Ich hab mal ne ganz doofe Frage....wie ist das eigentlich mit Fahrtkosten? Übernimmt eure KK den Weg zum Rheumatologen, wenn der in einer anderen Stadt ist? Hintergrund ist der, dass ich in die nächst größere Stadt muss zum Rheumatologen, da wir bei uns keinen haben. Pro Fahrt zahle ich 20 Euro und wir sind eh schon Geringverdiener und Aufstocker...da sind 20 Euro natürlich viel Geld...vorallem wenn ich öfters zum Rheumatologen muss während der Diagnostik. Wie sieht das bei euch aus?
Hallo, also ich habe noch nie davon gehört, dass die KK die Fahrtkosten übernimmt. Ich hab zumindest auch noch nie nachgefragt deswegen..... Aber ich lass mich gerne eines Besseren belehren. Das Einzige was ich weiss ist, dass man eine Taxifahrt vergünstigt bekommen kann, wenn man nicht in der Lage ist selber zu fahren. Dann zahlt man, glaube ich, nur 5,-€ und den Rest übernimmt die KK. Zumindest war das vor ein paar Jahren noch so. Das Beste ist, Du informierst Dich mal bei Deiner KK. Liebe Grüsse Louise
Mit meiner KK hab ich gerade gesprochen, darum kam ich ja auf die Idee mal nachzufragen wie das bei anderen KKs ist
Hallo Chaosfroeschlein, generell werden ambulante Arztfahrten nichtmehr von der KK übernommen. Ausnahmen sind lediglich hochfrequente Therapien wie Chemotherapie und Dialyse. Auch ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "aG" , "Bl", "H" oder eine Pflegestufe mit mindestens Grad 2 führen zur Übernahme von ambulanten Arztfahrten. Ansonsten kannst Du davon ausgehen das es keinen "Taxischein" geben wird. Grüßle Hexchen
Ach sooo, na dann bin ich mal gespannt was die anderen R-O'ler für Erfahrungen haben diesbezüglich. Viel Erfolg. Louise
Hallo an @; ich habe das gleiche Problem zum Rheumadoc mache ich einen Tagesausflug nach Berlin. Habe bei der KK mal nachgefragt wie es ist wenn ich zu Infusionen dort hin muss,alle 4 Wochen.Die KK lhnt eine Kostenübernahme ab mit der Bergründung es sei nicht" Lebens bedrohlich".Eine Kosten übernahme erfolgt nur bei Dialyse-Patienten und bei Chemo-Behandlungen. Meine Erfahrung ! Lg Kecky
Es werden generell nur Fahrtkosten erstattet bei stationären Einweisungen. Egal wohin das ist! Wenn man dann entlassen ist und innerhalb von "glaube" 2-3 Wochen nochmal bestellt wird, beispielsweise in die rheumatologische Ambulanz der Klinik kann man dies nochmals abrechnen. Gehört wohl irgendwie dann mit zur Nachsorge ;-) Hierbei ist aber zwingend notwendig das man diese Zeitspanne einhält.
