Heute Kündigung bekommen :o(

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Kathy1975, 27. November 2012.

  1. kaufnix

    kaufnix Mitglied

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    Selbstverständlich nur der. Auch ein AG sollte seine "Rechtsabteilung" fragen wie so was geht ;)
     
  2. Kathy1975

    Kathy1975 Neues Mitglied

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  3. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @kaufnix

    ja so mancher arbeitgeber täte besser dran, einen richtigen ra zu haben. da hat sich schon so mancher mit angemeiert,
    weil sie vieles falsch gemacht haben. aber zum glück, für den arbeitnehmer!

    :D sauri, hat auch davon profitiert
     
    #23 28. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 8. Januar 2013
  4. Kathy1975

    Kathy1975 Neues Mitglied

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    Glückwunsch sauri :D

    Ich habe gerade sehr viel gelesen. Wenn es nicht zur Einigung kommt und dann zur Klage kann das bis zu 6 Monate dauern, das ist ja sehr lange. Was ist wenn ich vorher gesundgeschriebe werde bzw ohne schmerzen und ohne beschwerden wieder arbeitsfähig bin. Muss ich bis zum Urteil da arbeiten? Was ich aber irgendwie hoffe.
     
  5. Onkel

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    Ich kann solche Arbeitgeber nicht verstehen. Aber es gibt nur noch wenige Arbeitgeber mit sozialer Verantwortung.
    Bei langer Krankheit kann der Arbeitgeber auch schon mal zu miesen Mitteln greifen und nennt eine negative Krankeitsprognose zur Hilfe.

    Mehr dazu gibt es hier http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html

    Ich hoffe Du bekommst es anders geregelt und kanst Deinen Arbeitsplatz behalten.
    Ansonsten auch einmal darüber nachdenken ob dieser Arbeitgeber der richtige ist. Was hilft es wenn man sich im Anschluss an so einem Rechtstreit nicht mehr wohl fühlt.

    Dann doch lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
     
    #25 28. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 29. November 2012
  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Heute Kündigung bekommen

    @hallo kathy

    theroretisch kannst du nur bis ende 31.12.2012 abeiten. bis dahin geht dein arbeitsverhältnis. danach meldest du dich
    arbeitslos. denke bitte an deinen urlaubsanspruch. wenn du bis ende dezember au bist, muss die fa. dir den noch
    bestehenden urlaubsanspruch auszahlen.

    bist du gesund und findest du einen job, was zu wünschen wäre, kannst du arbeiten gehen. hat mit dem alten arbeitgeber
    nichts zu tun, auch nicht mit dem ev.klageverfahren.

    wenn du jetzt immer noch krank und so war ja deine aussage, auch weiterhin krank bist, solltest du erstmal die reha abwarten.
    die solltest du unbedingt in anspruch nehmen und sehen, was da als ergebnis rauskommt. das ist dann meist eine orientierung
    für deine weitere arbeitsfähigkeit.

    gibt verschiedene möglichkeiten. voll arbeitsfähig, ohne einschrenkungen. bedingt arbeitsfähig mit bestimmten einschrenkungen
    oder aber ggf. antrag auf teilhabe (umschulung) etc.pp. einfach mal dazu unter www.drv.de googeln und unter teilhabe gucken.

    leider sieht die arbeitswelt ziemlich mies aus und gerade für ältere und deiner bealstung entsprechend.
    (vermute mal du zählst dazu ?1975 geb.?)

    wie schnell du einen job auf dem freien arbeitsmarkt findest, bleibt abzuwarten.daumen drück

    sauri
     
    #26 28. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 8. Januar 2013
  7. Kathy1975

    Kathy1975 Neues Mitglied

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    Hi ich bins wieder.

    Den Gerichtstermin habe ich heute hinter mir.

    Er bleibt bei der Kündigung.

    Mein Chef sagte im Gericht das er sich es nicht leisten kann die ganze Zeit mein Tisch bzw Arbeitsplatz freizuhalten kann, das meine Kollegen meine Arbeit mitmachen müssen und den Kunden pünktlich beliefern muss.

