Hi, ganz wesentlich ist bei der Antragsstellung, dass du deren "Sprachspiele" mitspielst. Der bloße Hinweis auf ne Erkrankung bringt nichts, sondern aktuell musst du beschreiben wo die bei der "Teilhabe" am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt bist - und welcher Form diese Beeinträchtigungen sind (fummel auch grad an meinem Antrag). Wesentlich ist keinesfalls die Dinge nicht auf zu listen, die noch kannst, aber Schmerzen dabei hast - das kann durchaus auch das Popo abwischen betreffen, bezogen auf gesellschaftliche Teilhabe habe ich z.B. drin, dass Kino bei Filmen mit Überlänge nicht mehr ohne heftige Schmerzen geht, oder aber, dass Schlittschuhlaufen mit meiner Tochter aufgrund meiner Osteoporose nicht in Frage kommt. Tipp: Google mal nach ATL - Aktivitäten des täglichen Lebens - du findest ganz viele Hinweise, was du evtl. nicht mehr kannst, ohne dass du je drauf gekommen wärst Gute Besserung
Dir ist schon bewußt, dass du damit den Administrator beleidigt hast oder? Wenn er dich bittet den Ton zu ändern, dann tu es lieber. Er hat hier das Hausrecht und du bist Gast. Kukana
hallo wessi, ich bekomme seit jahren die 1% chronikerregelung von der kk und habe keinen grad der behinderung beantragt...geht also auch ohne... du führst dich hier auf wie ein berseker
Hallo Ducky, damit du hier nicht so alleine da stehst: Ich auch. Ich habe bisher noch nie die Feststellung eines GdB beantragt und darf mich dennoch "chronisch krank" nennen und ein "nur" 1-%-Zuzahler sein. Wessi, falls du uns beiden nun sagen möchtest, dass wir das aber unbedingt beantragen sollten.... ich weiß nicht, wie es bei Ducky als Ente ist... bei mir als Bär ist es so, dass ich auch wie ein solcher unterwegs sein möchte und mich intensiv mit dem beschäftige, was ich (noch) kann - und ich mag derzeit keinen Antrag auf einen GdB stellen. Ich brauche auch keine Hilfsmittel am Arbeitsplatz, wo das von Vorteil wäre und Anspruch auf mehr Urlaub kann ich bei der reichhaltigen Zahl meiner Urlaubstage auch vergessen, da sie ohnehin schon um das 3-fache über dem "Normalanspruch" liegt... Also, ich bin nicht behindert und doch chronisch krank und würde mich freuen, wenn du nicht so verbal um dich haust. Pezzi
Hallo, bei mir war es auch so, ich hatte erst die Chroniker-Regelung und dann - nach dem zweiten Klinikaufenthalt - habe ich auf Anraten der Klinik einen GdB beantragt, was auch problemlos innerhalb kürzester Zeit klappte. Wenn ich mich richtig erinnere waren alles in allem nicht mal 6 Wochen bis ich den Bescheid und einige Tage später auch den Ausweis hatte. Ich habe 60% unbefristet. Über die Art wie Wessi hier mit uns umgeht, kann ich mich auch nur wundern. Ich habe hier im Laufe der vielen Jahre (immerhin seit Juni 2003) ja schon allerhand verbale Entgleisungen erlebt, aber das ist doch schon sehr bemerkenswert im negativen Sinn und Hilfe ist es auch nicht so beschimpft und für dumm hingestellt zu werden. Diese Art Hilfe möchte ich bitte nicht haben, auf gar keinen Fall. Liebe Grüße Gabi - bibi, ro-lerin seit 06/2003
Ich schließe mich da an, damit ihr nicht so allein seid. Bei mir ist es genauso. Und auch wie Pezzi hab ich noch nie einen GdB beantragt.
Lieber Doegi!! Meinst das reicht für den Anfang -- und wenns nix nützt kann es ja verlängert werden. Frohes Fest Grüßle Uschi(drei)
Ich kopier Euch hier mal die Chronikerregelung nach dem Sozialgesetzbuch: Schwerwiegend chronisch Kranke haben nach der Chronikerregelung Zuzahlungen in Höhe von maximal einem Prozent des Bruttoeinkommens zu tragen. Ansonsten beträgt die Belastungsgrenze zwei Prozent des Bruttoeinkommens. Um die niedrigere Belastungsgrenze in Anspruch nehmen zu können, sieht das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ab dem 1. Januar 2008 neben dem Vorliegen einer chronischen Erkrankung weitere Voraussetzungen vor, die die Verantwortung der Versicherten für die eigene Gesundheit stärken und die Teilnahme an Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung fördern sollen: Versicherte, die bereits vor dem 1. April 2007 chronisch krank waren, fallen weiter unter die Chronikerregelung, wenn sie sich – ärztlich attestiert – therapiegerecht verhalten. Eine Krankheit ist schwerwiegend chronisch, wenn sie wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung) und eines der folgenden Merkmale vorhanden ist: Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem zweiten Kapitel SGB XI vor. Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60% vor, wobei der GdB oder die MdE nach den Maßstäben des § 30 Abs. 1 BVG oder des § 56 Abs. 2 SGB VII festgestellt und zumindest auch durch die Krankheit nach Satz 1 begründet sein muss. Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psycho-therapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit nach Satz 1 verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist. Ich hoffe, das macht die Bestimmungen für Euch deutlicher. Viele liebe Grüße Neli
Liebe Neli, das hab ich in meinem Posting am Anfang des Threads bereits eingestellt. Schaust du hier: http://www.rheuma-online.de/phorum/showpost.php?p=461219&postcount=2 Ich wollte mit meinem Hinweis wessi nur verdeutlichen, dass die Chroniker-Regelung mit der 1% Grenze auch ohne GdB gilt.
Ja, liebe Mandy, ich wollte noch mal auf diese Tatsachen hinweisen, die offensichtlich so keiner hier richtig gelesen hat, und besonders darauf: Eine Krankheit ist schwerwiegend chronisch, wenn sie wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung) und eines der folgenden Merkmale vorhanden ist: .................. Es ist ja auch nicht immer einfach, Gesetze zu lesen. Viele liebe Grüße Neli
Hallo Neli, die Regelung an sich ist zumindest bezogen auf den 3. Grund einfach nur ne Tautologie - dauerhaft in Behandlung und kontinuierliche Behandlung sind doch dasselbe (zumindest in 99% der Fälle) Ansonsten finde ich den Ton zumindest einer Person hier recht rough - ob es der Gerechtigkeit dienlich ist, wenn man ein Thema so emotional überformt und an sich reißt Hoffe dennoch Andi hat doe Antworten gefunden, die ihm dienlich sind Gute Besserung
Hallo Rückenweh, lies noch mal unter meinem Posting 30, da ist der Begriff ja noch mal genau erläutert: Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psycho-therapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit nach Satz 1 verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist. Viele liebe Grüße Neli