aG abgelehnt

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Gast_, 27. August 2012.

  1. Gast_

    Gast_ Guest

    ach hallo. (manchmal macht mich der behördenkram müde...)

    ich bin momentan schwerbehindert zu 90 grad und habe das G. nun hatte ich das aG beantragt. weil es ohne behindertenparkplätze garnicht mehr geht. ich sitze außerhalb der wohnung im rollstuhl. nur so bis zu 20 metern am rollator. und dabei muß ständig einer um mich rumtüdeln. weil rollstuhl oder rollator geht nicht alleine.

    so. wie war es anders zu erwarten. das aG wurde nicht bewilligt. ich habe nun immer noch 90 grad und das G und zusätzlich noch das B (begleitperson). das ich aber mittlerweile überhaupt kein bus und bahn mehr fahren kann, geschweige denn museen oder konzerte besuchen, das scheinen die nicht zu begreifen.

    nun habe ich mithilfe des sovd widerspruch eingelegt.

    nun finde ich es immer sehr schwierig, die entsprecheden atteste von fachärzten zu kriegen.

    die letztens in kiel schrieben einfach irgendwas......blabla. frau puffel ist aus unserer sicht auf einen behindertenparkplatz angewiesen......oder so einen kram. das interessiert das versorgungsamt natürlich nicht die bohne.

    habt ihr mal so für die zukunft einen tip, was die ärzte (außer den diagnosen) so am besten in so ein attest reinschreiben müßten. also, den wortlaut. damit sehr deutlich wird, das ich auf das aG angewiesen bin.

    wenn ich sage, ich brauch ein attest für den schwerbehindertenausweis, schreiben die immer irgendwas und irgendwie kommt das nie so gut an.

    wie könnte der text so ungefähr lauten? ich könnte den ärzten in zukunft ja mal eine attestformulierung vorschlagen...

    ach, bitte helft mir mal. mich macht das schon wieder alles so müde.

    eure puffel
     
  2. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Hallo Puffelhexe, ich denk genau das ist mit der Punkt, warum du kein aG bekommst, denn du kannst dich noch ein paar Meter mit Hilfsmitteln (zu Fuß) fortbewegen, auch wenn es nicht weit ist und beschwerlich. Fürs aG darfst du das quasi nicht mehr können.

    Aber ich kann dein Anliegen verstehen, mein Mann, hat zwar kein Rheuma, aber er hat GdB 100, das G und B. Er kann sich Aufgrund einer Erkrankung auch fast nicht selbst fortbewegen und trotzdem gab es kein aG, aber er bekam dann wie du noch das B dazu, wenigstens etwas.

    Falls du es schaffst das aG zu erreichen, dann berichte mal.
     
    #2 27. August 2012
    Zuletzt bearbeitet: 27. August 2012
  3. Sassi

    Sassi Neues Mitglied

    Registriert seit:
    10. November 2007
    Beiträge:
    896
    Hallo!

    Ich kopier mal den entsprechenden Wortlaut hierher und markiere das Wichtigste rot:

    Quelle: http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_aG.htm

    Solange man sich also noch ohne Rollstuhl bewegen kann und sei es auch nur wenig, gibt es kein "aG".

    LG
    Sassi
     
  4. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    8. Juli 2012
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    NRW/Rheinland
    Liebe Puffel,

    Frau Puffel ist ständig auf den Rollstuhl angewiesen, weil sie sich sonst nur mit fremder Hilfe oder nur mit größter Anstrengung außerhalb eines KfZ fortbewegen kann.

    Das wäre der erdorderliche Text (s.u.). Leider beziehen sich viele Behörden auf die unten, bei den Voraussetzungen angegebenen Erkrankungen, mit Rheuma können viele nix anfangen.