    Er sagte zwischendurch einmal paar mal das mein Arbeitsplatz für mich nicht mehr gibt, keine Ahnung was das zu bedeuten hat. Ich weiss aber das der Tisch noch frei ist.

    Und er sagte das mein Arbeitsplatz zu 50% sitzend und zu 50% stehend ist was nicht stimmt, sind vieleicht 95% und 5% stehend.
    Es sei denn er meint die ganze Firma dann stimmt es.

    Und er sagte das er mich nicht woanders einsetzen kann weil mir die Qualifikation fehlt und diese Arbeiten nicht ausüben könnte.

    Zum schluss beim rausgehen sagte mein Chef noch bzw ratet mir das ich es nicht durchziehen soll, und das er nicht jahrelang mein Arbeitsplatz nicht halten kann. Meine Reaktion war nur "Es geht hier nicht um Jahre".

    Am liebsten hätte ich ihm noch gesagt das ich nichts zu verlieren habe und sie in meiner Situation genauso gehandelt hätten, es geht ja immerhin um meine Existenz. Aber das habe ich lieber gelassen.
    --------

    Ich muss noch einiges besorgen , Behindertenausweis beantragen mit Nachweis, Diagonosenliste bei der AOK ordern was ich längst gemacht habe, die sind ganz schön langsam. Und ein Gutachten vom Rheumatologen geben lassen usw

    In 3 Wochen dann wieder zu Anwalt und am 26.2. der nächte Gerichtstermin mit ner Entscheidung.

    ----------

    Mein Anwalt will das ich den Schwerbehindertenausweis beantrage.
    Und damit hat er mich beauftragt.

    1. Ihren Krankheitsverlauf in der Zeit von 2009-2013 von
    Ihrer Krankenkasse,

    2. Ein Gutachten Ihres behandelnden Arztes, der Ihnen eine
    gute Prognose bescheinigt,

    3. einen Nachweis über die Beantragung zur Festellung
    eines Grades der Schwerbehinderung,

    4. einen Nachweis über die Beantragung zur Gleichstellung mit
    Schwerbehinderten von Ihrem zuständigen Arbeitsamt.

    Wenn ich zum Versorgungsamt gehe was muss ich eigentlich alles mitnehmen?
     
  8. medikan

    medikan PSA/RA seit 2010

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    huhu

    hmm eigentlich bekommst du da nur den antrag den du ausfüllen mußt zu hause.... und den schickst du dann dahin. am besten mit sämtlichen arztberichten und so der letzten 2 jahre und auf einem extra blatt schreibst du deine einschränkungen auf, also was du nicht mehr kannst..... die bearbeitung dauert meist mehrere monate, also brauchst du viel geduld. viel erfolg
     
  9. Kathy1975

    Kathy1975 Neues Mitglied

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    Ich brauche ja auch Nachweise über die Beantragung für mein Anwalt innerhalb der nächsten 3 Wochen.

    Und was ist das eingenlich?

    einen Nachweis über die Beantragung zur Gleichstellung mit
    Schwerbehinderten von Ihrem zuständigen Arbeitsamt.

    Zum Arbeitsamt muss ich auch?
     
  10. kukana

    kukana in memoriam †

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    Den Gleichstellungsantrag kannst du "eigentlich" wuppen, da du ja bereits die Kündigung bekommen hast. Den muss man stellen sobald man den Verdacht hat dass man gekündigt werden könnte, dann ist man einem Schwerbehinderten gleichgestellt. Ich hab den Antrag angefordert, hier im Unterforum sind auch Links dazu, da musst du mal suchen.

