Herzlichen Glückwunsch zu dieser tollen Nachricht. Ich bin selber auch gerade im Widerspruchsverfahren und warte auf meinen neuen Bescheid. Hab zwar nicht allzuviel Hoffnung aber abwarten. Ich denke auch, wenn man sich schon mit Krankheiten egal welcher Art plagen muss, dann sollte man dafür wenigstens in verschiedenen Bereichen Vergünstigungen bekommen. Meine Schwester meinte mal zu mir, warum ich denn unbedingt Schwerbehindert sein möchte. Ich habe nur gesagt, dass ich es nicht sein möchte aber womöglich schon bin. Wir sind ja alle krank, der Bescheid macht es ja nur schriftlich. Also ruhig einen GdB beantragen und damit auch gewisse Rechte durchsetzen! LG Sandra
Guten Abend allerseits, ich hatte heute den Behindertenausweis im Briefkasten. So ich hätte da auch gleich ein paar Fragen. Vieleicht kann mir da jemand weiterhelfen? Also wie weit kann ich mit dem Ausweis kostenlos mit der Bahn fahren? Wieviele Kilometer? Gibt es bei Bahnreisen auch vergünstigungen? Wenn der Ausweis abläuft wird man dann automatisch wegen der Verlängerung angeschrieben? Oder muss man da selbst aktiv werden? So das wäre es fürs erste gewesen. Vielen Dank schon mal für die Antworten. Wünsche euch einen schönen Abend. Liebe Grüße Petzi1
Hallo Petzi, So ganz kostenlos sind die Bahnfahrten nicht. Du musst dafür eine Wertmarke kaufen, kostet für ein Jahr 72 Euro, für ein halbes Jahr 36 Euro. Ne Kilometerbegrenzung gibt es nicht. Schau mal hier: http://www.myhandicap.de/behindertenausweis_freifahrt.html Ich wurde damals angeschrieben, kurz vorm Ablauf... Ist aber schon etliche Jahre her, mein Ausweis ist seitdem unbefristet. Irgendwo habe ich gelesen, dass man sich jetzt selber kümmern muss um eine Verlängerung. Aber da weiß vielleicht jemand anderes mehr. Liebe Grüße, Mona
Hallo Mona-Lisa, vielen Dank für deine Antwort. Die Wertmarke habe ich schon. Mir ging es eigentlich darum wie weit ich damit fahren kann. Also wieviele Kilometer ich damit fahren kann. Und ob es bei städtereisen mit der Bahn eventuell rabatt gibt. Ich will nämlich dieses jahr noch eine Städtereise machen und überlege ob mit der Bahn oder Auto. Ich wünsche noch einen schönen Sonntag. Gruß Petzi1
@hallo Petzi1 die Wertmarke gilt für ganz deutschland und du kannst inclusive Regio und Interregio die Züge der DB Bahn benutzen. Aussen vor sind private Anbieter, wenn sie kein Rabatt gewähren, denn das dürfen sie selbst entscheiden. IC und ICE dürfen wir benutzen, müssen aber auf alle fälle zu zahlen, also können diese nicht frei benutzen. m.e.n. ist sitzplatzreservierung dafür kostenlos. hilft dir das? liebe grüße sauri
Hallo ihr Lieben, ich habe da etwas nicht ganz verstanden. Ich kann mit meinem B.-Ausweis von z.B. Lübeck nach Köln fahren, ohne etwas dazu zubezahlen? Mir hatte man bei Erstgenehmigung einen Zettel mit in den Bescheid gelegt, dass ich bis zu 50 km von meinem Wohnort aus kostenlos fahren dürfte, alles was drüber ist, müsste ich bezahlen. Sprich z.B.: Von HL bis HH kostenlos, von HH bis Köln bezahlen. Aber: In jeder Stadt Deutschlands darf ich die öffentlichen Verkehrmittel kostenlos nutzen. Bin total verwirrt, oder bin ich einfach nur blond? Liebe Grüße Brummi Wurst
Guck mal hier...http://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/ueberblick_nachteilsausgleiche/barrierefreiheit_oepnv_bahn.php Die Regelung mit den 50 km gilt seit dem 01.09.11 nicht mehr. LG Sandra
Nicht nur mit dem RE. Bahnfahrten mit Interregio-Express, (IRE) Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), und S-Bahn in der 2. Klasse .
Ja weiss ich das es schon geschrieben wurde, verstehe nicht warum du dann nur RE schreibst, wenn du es schon gelesen hattest.
