Bewerbungsprofis da?

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Locin32, 18. Juli 2010.

  1. Locin32

    Locin32 Immer neugierig

    Registriert seit:
    27. Januar 2005
    Beiträge:
    1.587
    Ort:
    NRW-Ruhrgebiet
    Hallo zusammen!

    Ich habe heute das erste Mal seit vielen Jahren für mich eine Bewerbung geschrieben, weil mich der Text so angesprochen hat und ich so gerne wieder Arbeiten gehen würde.

    Kann von Euch mal jemand drüber lesen und mir evtl. ein paar Tipps geben was noch verbesserungswürdig wäre?
    Auch das "Ende" finde ich etwas abrupt, oder?
    Gesucht wird :

    Wenn Sie den Umgang mit Menschen schätzen, ein offenes Wesen und gutes Auftreten haben, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung



    xxxxxxx xxx,18.07.2010
    xxxxxxx
    xxxxxxx
    Tel.:xxxxx



    xxxxxx
    z.H.Fr.xxxx
    xxxxx
    xxxxxx



    Ihre Anzeige in der xxxx vom 15.07.2010
    Hotelfachfrau für den Empfang/Rezeption in Teilzeit




    Sehr geehrte Frau xxxx,

    Ihre Anzeige in der xxx vom 15.07.2010 habe ich mit sehr großem Interesse gelesen, da ich mich in allen Punkten Wiedererkannt habe.
    Ich bin gelernte Hotelfachfrau und habe in meinem Job mehrere Jahre pausiert um mich um meine beiden Töchter zu kümmern.
    Nun sind die Kinder fast erwachsen und ich suche den beruflichen Wiedereinstieg, da ich meinen Beruf gerade wegen des persönlichen Umgangs mit verschiedensten Menschen sehr geliebt habe.
    Auf ein persönliches Vorstellungsgespräch freue ich mich sehr.



    Mit freundlichen Grüßen


    xxx xxxxx

    Die nächste Frage ist in wie weit ich mit offenen Karten spiele was meine Behinderung angeht.Ich habe zur Zeit 30 % es läuft aber ein Änderungsantrag, soll ich es sagen?
    Und wenn ja wann, jetzt schon im Anschreiben oder erst im Bewerbungsgespräch?

    Liebe Grüße und danke für Eure Hilfe
    Locin32
     
  2. Aquarell

    Aquarell Sharpie

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    817
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    Rheinland Pfalz
    Für ein erstes Anschreiben ist es vollkommen ausreichend.
    Wiedererkannt ... würde ich klein schreiben.

    und ich würde noch
    da ich meinen Beruf gerade wegen des persönlichen Umgangs mit den verschiedensten Menschen sehr liebe.



    Man ist nicht verpflichtet, den GdB anzugeben, kann dann aber auch die Nachteilsausgleiche nicht in Anspruch nehmen. Mit GdB 30 und 40 könnte man sich einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen und hätte dann den erweiterten Kündigungsschutz als Nachteilsausgleich.

    In Bewerbungssituationen gilt folgendes: Es gibt ein Fragerecht des Arbeitgebers. Wenn also der Arbeitgeber nach einem Schwerbehindertenausweis fragt, müssen Schwerbehinderte der Wahrheit entsprechend antworten – sonst liegt ein Kündigungsgrund vor, wenn Ihre Schwerbehinderteneigenschaft bekannt wird. Andererseits besteht jedoch keine Mitteilungspflicht. Wenn der Arbeitgeber nicht fragt, gibt es keine Verpflichtung, die Schwerbehinderung zu erwähnen.

    GdB 30 ist rechtlich noch keine Schwerbehinderung, erst ab 50. Hier gibts dann auch die 5 Tage extra Urlaub, steuerliche Ausgleiche etc. und der Arbeitgeber kann evtl. seine Quote an Schwerbehinderten anheben, was für ihn auch Vorteile hat.


    Ich hoffe, das hilft ein wenig.

     
  3. Kristina cux.

    Kristina cux. Küstenkind

    Registriert seit:
    11. März 2005
    Beiträge:
    2.228
    Hallo Locin,

    Z. Hd. schreibt man nicht mehr! Du schreibst z. B. so die Anschrift:

    Socco GmbH
    Herrn Meier
    Parkstr. 65
    12654 Dresden


    Die Betreffzeile schreibst du so:

    Bewerbung als Hotelfachfrau zum 15.07.2010

    Sehr geehrte Frau X,

    Sie suchen eine junge motivierte Mitarbeiterin im Bereich der Rezeption/dem Empfang in Teilzeit? In der Tageszeitung der xxx bin ich auf Ihr Hotel aufmerksam geworden.

    Und dann blubb blubb, was dich ausmacht. Warum möchtest du dort arbeiten.

    Ein hohes Maß an Engagement, Zuverlässigkeit und und und... sind für mich selbstverständlich.


    WICHTIG: Fange einen Satz nicht mit "da" an. Das sehen die Firmen/Unternehmen und so weiter, nicht so gerne. Wichtig ist auch, dass man die DIN Norm einhält. Hierzu zählt die DIN 5008.

    Hast du noch Fragen? Dann schreib mich einfach an, ich helfe dir gerne.

    Übrigens, die 30% musst du NICHT angeben. Du musst erst ein GdB ab 50% mit angeben. Die 30% kannst du angeben, musst es aber nicht. Zum Vorteil wäre es vielleicht nur wenn in der Stellenanzeige steht, dass Behinderte bevorzugt eingestellt werden, dann könntest du schreiben:

    Mein Grad der Behinderung beträgt 30% womit ich bei der Agentur für Arbeit gleichgestellt werden kann.
     
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