    Gesundheitliche Voraussetzungen
    Außergewöhnlich gehbehindert ist die Person, die sich wegen der Schwere ihrer Behinderung dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb eines Kraftfahrzeuges bewegen kann. Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind.
    Quelle: www berlin.de

    LG
    Heike
     
    #4 27. August 2012
    Zuletzt bearbeitet: 27. August 2012
  5. Gast_

    Gast_ Guest

    das ist ja ein ding. wißt ihr was, ich bin doof.

    ich habe ja meinen antrag zusammen mit einer sozialberaterin auf der schmerz und palliativstation in kiel gestellt.

    sie hatte recherchiert und mir gesagt. ich dürfte bei einem aG bis zu 50 meter ohne rollstuhl laufen können. und da ich so ca. 20 m mit rollator schaffe, meinte sie, ich würde da noch locker bei den voraussetzungen reinpassen.

    ich hatte mich darauf verlassen und dort auch nicht mehr im internet nachgekuckt. zumal ich nur handy mithatte und es mir dort auch sehr schlecht ging.

    hätte ich das gewußt, hätte ich mir die ganze arbeit von dem antrag sparen können. ich sitze ja nicht ständig im rollstuhl. sondern kann halt noch, mit rollator, diese 20 m laufen.

    na okay. dann werd ich jetzt wohl nicht mehr so unbedingt glauben, was mir die sozialberatung in den kliniken erzählt. lieber hole ich mir zuhause infos und reiche dann für mich alleine ein. beim nächsten mal.

    wie kann die mir nur so einen quatsch erzählen? ich denk, die haben da ahnung von! und dann hat sie das auch noch recherchiert.

    *kopfschüttel*
     
  6. Gast_

    Gast_ Guest

    wurde bei noch jemandem das aG abgelehnt? welche attest-formulierung hatte euer arzt dann gemacht???

    ........einmal hat jemand irgendwo angedeutet, das vielleicht was in der art von: "ist dem aG personenkreis zuzuordnen..." reinschreiben sollte.

    hat noch jemand eine idee?
     
  7. Gast_

    Gast_ Guest

    hochschubs....
     
  8. Hexchen76

    Hexchen76 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    20. Februar 2012
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    Westmünsterland
    Und genauso sollte es auch im ärztlichen Attest formuliert sein: Frau Puffel kann sich ausserhalb ihrer Wohnung oder eines Kfz nur im Rollstuhl fortbewegen. Wenige Schritte am Rollator sind ausschliesslich mit fremder Hilfe und unter großer Anstrengung möglich. Daher ist die Zuerkennung des Merkzeichens aG dringend erforderlich und gerechtfertigt lt Definition (siehe oben)

    Alles Liebe
    von einer Hexe zur anderen
     
  9. wessi

    Gesperrter Benutzer

    Registriert seit:
    2. März 2010
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    269
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    In Mittelfranken (Bayern)
    Hallo puffelhexe,

    Ich verstehe dich auch sehr gut, las dich mal :knuddel:.

    Ich gebe meine Vorrednern/in Teilweise Recht:top:.

    auch ich habe einen Grad von 90 und auch das Mz. "G" seit Januar 2008.

    Und seit 1997 recherchierte und ( Lese sehr viel über die Gesetze, und die Urteile dazu, ) bis Heute.

    Und seit 2005 ein Aktiver:top::D.

    Ich könnte da auch einmal ein Buch darüber schreiben:D.

    Besonders: KSchG; KSchR; alles über Schwerbehinderten Menschen ( SGB IX ) zu tun hat; StGB; alles was mit Arbeitsrecht zu tun hat; AGG; Mobbing und Diskriminierung Gesetz;

    Das war mal so als neben bei:D.

    Zurück zum Thema:

    Niemand ist doof oder dumm, oder sonst was, klar.

    Aus den Fehlern wo man gemacht hat, lernt man auch daraus.

    Nein eben nicht, so was darfst du nicht mal denken.

    Es ist schon so richtig wie du es gemacht hast.

    Warum hast du kein Widerspruch gemacht????.

    Ja, Grundsätzlich sage ich auch immer zu den Patienten, ihr müsst die "Artest" ( nicht die Standards wo die Ärzte haben ) sondern auch mal auf die Patienten zuhören was die genau bräuchten reinschreiben zu lasen, und ganz wichtig ist es auch ( Wie man so was auch schreiben lässt ).

