Urheberrecht auch im Internet ...

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Robert, 12. August 2007.

  1. Benni852

    Benni852 Neues Mitglied

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    Selbst mit einem Verweis oder einer Quellenangabe kann ein Fachanwalt klage einreichen......ist doch irgenwie albern
     
  2. kaufnix

    kaufnix Mitglied

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    Ist alles ein bischen heikel. Auch muss man mit dem Begriff "Urheberrecht" vorsichtig umgehen.

    Man muss unterscheiden zwischen einer urheberrechtlich geschützten Aufnahme und dem Recht am eigenen Bild. Das eine liegt im Urheberrecht (UrhG) begründet, das Andere in einem Gesetz, dass es bereits seit 1907 (KUG) gibt.

    Urheber - man spricht auch von geistigem Eigentum - kann nur eine natürliche Personen sein. Also die Person, die etwas geschaffen hat. Dazu zählen auch Bilder. Dieser Urheber kann nun nach dem Urheberrecht entscheiden, was mit seinem geistigen Eigentum passiert. Im Ergebnis kann er nur die Verwertungs- und Nutzungsrechte weitergeben bzw. regeln. Geistiges Eigentum ansich, ist nicht übertragbar da es ja von einem Indiviuum erschaffen wurde.

    Das Recht am eigenen Bild - sei es ein menschliches Foto oder seines Eigentums - ist dann anderen Regularien unterworfen.
    So gibt es z.B. kein Recht am eigenen Bild, wenn man nur "Beiwerk" einer Landschaftsaufnahme ist. Also wenn nicht der Fokus auf der Person liegt, sonderen auf der Landschaft.

    Wir haben kürzlich eine Abmahnung bekommen, weil im Internet eine PDF-Datei mit einem urheberrechtlich geschützten Logo im Umlauf war. Auf meine Frage wie man im Internet in einer PDF-Datei ein Logo finden kann, bekam ich zur Antwort: Dafür gibt es Suchsoftware :eek:.

    So und wer jetzt diesen Beitrag kopiert und anderweitig verwendet, bekommt es mit mir zu tun :D, er ist mein "geistiges Eigentum".
     
  3. Robert

    Robert R-O-süchtiger Freßbär ...

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    Zur Klageeinreichung muß es noch nocht mal ein "Fach-" sein .... aber worauf beziehst Du Dich?

    Gruß Robert
     
  4. Robert

    Robert R-O-süchtiger Freßbär ...

    Registriert seit:
    30. April 2003
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    Bärlin
    Jein ... Grundgesetz -> Persönlichkeitsrechte, Eigentumsrechte, Kunstfreiheit, Pressefreiheit, Meinungsfreiheit ... UhrG und KUG ziehen hier zunächst "nur" Trennlinien ...

    Ja - dazu gibt es spannende Fälle (malender Affe u.ä.). Ergibt sich aus den Grundrechten, es kann aber nur ein Mensch Grundrechtsträger sein ...

    Nennen wir es die "Abbildung eines Menschen" ...
    Nicht ganz richtig - es gibt zunächst kein Recht am Bild der eigenen Sache. Sanssouci z.B. "funktioniert" wunderbar dank des Hausrechtes: was jemand auf einem Grundstück darf oder nicht, liegt im Ermessen des Hausrechtsinhabers ... http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_Bild_der_eigenen_Sache
    Sagen wir es ein wenig anders: es wird schon schwerer, sich auf das Recht am eigenen Bild zu berufen, denn die abgebildete Person beliebig und austauschbar ist. Beispiel: Foto im Fußballstadion auf die Tribüne: nur Personen, alle im Fokus, aber alle austauschbar ...

    Den Fall "höheres Interesse der Kunst" vertiefen wir mal nicht ... das sprengt dann den Rahmen

    Gruß Robert
     
  5. kaufnix

    kaufnix Mitglied

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    Zentralbayern
    :top: Danke Robert für die Berichtigungen und Klarstellungen :top:
     
  6. Maddin555

    Maddin555 Neues Mitglied

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    8
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    Berlin
    Ein weiteres Beispiel: Wikipedi...ist eine freie Plattform doch 70 % der Bilder sind nicht zu verwenden, da sonst ein Anwalt mit Klage und Strafe droht.....
     
  7. Maria85

    Maria85 Neues Mitglied

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    Beiträge:
    12
    Hallo,

    ich komme bei den ganzen Bestimmungen und Richtlinien nicht mehr hinterher. Ich bin froh, dass ich es beruflich nicht brauche.
     
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