@ oleco, das nennt man dann poststationäre Nachsorge. das wird u.U übernommen. Es besteht aber auch hier kein Rechtsanspruch. @ Kecky Ein Rechtsanspruch auf Krankentransport besteht bei lebensbedrohlichen Erkrankungen wie Krebs und Nierenversagen zur Chemotherapie und Dialyse. Sowie bei stationärer Behandlung. Einweisung und Entlassung aus stat. Therapie wird von der KK übernommen. Ansonsten nur unter den oben von mir genannten Ausnahmen. Es besteht auch noch die Möglichkeit vom verordnenden eine begründete Arzt eine begründete Ausnahme bescheinigen zu lassen bei vergleichbarer Schwere der Einschränkung in der Mobilität. dazu müsste man aber nachweisen das man z.B. vergleichbar schwer eingeschränkt ist wie jemand der beidseits Oberschenkelamputiert ist und nicht in der Lage Prothesen zu tragen. Was, wie Du Dir denken kannst ,nahezu unmöglich ist. Beispielsweise kann ich mich nur an Unterarmgehstützen fortbewegen, da meine Handgelenke betroffen sind bereitet mir das aber große Schwierigkeiten und ich bin nach 200m erschöpft. Dennoch ist die Einschränkung der Mobilität nicht vergleichbar mit einem Oberschenkelamputierten der keine Prothesen tragen kann, denn ich krieche ja nicht auf dem Bauch! Gruß Hexchen
mir wurde von seiten der kasse. jahrelang die fahrkosten zur psychotherapie bezahlt. auf dem antrag musste halt stehen, dass so eine stationärew maßnahme umgangen wird. rigendwann meinte dann ein sachbearbeiter, dass wenn die thera urlaub macht, es ja nicht so zwingend notwenidg sein kann.also wurde das ganze eingestellt ich habe mal nachgefragt ob zu ärzten, kg oder ergo gezahlt wird, das wurde verneint. es sei denn, es sind eben diese lebensnotwendigen ausnahmen
Fahrkosten @hallo hexchen 76 auch hier gibt es die ausnahme von der ausnahme. der arzt muss begründen warum transport und ob das den o.g. einschrenkungen zur mobilität gleichkommt. aber : die kk muss das vor der fahrt haben um das prüfen zu können als eigenes beispiel: gehe an unterarmstützen, beide schultern sehr eingeschrenkt und schmerzhaft(kaputt durch arthrose u.ä,) sowie beid ehandgelenke schmerzen durch ra und das knie in seiner bewegung eingeschrenkt-komme keine 3o m weitohne problem -und ich habe den transport dann auch bekommen ! anbei die rechtlichen regelungen für kostenübernahmen der krankentransporte, die ich gefunden habe: die bedingungen zur übernahme der fahrkosten zur ambulanten behandlung wurden geändert. -chemo und -dialyse patienten hier werden nach wievor transportkosten erstattet. nach ambulanten op's, max 5 hin- und rückfahrten wegen nachsorge nach §115 b SGB V innerhalb von 10 tagen. (ggf.mehr wenn die med.versorgung dies erfordert-bitte mal beim arzt fragen) KT bei ambul.OP http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/66/title/Ambulantes_Operieren Richtlinie der Kassenärztl.vereinigung http://www.kbv.de/vl/37085.html (v.2005) KT Richtlinie http://www.kvwl.de/arzt/recht/kbv/richtlinien/richtl_krankentransp.pdf Taxirichtlinien wg.ambul.Nachsorge http://www.taxi-bayreuth.homepage.t-online.de/krafa1104.pdf auch wenn die richtlinien z.teil älter sind, so haben sie ihre gültigkeit, auch dann, wenn es die kk durch auflösung oder eine fusion nicht mehr gibt. welche zuzahlungen für welche fahrten zu leisten sind, wird in den verordnungen geregelt. ggf.wenn ein transport notwendig wird, der arzt eine vo ausstellt, die nicht in den Richtlinien genannt ist, kann man bei der KK eine kostenübernahme im einzelfall stellen. @chasofröschlein, eine frage: wofür bezahlst du 20 €? - ist das für eine fahrt im regio, bus? oder was sind das für fahrkosten? viell.kannst du mir das benennen und wie oft du zum rheumatologen musst und ob eine SB mit welcher einstufung vorliegt? sowie ob das gehvernögen eingeschrenkt ist. danke erstmal, liebe grüße vom sauri
Hallo Chaosfröschlein,da hat Hexchen recht,leider übernimmt die K.K.keine fahrt wenn Du nicht gerade Pflegebedürftig bist.Nur wenn der Arzt,die Fahrt Verordnet mußt Du dieses vorab mit der K.K klären.Nicht im nachhinein.Dann hast Du schlechte Karten. LG Allgäu
Saurier, ich muss mit dem Zug fahren, da kostet das kostengünstigere Tagesticket 19,90 Euro....in der Stadt wo der Rheumatologe ist, muss ich dann noch mit der Straßenbahn weiter fahren...ist aber in den 19,90 Euro enthalten. Wie oft ich zum Rheumatologen muss weiß ich ja noch nicht, ich hab Mittwoch den ersten Termin (wobei ich ja immer noch hoffe, dass sich das KH meldet )...SB liegt nicht vor...ich hab ja noch nicht mal eine gesicherte Diagnose....Probleme beim Laufen hab ich allerdings in Form von Schmerzen im Knie und in den Knöcheln....