    Gruß Kukana
     
  11. Kathy1975

    Kathy1975 Neues Mitglied

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  12. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo kathy,

    das tut mir leid, dass die erste verhandlung leider für dich keinen positiven erfolg hatte. trotzdem kopf hoch!

    bitte nehme noch einmal kontakt zu deinem anwalt auf (geht auch per mail) und frage ihn, ob diese beiden
    dinge für das kündigungsschutzverfahren wirklich noch relevant sind.

    weil

    -zum einen siehe hinweis von @kukana und

    -zum anderen:
    dieser gleichstellungsantrag muss, wenn er für dich etwas bringen soll mindestens drei wochen vor bekanntwerden
    einer kündigung gestellt worden sein. das geht nur, wenn du bereits einen
    anerkannten grad der behinderung (GdB)
    von mindestens 30% hast.

    wenn ich das richtig erkenne, hast du noch keinen antrag auf behinderung gestellt?

    das kündigungsbegehren deines arbeitgebers läuft bereits. somit gibt es im sinne des behindertenrechtes für
    dich m.e.n. keine möglichkeit eines kündigungsschutzes oder bei bestehender schwerbehinderung das greifen
    des besonderen kündigungsschutzes.

    egal, wie die auskunft von ihm erfolgt, solltest du den antrag auf behinderung beim lagesoz stellen.

    zum arbeitsamt musst du auf alle fälle, um dich dort arbeitslos zu melden. das hatte ich dir schon geschrieben.
    es gibt eine meldepflicht, ab bekannt werden der kündigung, ob in schrift-oder in mündlicher form, hast du
    normal nur eine woche zeit, dich beim amt zu melden. ansonsten muss man mit kürzungen von leistungen
    rechnen, wenn man anspruch darauf hat.

    damit ist das zusenden der kü deines arbeitgebers an dich gemeint, nicht die entscheidung vor gericht.
    selbst wenn du vorerst weiter au bleibst, solltest du dich schnellstens dort melden und dort besprechen
    wie das weitere vorgehen ist.

    hast du inzwschen eine info zu deinem rehaantrag erhalten? dann nehme diese unterlagen zum amt mit.

    die begründung, die dein ehemaliger arbeitgeber vor gericht vorgebracht hat, ist gängige praxis und
    leider - legitim.

    möglich wäre, deshalb die anforderung des anwaltes, der diagnoseliste und "positiven prognosestellung"
    daraus dann dem arbeitgeber darzulegen, dass du noch nicht lange krankheitsbedingt gefehlt hast und
    erkennbar ist, dass du in absehbarer zeit genesen wirst.

    hierbei muss sich dein beh.arzt auf kein datum festlegen. das wäre auch fatal, denn ein krankheitsverlauf
    lässt sich prognostisch einschätzen, aber nicht auf einen bestimtmen zeitraum "planen".

    ob ein krankheitszeitraum lang oder kurz ist, ist durchaus eine frage der ansichtsweise. viele faktoren laufen
    da zusammen. warum au, immer au auf ein und die selbe krankheit, kurze arbeitsphasen zwischen den
    krankschriften, lässt sich erkennen, ob genesung eintritt? (ggf. durch op-massnahmen oder reha massnahmen),
    was für eine krankheit usw. wobei du bzw. deine beh. ärzte zur auskunft gegenüber des gerichte verpflichtet seid.
    aber, trotzdem keine weitergehenden info's darüber an die gegenseite geben.

    hier muss der arbeitgeber dem gericht schon deutlich nachweisen, dass du viel und zulange gefehlt hast und er
    das mit den mitarbitern nicht kompensieren kann. das gericht hingegen muss prüfen, ob dem arbeitgeber eine
    "aushilfe" zumutbar wäre, bis du aus deinem krankenstand zurück bist, ob eine genesung wirklich glaubhaft
    absehbar ist usw.

    aber auch aufpassen, da du ja au bist, dass das nicht als "negativ" ausgelegt wird. also immer auf positive dinge
    richten. geplante reha und deinsch wunsch wieder arbeiten zu gehen.

    also ganz viele dinge, die nicht einfach zu entscheiden sind und beiden seiten eine menge abverlangt. da hoffe
    und wünsche ich, dass irgendwie eine positive entscheidung für dich gefällt wird.

    liebe grüße vom sauri
     
    #32 8. Januar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 8. Januar 2013
  13. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    Hallo,
    ich bin eben auf dieses Thema gestossen und würde gerne dazu auch etwas sagen.
    Manche hier wissen es andere noch nicht, ich bin ehrenamtlich in einem Sozialverband als Kreisvorsitzender tätig und kenne von daher so einige Fälle und Urteile die von SGs gefällt wurden.