Hallo sd121, danke, habs mir durchgelesen. Tja, bei mir war das nocht nicht angekommen. Was mich aber auch ein bissl verwirrt, ist dieser Satz: ............. benötigen für ihre ''Freifahrt'' zusätzlich zum grün-orangen SB-Ausweis....... Mein SB-Ausweis ist nur grün, und den habe ich 11/2013 neu erhalten! MMMhhhmmm, gar nicht so einfach. @all: Danke für eure Tipps. Liebe Grüße Brummi
@Petzi schau mal hier: http://www.oepnv-info.de/?seitenID=32 Zitat: Die unentgeltliche Beförderung des schwerbehinderten Reisenden im öffentlichen Personenverkehr gilt in den Verkehrsmitteln des Nahverkehrs innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in der 2. Klasse. Zu den Verkehrsmitteln des Nahverkehrs zählen Straßenbahnen, Busse des Nahverkehrs, Stadtbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen, Nahverkehrszüge von nichtbundeseigenen Eisenbahnen, sowie die Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn Regionalbahn (RB) Regionalexpress (RE) Interregioexpress (IRE) Eine unentgeltliche Beförderung der schwerbehinderten in Zügen oder Bussen des Fernverkehrs findet nicht statt. Es bestehen jedoch einzelne Ausnahmen innerhalb von Verkehrsverbünden oder tariflichen Regelungen. Zitat-Ende ------------------- Ferner gibt es einige Strecken, die auch mit Fernverkehrszügen genutzt werden können. Hier die Strecken (Links befinden sich auf der o.g. Seite) Freigegebene Streckenabschnitte im angrenzenden Ausland Freigegebene Fernverkehrszüge im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg Freigegebene Fernverkehrszüge mit dem Schwerbehindertenausweis @ Blonder Brummer, schau mal hier: http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/12732/der_schwerbehindertenausweis_fortsetzung Zitat: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem grünen und dem grün-orangenen Ausweis? Den Ausweis in grüner Farbe erhalten schwerbehinderte Menschen, also alle, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen können. Den grün-orangenen Ausweis (manchmal auch "Freifahrtausweis" genannt) erhalten schwerbehinderte Menschen, bei denen eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr vorliegt. Sie haben das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. Dazu müssen aber bestimmte Merkzeichen vorliegen: G (gehbehindert), aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos), Gl (gehörlos), VB/EB (Versorgungsberechtigte unter bestimmten Umständen). Umgekehrt bedeutet dies: Schwerbehinderte Menschen, die keine solche Beeinträchtigung und kein entsprechendes Merkzeichen haben, haben trotz ihrer Schwerbehinderung keinen Anspruch auf die kostenlose Nutzung der Verkehrsmittel. Zitat-Ende ------------ Hast Du ein Merkzeichen in Deinem Ausweis?
Guten Abend, vielen Dank für die vielen Antworten. Ihr habt mir sehr weiter geholfen. Sorry das ich erst jetzt antworte. Ich habe zur Zeit viele Arzttermine und bin deshalb nicht so oft online. Da ich nach den Terminen ziemlich fertig bin. Wünsche noch einen schönen Abend. Liebe Grüße Petzi1
Ich möchte auch einmal widerlegen, dass ein Schwerbehindertenausweis "nichts bringt", wenn es auch Kleinigkeiten sind: der ADAC mindert z. B. den Mitgieldsbeitrag und mein Mobilfunkanbieter bietet seine 2-Jahresverträge um 120 Euro günstiger an bei Nachweis. So gibt es sicher noch viele andere Angebote, die sicher die Einschränkungen nicht wett machen, aber die Mehrkosten und Mühen etwas mildern können.
@nachteilsausgleiche für schwerbehinderte personen hier findet ihr eine weitere übersicht über die nachteilsausgleiche, die unter anderem bereits ab einen GdB von 20 u.U. gewährt werden link Gesetzliche Regelungen http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/126.html und ff link steuerliche Nachteilsausgleiche http://www.soziales.niedersachsen.de/startseite/behinderte_menschen/nachteilsausgleiche/steuerliche-nachteilsausgleiche-340.html link Gleichstellung-Arbeitsleben http://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Themen/BildungundArbeit/Arbeit/Nachteilsausgleiche/Nachteilsausgleiche_node.html link Rabatte-Pauschbeträge (Bahn, KFZ,GEZ) http://www.myhandicap.de/behinderung-rabatte-sparen.html?gclid=CjwKEAjw9-CfBRD8lt_w86zJiDUSJAADZA38D_R3oWfByvbWW9pxWPfas4BzY7E0Eg2b7KGiaVMIfRoCdwHw_wcB die palette ist weitgreifend. nur leider gibt es eben hier oft die formulierung, "kann" nicht "muss" was soviel heisst, dass es oftmals am betreiber liegt ob er eine vergünstigung gewährt oder nicht. z.bsp. -eintritt zu veranstaltungen, kino, zooparks, schwimmbäder etc. -ausserdem gewährt so mancher versicherer vergünstigungen die tabellen geben einen guten überblick link Merkzeichenabhängig Nachteilsausgleiche http://www.betanet.de/download/tab1-merkzeichen-pdf.pdf link GdB abhängige Nachteilsausgleiche http://www.betanet.de/download/tab3-gdb-nachteilsausgl4.pdf @noch mal zum Schwerbehindertenausweis - grün somit wird die eigenschaft als schwerbehinderter dokumentiert jedoch nicht grundsätzlich auch die freifahrt oder möglichkeit des parkens auf gekennzeichneten parkflächen für schwerbehinderte menschen parken auf gekennzeichneten flächen dürfen nur personen die im besitz eines blauen parkausweises, der für das merkzeichen "aG" auf antrag bundesweit ausgestellt wird. dieser ist mit einem rollstuhlfahrerabzeichen sowie ein hologramm, passbild und unterschrift des inhaber versehen. manche länder gewähren im ausnahmefall personen ohne dem merkzeichen "aG" aber mit einer gehbehinderung "G" und/-oder mobilen einschrenkung trotzdem eine ausnahmegenehmigun zum parken. diese ist "orange" und hat zum "blauen" ausweis eingeschrenkte berechtigungen zum parken generell darf man mit dem organgenen ausweis "nicht" auf einen ausgewiesenen behindertenparkplatz parken! aber man kann an anderen orten parken, die sonst nicht genutzt werden dürfen. link: organgene behindertenausweis http://vis.stadt-chemnitz.de/eap/leistungen/de/leistung.itl?id=9e8f03e8-4bbb-4170-a5e0-1a2203eefb60 saurier