Fahrkosten @Chaosfröschlein das alles ist insgesamt gesehen, keine indikation für eine kostenübernahme eines krankentransportes durch die kk. dir bleibt wenn, dann nur einen antrag an die arge/arbeitsamt zu stellen, die für die grunssicherung zuständig ist. dort könntest du einen antrag auf kostenübernahme stellen. andere mögichkeit: gibt es bei euch kein s.g. Ticket für arbeitslose oder empfänger für algII/Grundsicherung? erkundige dich doch mal beim amt danach? liebe grüße sauri
Hallo! Seitdem mein Mann die Pflegestufe 2 hat, können wir für alle Fahrten zum Arzt ein Taxi nehmen, das wird von der Krankenkasse bezahlt. Hier bei uns - wir wohnen in einem Dorf - gibt es übrigens tolle Hilfen vom DRK (Deutsches Rotes Kreuz). Die haben ehrenamtliche Mitarbeiter und von denen kann man für wenig Geld (5-10 Euro) zum Arzt gefahren werden. Ich weiß aber nicht, ob es das überall gibt. Du kannst Dich ja mal erkundigen. Viele Grüße von Tortola
Hallo das Thema kenne ich auch. Wenig Kohle und 1-2mal im Monat mit dem Zug nach Kiel. Meine Ärztin hat mir dann geraten, beim Versorgungsamt meinen Behindertenstatus feststellen zu lassen. Ich fiel fast vom Stuhl: GdB 70 + G... seitdem fahre ich kostenlos überall hin
Kannst du mir das bitte mal erklären! Ich habe einen höheren GdB als du sowie die Merkzeichen G und B - aber ich fahre noch lange nicht irgendwo kostenlos hin! Bin auf deine Antwort sehr gespannt!
Hallo Mondbein, Du kannst mit Deinen Merkzeichen beim Versorgungsamt einen Antrag stellen auf entweder steuerliche Ermäßigungen beim eigenen Auto oder eine Fahrkarte für den ÖPNV. Diese beinhaltet dann die deutschlandweite kostenfreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel bei Dir sogar mit Begleitung (Merkzeichen "B"). Bist Du entweder Rentner(in) oder z.B. Sozialhilfeempfänger(in) ist diese Wertmarke, die jeweils ein Jahr gültig ist, komplett kostenfrei. Trifft das nicht zu, kostet sie 60 Euro im Jahr, was sehr nahe an kostenlos herankommt.... Alles Liebe Hexchen
Danke Hexchen ... ... und da ich neben meiner EU-Rente ergänzende Sozialhilfe bekomme, fahre ich tatsächlich KOSTENLOS...
Fahrkosen @mondbein ich habe auch 70% und "G". das Versorgungsamt-hier bei uns auch "Landsamt für Gesundheit und Soziales genannt-oder Integrationsamt" hat mit dem feststellungsbescheid gleich ein merkblatt und antrag mitgesendet. wo ich wählen konnte - entweder kfz steuer . davon übernehmen sie 50% oder - fahrkosten, da ich kein "aG" habe-eben mit Zuzahlung der 60,00 € eine prima sache. auto entfällt, hab im moment eh keins und könnt auch zur zeit nicht fahren das mit der fahrkarte, wurde im vergangenen jahr beschlossen, dass wir nun in allen bundesländern mit normalen zügen (auserr IC oder ICE) fahren können. dort kann man auch kostenlos einen "mobilitätshilfsdienst" beantragen, der einen beim aus-/einsteigen-sowie umsteigen behilflich ist. die Wertmarke erhält man nach eingang der 60 € umgehend. rufe am besten dort an, sie können es dir zuschicken. lg sauri
Hallo, ich habe mich heute beim Landesamt für Versorgung und Soziales über die rechtlichen Grundlagen für die unentgeldlichen Fahrten im ÖPNV erkundigt,weil es mich auch betrifft. Bürger,die Grundversorgung erhalten, und RentnerInnen,die zur Grundsicherung bezuschusst werden,dürfen kostenlos im ÖPNV fahren.Alle anderen Rentner müssten für 1/2 Jahr 30€ und für 1 Jahr 60€ entrichten. lgtook