    Dies ist bedauerlicher Weise ein Fallstrick. Wenn man diese Aussage vor Gericht bringt, dann nützt auch der Gleichstellungsantrag(GSA) nichts! Einzig wenn der Chef sagen kann/würde ich hätte einen alternativen Arbeitsplatz.
    Der GSA bietet nur einen gewissen Schutz, jedoch keine Sicherheit da man nur den Umweg über das Amt macht. Vergleichbar ähnlich als wenn der Betriebsrat zuerst angehört werden muss.
    So kenne ich einen jungen Mann der mit Mitte 20 ein Aneurysma hatte und operiert wurde. Der GdB war damals bei 60% und er arbeitete als Verkäufer in einer bekannten Autoreparaturkette. Auch ihm konnte gekündigt werden, auch unter Beachtung der Vorgaben wie Anhörung des Versorgungsamtes. Auch hier war kein alternat. Platz möglich lt. Aussage des AG.
    Doch gesetzt den Fall man gewinnt diesen Prozess. Wie angenehm wäre es dann dort zu arbeiten? Man wird dann versuchen, hier verhaltensbedingte Unregelmäßigkeiten zu finden um erneut kündigen zu können. Hinzu kommt dann noch die Erkrankung die erneut Probleme aufwerfen kann. Ich kann gut nachvollziehen wie man sich fühlt wenn man seine "Felle davon schwimmen sieht". Das habe ich leider auch durch und lebe, um hier keine falschen Vorstellungen zu geben, derzeit nur vom Einkommen meiner Frau! Problem ist hier auch, dass meinem Antrag auf EM-Rente ein Verfahren anhängig ist. Die Rentenversicherung trotz Mahnung seitens des Gerichtes auf Zeit spielt(Gutachten etc.).

    Da ich nun gelesen habe, dass ab Januar 13 das KG ausgelaufen ist, würde ich mich arbeitslos melden im Rahmen der Möglichkeiten. Aus der Erfahrung kann ich sagen das die Agentur ein Leistungsbild erstellt. Damit kann man sich an die Rentenversicherung wenden und hier um eine berufliche Reha bitten. Eventuell mit einer medizinischen Reha im Vorlauf wo eine Arbeitserprobung(MBOR) stattfindet.

    Wenn ich auch davon ausgehe das du 1975 geboren bist, dann hast du ja normaler Weise noch einige Jahre vor dir. Von daher nutze o.g. Chance. Um so länger du um deinen jetzigen AG kämpfst um so mehr reibst du dir sinnlos die Nerven auf! Was im Erfolgsfall passiert habe ich bereits geschrieben. Wo mir auch ein Beispiel hierzu einfällt. Dort wurde eine Kündigung zurückgenommen. Diese war nicht auf Grund von Krankheit, sondern wegen angeblichem Personalabbau. Als er dann wieder auf Arbeit ging dauerte es nicht lange und diesem Herrn wurden Dinge(Schrauben, Isolierband etc.) in die Tasche getan und der Abteilungsleiter bezichtigte ihm des Diebstahls. Er arbeitet nun in Mannheim ...
    Wie wir sehen wird mit allen Mitteln gearbeitet um jemanden loszuwerden.

    Es tut mir leid, wenn ich nicht dazu aufmunteren kann oder möchte weiter zu kämpfen. Wenn man gesund ist lohnt es sich sicherlich, aber angeschlagen findet man schnell eine Schwachstelle.

    Ich drücke dir dennoch die Daumen das Alles gut wird und irgendwie besser. Und denke daran - Gesundheit hat man nur einmal und die gilt es zu erhalten(zumindest das was davon übrig ist)!