    Ja, ich auch leider, und werde wieder es machen müssen ( Einen Verschlechterungsantrages zu stelle )
    Wegen meiner neuen Krankheiten :eek: wo ich nichts dafür kann, das ist so halt im leben:mad:.

    Ideen hätte ich auch genug schon, ob aber diese auch Fruchtet das weiß ich leider noch nicht, ca. 3 Wochen weiß ich Bescheid ( mehr Infos darüber ) ob es klappt.

    Also, bitte sei nicht Böse auf mich.

    Das hätte ich dir leider Abgeraten, so was zu tun!!!, sorry.
    Auch aus meiner Erfahrungen mit denen sogenannten Leuten seit 1992.
    Was ich da alles schon erlebt habe, wenn ich könnte dann würde ich gerne den Kopfschütteln:mad:.

    Das war ja mal wieder typisch, da kann ich doch glatt wieder den Kopfschütteln.:mad:

    Der Gedanke weg ist leider falsch, man sagt das nicht so wie sie es gesagt hat.

    Sondern es heißt, je kürzer der weg strecke ist desto besser ist die Schanzen auf ein Mz."aG" von unter 100m Gehweg, das ist leider auch so.

    Ich weiß von der "KK" bis zu einer weg strecke von bis zu 500m bekommt man da auch einiges!!!!.

    Den sie hat dir leider nicht alles gesagt, das ist leider Fakt.

    Ein kleiner Tipp, zu den anderen Vorrednern/in, sorry Leute.
    Im ersten Bericht von "puffelhexe", habe ich was entdeckt.

    Schließlich lese ich alles genau durch, genau auch solchen Fehlern zu vermeiden, weil die andern es teilweise gelesen haben.
    ( Nachtrag: von meiner Seite aus, deswegen bin ich unterem anderem auch gesperrt worden, weil ich hier nur die reine Wahrheit geschrieben habe ).

    Sagen wir mal so, ein kleiner Hinweis hast du uns schon geschrieben wahrscheinlich unbewusst.
    Ich kann jetzt nur noch spekulieren.
    Hast du es auch der Sozialberaterin genau so gesagt wie du es hier geschrieben hast, oder so ähnlich.

    Dann hätte sie ( Sozialberaterin ) gleich eine genauere Auskunft geben können, das du auch dann zu 100% den "aG" bekommen würdest, das ist Fakt.

    Ich könnte ja noch mehr schreiben, über das Thema.

    Das wars wieder mal von mir:D.

    MLG wessi
     
  10. Sooonnenschein

    Sooonnenschein Neues Mitglied

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    Niederbayern
    Hallo puffelhexe,

    ich habe letztes Jahr endlich wieder mein aG bekommen. Das hatte ich schon mal als Kind (habe seit meinem 2. LJ Rheuma). Ausschlaggebend war nicht alleine das Rheuma. Habe mittlerweile diverse Begleiterkrankungen. Deshalb weiss ich auch nicht, was alles dazu beigetragen hat, das sich es letztlich wieder bekam. Mir wurde mal von einer Bekannten gesagt, deren Freundin beim Vdk angestellt ist, dass man einem amputierten gleichgestellt wird, wenn man zwei künstliche Gelenke in den unteren Extremitäten hat. Ich hab davon 4. WEiss ja nicht, ob Dir das weiterhilft. Nur zur Info ;-)

    LG
    Sooonnenschein
     
  11. took1211

    took1211 Guest

    Hallo,
    sind da auch zwei Knie TEPs + Versteifungen in den Großzehengrundgelenken gemeint?
    lg took
     
  12. Sooonnenschein

    Sooonnenschein Neues Mitglied

    Registriert seit:
    5. Mai 2003
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    247
    Ort:
    Niederbayern
    Hallo took,

    denke schon. Sind ja zwei untere Extremitäten. Weiss allerdings nicht, ob es da in den Bundesländern Unterschiede in der Beurteilung gibt. Würde mal beim VdK nachfragen (falls Du da dabei bist).

