Erwerbsunfähigkeitsrente und Heirat Abzüge??

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Sooonnenschein, 28. Juli 2011.

  1. Sooonnenschein

    Sooonnenschein Neues Mitglied

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    Hallo zusammen,

    wir heiraten in ein paar Wochen. Nun machen wir uns Gedanken darüber wie das danach finanziell sein wird. Ich habe seit 2007 Erwerbsunfähigkeitsrente, seit 2009 unbefristet. Mein Verlobter arbeitet Ganztags.

    Wie ist das nun? (konnte übers Internet leider nichts ausfindig machen).
    Bisher musste ich meine Rente nicht versteuern, da ich nach Abzug aller Aufwendungen unter den Freibetrag viel. Aber nun kommen wir wohl locker drüber ;)

    Welche Abzüge werden da gemacht? Bei ihm ja ganz normal. Aber wie ist das mit meiner Rente? Bisher werden ja nur Krankenkasse- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen.
    Mit was wird die Rente noch versteuert?

    Selbst die Rentenversicherung konnte da keine Auskunft geben. Das Finanzamt darf es angeblich nicht. Wollen zwar demnächst zum Steuerberater gehen. Aber wäre froh, wenn ihr mir vorab schon mal Infos geben könntet.

    Schönen Tag.
    LG
    Andrea
     
  2. Adolina

    Adolina Bekanntes Mitglied

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    Hallo Sooonnenschein,:)

    von meiner EM-Rente werden 58% versteuert. Diese Auskunft habe ich auch von meinem Finanzamt bekommen. Da mein Mann noch voll arbeitet müßen wir Steuer nachzahlen und auch noch vorrauszahlen, was ich besonders dreist finde. Meine Kinder sind noch in der Ausbildung, und ich habe auch nicht viel steuerlich abzusetzten.

    Lg. Adolina:)
     
    #2 28. Juli 2011
    Zuletzt bearbeitet: 28. Juli 2011
  3. Sooonnenschein

    Sooonnenschein Neues Mitglied

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    Hallo Adolina,

    ohje das hört sich schrecklich an. Ich finde das total ungerecht. Aber irgendwie habe ich das schon befürchtet. WElche Steuern musst Du denn nun genau zahlen? (welche Art)

    Im Finanzamt wurde mir gesagt, dass ich es mir genau überlegen soll, ob ich mich nicht getrennt veranlagen lasse.

    LG
    Andrea
     
  4. Adolina

    Adolina Bekanntes Mitglied

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    Hallo,:)

    Ja, das stimmt, wenn man nicht zusammen veranlagt ist, wird die Steuer anders berechnet.
    Bei unserem Steuerbescheid hat man einfach 42% von der Jahresrente abgezogen, was übrig war wurde zu dem zu versteuernden Einkommen dazugerechnet. Hab mich schon erkundigt, ist alles leider richtig so???? Ich kann es nicht verstehen, da hat man sein leben lang Steuern bezahlt, und jetzt wird auch noch die Rente besteuert.

    Lg. Adolina:)
     
  5. Sooonnenschein

    Sooonnenschein Neues Mitglied

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    Wie rechnet sich denn der Prozentsatz aus? Wo finde ich, wie hoch der bei mir ist? Meine erste Rente bekam ich 2007. Bin aber auch "erst" 34.

    LG
    Andrea
     
  6. Neli

    Neli Optimistin

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    Hallo Sooonnenschein,

    ich möchte Dir die Angst nehmen.

    Ich nehme an, dass Deine Rente zu einem Ertragsanteil von 54 %
    versteuert wird.

    Da Dein Mann aber dann auch den Grundfreibetrag
    für ein Ehepaar bekommt, also auch den, der Dir bisher zugestanden
    hat, ist meiner Meinung nach kaum davon auszugehen, dass er mehr
    Steuern zahlt als bisher. Er könnte evtl. noch Nutzen davon haben,
    falls Deine Rente nicht allzu hoch ist. Vielleicht bist Du auch schwerbehindert
    und er kann dann Deinen Freibetrag absetzen.

    Viele liebe Grüße

    Neli
     
  7. Sooonnenschein

    Sooonnenschein Neues Mitglied

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    Hallo Neli,

    ja habe 100 % Schwerbehinderung.

    Bei mir ist es so, dass ich noch eine Zusatzrente vom öffentlichen Dienst bekomme. Leider konnten die mir überhaupt keine Antwort darauf geben, ob die versteuert wird, oder nicht.

    LG
    Andrea
     
  8. Neli

    Neli Optimistin

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    Liebe Andrea, schau mal in den Steuerbescheid, den Du bekommen hast,
    als Du keine Steuern zahlen mußtest. Daraus müßtest Du den Ertragsanteil
    Deiner Rente ersehen können.

    Viele liebe Grüße
    Neli
     
  9. Neli

    Neli Optimistin

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    Meine VBL-Witwenzusatzrente wird mit einem Ertragsanteil von 17 %
    versteuert, dieser Satz ist niedriger als bei anderen Renten.
    Es gibt aber auch Zusatzrenten, z.B. bei Banken, die wie Versorgungsbezüge
    versteuert werden.

    Viele liebe Grüße

    Neli
     
  10. Sooonnenschein

    Sooonnenschein Neues Mitglied

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    Hallo ihr zwei,

    danke für die Tipps. Da werde ich gleich mal nachsehen. Habe eben nur was gefunden von 2007. Da wurde mir vom Finanzamt gesagt, dass es 56 % seien.

    Ich hoffe, dass uns der Steuerberater (der natürlich auch zusätzlich kostet) konkrete Zahlen nennen kann.

    Mein Verlobter hat gestern im Internet ne Seite gefunden. Lt. dem dortigen Rechenbeispiel würden wir weniger als vorher haben. Aber ob die das soooo genau gerechnet habe, bezweifle ich mal.

    LG
    Andrea
     
  11. Neli

    Neli Optimistin

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    Hallo Adolina,
    Du musst von Deiner Rente leider Steuern nachzahlen,
    weil Dein Mann vorher schon die Freibeträge für Dich hatte.
    Ich muss leider auch immer die Witwenrente nachversteuern
    und muss sogar vierteljährliche Vorauszahlungen darauf leisten.

    Es kommt aber trotzdem vor, dass das Finanzamt etwas falsch
    macht oder etwas übersieht, da muss man den Steuerbescheid
    schon sehr kontrollieren.

    Viele liebe Grüße
    Neli
     
  12. Neli

    Neli Optimistin

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    Ich hab da etwas gefunden,

    guckt mal hier:


    ttp://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/alterseinkuenftegesetz-ratgeber.htm

    Vielleicht werdet Ihr daraus schlau.

    Viele liebe Grüße
    Neli

    Jetzt muss ich aber einkaufen gehen.
     
  13. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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  14. moni3

    moni3 Bekanntes Mitglied

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    hallo

    ich weis nicht ob es stimmt.komme aus österreich.ich beziehe auch erwerbsunfähigkeitspension (20 dienstjahre) mit ausgleichszulage,weil die pension klein ist,mir wurde gesagt bei heirat fällt nur die ausgleichszulage weg,die pensionshöhe ändert sich nicht,da habe ich nicht mehr abzüge wie eben vorher in lebenmsgemeinschaft.aber wie gesagt so wurde es mir gesagt bei der PVA.lg.moni
     
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