt auch nur Menschen arbeiten und b) diese Fehler am laufenden Band produzieren, weil sie - Überraschung! - Menschen mit Schwächen sind.

    Und, wer weiß, vielleicht bearbeitet ja ein Schwerbehinderter den Fall... Oder einer, der ehrenamtlich bei einer Laienorganisation arbeitet...

    Von Herzen alles erdenklich Gute!
     
  17. Hexken

    Hexken hexhex...

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    Hallo,

    habe heute Post bekommen vom Versorgungsamt.

    Das Schreiben gegen den Widerspruch in dem auch die neue Diagnose Polyarthritis, die BTM Einnahme, die MTX Einnahme, die Urtikaria und das Attest meines Hausarztes bei war hat sich wohl mit der Aktenvorlage an die Bezirksregierung überschnitten und konnte nicht mehr berücksichtigt werden.

    Jetzt wird erneut geprüft, ob eine günstigere Entscheidung getroffen werden kann nach § 44 SGB X?!

    Drückt mir die Daumen, das es dieses Mal besser aus geht.

    Liebe Grüße

    Das Hexken
     
  18. Luna-Mona

    Luna-Mona Bekanntes Mitglied

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    Meine Daumen sind gedrückt.


    Luna-Mona
     
  19. Hexken

    Hexken hexhex...

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    Danke Luna-Mona:eek:
     
  20. push

    push Rheumakranker Christ

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    Das ist es, was ich meinte! Ich drücke dir nicht die Daumen, sondern werde für dich beten! Alles Gute und viele Prozente!
     
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