    LG
    Waldi
     
  14. Flyer2912

    Flyer2912 Neues Mitglied

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    Leider muss ich Waldmensch Recht geben, wenn man jemanden raushaben will bekommt man ihn raus.

    Es sei denn es ist wirklich eine Riesenfirma die so unterschiedliche Arbeitsplätze hat, das man dort anderweitig eingesetzt werden kann.

    Aber ob man sich dann noch wohl fühlt, sich quasi zurück an den Arbeitsplatz geklagt zu haben, wage ich zu bezweifeln.

    Mein Onkel hat es damals so gemacht, das er aus der Firma noch das rausgequetscht hat was ging, also er bekam eine satte Abfindung.

    Natürlich bringt einem das nicht den Job wieder, aber zumindest ein kleines Trostpflaster.

    Er hat auch Glück gehabt, das er nach knapp einem halben Jahr eine neue Arbeit gefunden hat, also ging das letztendlich gut für ihn aus.

    Ich drücke dir für deinen Kampf die Daumen !
     
  15. Kathy1975

    Kathy1975 Neues Mitglied

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    So ne Riesen Firma ist das nicht, so ca 40 Mitarbeiter. Abfindung kann ich vergessen das lohnt sich nicht, arbeite erst seit den 2.3.2011 da. Und dann kommt noch dazu das man in der Elektronikbranche kaum so ne feste Anstellung findet weil leider fast nur über Zeitarbeitsfirmen, da möchte ich ungern zurück.

    Und wenn Chef versucht mich mit allen mitteln loszuwerden geht es ja nur mit Mobbing oder? Dagegen wehre ich mich, ich mus irgendwie kämpfen. Immer noch besser als unter der Brücke zu landen.
     
  16. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @kathy

    hallo wie ist jetzt der stand der dinge bei dir?

    grüsse vom sauri
     
  17. Kathy1975

    Kathy1975 Neues Mitglied

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    Am 26.2. habe ich den Gerichtstermin wo dann der Richter entscheidet, beim 1. Termin blieb mein Chef leider bei der Kündigung.

    Und am 5.3. komme ich in die Reha in Bad Liebenwerda. Was soll ich eigentlich machen falls ich gewinne und bin nach der Reha immernoch nicht gesund? Hat jemand ein Tipp?
     
  18. Kathy1975

    Kathy1975 Neues Mitglied

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    Das sieht wohl doch nicht gut für mich aus.

    Da die MTX Tabletten die ich schon 4 Monate nehme immer noch nicht helfen und mein Rheumatologe sagt das er nicht nicht sagen kann wann ich wieder Arbeitsfähig bin hat mein Anwalt mir gesagt da deswegen die Chancen schlechter sind fürs Wiedereinstellen zu gewinnen.
    Mir wäre es viel lieber wenn der Gerichtstermin erst nach der Reha ist aber man kann es sich wohl nicht aussuchen.
     
  19. Marsy

    Marsy Mitglied

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    Hallo Kathy,

    warum eigentlich nicht? Es gibt immer die Möglichkeit, einen Gerichtstermin zu verschieben. Das macht dann dein Anwalt für dich.
    Die Begründung sollte sein, dass du eine Reha-Maßnahme bewilligt bekommen hast und man gerne das Ergebnis der Reha abwarten will.

    Es könnte ja sein, dass die Ärzte dort sagen, du bist nicht mehr arbeitsfähig und dass du Rente beantragen sollst
    - oder die Anwendungen etc. haben dir soweit geholfen, dass du über eine Wiedereingliederung wieder in deinem Betrieb arbeiten kannst.

    Liebe Grüße
    marsy
     
  20. Onkel

    Neues Mitglied

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    @ Marsy

    Da stimme ich voll zu
    .


    Hier sollte nicht zuviel Rücksicht auf den Arbeitgeber genommen werden. Der will Dich eh los werden.

    Also Zähne zeigen. Du hast nicht zu verlieren ! Du kannst somit nur Gewinen.:top:
     
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