    LG
    Sooonnenschein
     
  13. Gast_

    Gast_ Guest

    also, ich hab ein knie und zwei hüften und habs trotzdem bis jetzt nicht gekriegt.

    denen ist die gehstrecke wichtig, die hilfe, die man braucht und die schwierigkeit überhaupt beim fortbewegen.
     
  14. orti69

    orti69 Mitglied

    Registriert seit:
    2. Oktober 2009
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    Ort:
    Nordbayern
    Hallo,

    ich kenn mich mit dem Kram zwar nicht aus, aber meine Schwiegermutter hat 2x künstl. Knie und 2x künstl. Hüftgelenk.
    Sie hat GdB 100 UND aG.

    Sie kann schon noch ein paar Meter gehen (auch ohne Hilfe).

    Da wäre ja Puffelhexe noch "schlechter" dran, also nach der Definition sollte sie das aG schon bekommen.

    Irgendwas passt da nicht.

    ???

    LG Bärbel
     
  15. Gast_

    Gast_ Guest

    ich kann euch sagen, was da nicht paßt. unser dafür zuständiges versorgungsamt (verden) stellt sich dermaßen pissig an. das ist aber hier im kreis wirklich bekannt. kannst fast jeden fragen, hier im kreis, der versucht hat, ein ag zu bekommen.

    die sind sowas von streng hier und teilweise auch unfair.....
     
  16. Kecky

    Kecky Mitglied

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    Beiträge:
    477
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    An der Oder
    Ich muss das Thema noch mal aufgreifen. ;)

    Heute war ich beim Amt für Soziales und Versorgung um einen Verschlimmerungs Antrag zu stellen.
    2011 und 12 habe ich jeweils ein Knie- TEP bekommen,die Hüftgelenke sind als nächstes geplant.
    Die Sachbearbeiterin sah sich die Unterlagen an und sagte ; ich würde ihn nicht abgeben, derzeit habe ich 60 / G.
    Seit Ende 2010 geht der Gesetzgeber automatisch von einer Verbesserung der Beschwerden aus, so das es zu einer Aberkennung des Merkzeichen kommen kann.
    Sie reiht mir ihn nicht abzugeben, was ich auch getan habe.
    Ratlosigkeit? :o

    Hat jemand auch solche Erfahrungen gemacht?



    Lg Kecky
     
  17. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    @ hallo Kecky

    der rat der sachbearbeiterin ist nicht ganz unbegründet, denn diese
    entscheidung der rücknahme des merkzeichen kann tatsächlich erfolgen,
    wenn sich das beschwerdebild gebessert hat.

    nach einer OP wird erst nach 6 monaten durch das Lagesoz geprüft, wie
    das ergebnis, nach der op sowie erfolgter rehabilitativer massnahmen ist.
    bei der hüft tep geht man sogar von bis zu 6 monaten nach der op aus,
    wo es noch zu beeinträchtigungen kommen kann, ggf. auch länger.
    wobei natürlich der "individuelle" verlauf des einzelnen entscheidend ist.

    danach lässt sich gut einschätzen, ob es zu einer bewegungsverbesserung
    gekommen (wovon man ausgeht) oder aber
    eine bleibende behinderung eingetreten ist.
    eventuell könnte sich bereits bestehende behinderung noch weiter verschlimmert
    haben. wobei hier von einem ausnahmefall auszugehen ist.

    die bedingungen zum merkzeichen "aG" sind so eng gefasst, dass die dieses
    zu erhalten, sich im "vergleich der beeinträchtigung der unteren gliedmaßen
    gegenüber einem beidseitig unterschenkelamputierten sowie weiteren gründen"
    ergibt. (im sgb IX nachzulesen)

    von daher würde ich auf alle fälle ersteinmal abwarten, was die geplanten OP's
    an ergebnis bringen. oftmals verbessert sich das beschwerdebild deutlich.

    saurier
     
    #17 4. Oktober 2012
    Zuletzt bearbeitet: 4. Oktober 2012
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