Hast Du einen "Grad der Behinderung" und / oder ein Merkzeichen? Widerspruch?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Muckel1986, 4. März 2009.

?

Hast Du einen Schwerbehinderten Ausweis?

  1. Nein, keinen Schwerbehindertenausweis / GdB.

    33 Stimme(n)
    23,6%
  2. Ja, habe einen aber ohne Merkzeichen.

    63 Stimme(n)
    45,0%
  3. Ja, habe einen mit Merkzeichen G (Gehbehinderung).

    37 Stimme(n)
    26,4%
  4. Ja, habe einen mit Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gebehinderung).

    4 Stimme(n)
    2,9%
  5. Ja, habe einen mit Merkzeichen B (Begleitung).

    1 Stimme(n)
    0,7%
  6. Ja, habe einen mit Merkzeichen H (Hilflosigkeit).

    0 Stimme(n)
    0,0%
  7. Ja, habe einen mit Merkzeichen BI (Blindheit).

    0 Stimme(n)
    0,0%
  8. Ja, habe einen mit Merkzeichen GI (Gehörlosigkeit).

    1 Stimme(n)
    0,7%
  9. Ja, habe einen mit Merkzeichen RF (Rundfunk befreiung).

    1 Stimme(n)
    0,7%
  10. Ja, habe einen mit Merkzeichen 1. Kl (erfodernis der 1. Klasseunterbringung).

    0 Stimme(n)
    0,0%
  1. Kasandra

    Kasandra Guest

    Ich habe aufgrund des Lupus auch erst 30% bekommen dann mit Wiederspruch 50%.
    Nach Verschlechterungsantrag dann 60%

    LG
     
  2. Mimi B.

    Mimi B. Mitglied

    Registriert seit:
    26. Februar 2006
    Beiträge:
    285
    Ort:
    auf Planet Erde
    hi,

    ich habe 50% unbefristet ohne merkzeichen

    setzt sich aus 40% psyche
    30% rheuma
    und 10% rücken zusammen.

    habe jetzt einen verschlimmerungsantrag gestellt, denn der rücken wird wohl operiert werden müssen und da hätte ich doch gerne ein merkzeichen, kann kaum laufen und einen höheren grad

    lg (ist mein erster gewesen und gleich unbefristet)
     
  3. Gabi Kemnitz

    Gabi Kemnitz Neues Mitglied

    Registriert seit:
    23. August 2007
    Beiträge:
    413
    Ort:
    Bingen
    Hallo,

    ich habe 60 % unbefristet, ohne Merkzeichen. Zunächst waren es 40 % aber da hatte man die Psoriasis Arthritis vergessen. Berücksichtigt wurden bei mir CRMO, COPD, Zustand nach Myocarditis und schließlich auch die PSA.

    LG Gabi (bibi ro-lerin seit 2003)
     
  4. Mela

    Mela Mitglied

    Registriert seit:
    1. September 2006
    Beiträge:
    142
    Ort:
    Schleswig Holstein
    Hallo,

    habe 50 % unbefristet und Merkzeichen G bekommen.
     
  5. sonnenscheinhsk

    sonnenscheinhsk Neues Mitglied

    Registriert seit:
    5. Januar 2009
    Beiträge:
    31
    Ort:
    Sauerland NRW
    Hallo ich habe 70 % Merkzeichen B und G ich muss dazu sagen das ich auch Epileptikerin bin
     
  6. kälble

    kälble Neues Mitglied

    Registriert seit:
    28. Juni 2009
    Beiträge:
    63
    Ort:
    Berlin
    Umfrage erweitern

    Bei der Umfrage fehlt noch die Rubrik: "habe einen Grad der Behinderung aber keinen Ausweis". Ich selber habe mehrere Grunderkrankungen und nach Widerspruch GdB von 40%. Verschlimmerungsantrag ist geplant, aber auch wenn ich keinen Ausweis habe, habe ich doch einen Grad der behinderung und bin von der Agentur für Arbeit gleichgestellt - auch das ist eine Möglichkeit. Nicht jeder, der keinen Ausweis hat, ist deswegen "nicht behindert im Sinne SGB IX". Ach ja, unsere Bürokratie....;)

    aber wenn man sich reinfuchst, stellt man fest: nicht nur im Möbelhaus kann man die Möglichkeiten entdecken...:D

    kälble
     
  7. Larimar

    Larimar Neues Mitglied

    Registriert seit:
    23. April 2009
    Beiträge:
    16
    Ort:
    südl. Augsburg
    Ich habe derzeit 70% ohne Merkzeichen - unbefristet

    Werde demnächst Verschlimmerungsantrag stellen, da RA noch nicht berücksichtigt ist.

    Werden Depressionen eigentlich auch berücksichtigt????

    LG
    Larimar
     
  8. Hexenkessel

    Hexenkessel Neues Mitglied

    Registriert seit:
    2. Juni 2009
    Beiträge:
    176
    Ort:
    Mannheim
    Hi zusammen,

    ich habe keinen Ausweis. Habe seit ca. 3 Jahren Psoriasis Arthristis.

    Will erst noch meinen Kuraufenthalt, den ich Mitte August habe, abwarten.

    Aber danach werde ich auf jeden Fall einen Antrag stellen.
    Mal sehen, was dabei raus kommt :(
     
  9. wautzi008

    wautzi008 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    11. Juli 2009
    Beiträge:
    179
    Ort:
    Rheinland-Pfalz
    Hallo,

    ich habe 50% Schwerbehinderung permanent auf das Gehör gleich beim ersten Mal und vor 4 Wochen einen Verschlechterungsantrag gestellt wegen PSO ud PSA.

    lg.
     
  10. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    25. Januar 2009
    Beiträge:
    3.465
    Ort:
    Norddeutschland
    hallo,

    habe 40% erhalten, Widerspruch nun seit 04/2008 KLage beim Sozialgericht.
    Jetzt warte ich auf Termin beim Gutachter.:(

    Mein Klagebestreben 50%.

    OK, bei mehr % gibt es steuerliche Vorteile, aber sonst? Urlaub wird nicht mehr.
    Und wenn man schon zu Hause ist ( berentet), dann hat man event. noch Vorteile bei Merkzeichen.

    Ich habe schon keine Vorteile als Kranker bei der Arbeit, dann möchte ich wenigstens die 50% um paar Tage mehr zum Erholen zu haben.
    Ich lege meine Urlaubstage schon so, dass ich sehr oft verlängerte WE habe, weil ich sonst garnicht durchhalten würde.

    Wieso legen die einem beim Versorgungsamt so viel Steine in den Weg, eigentlich hat man schon garnicht mehr die Kraft mit Widersprüche, oder KLagen, aber dann rappelt man sich doch dazu auf.

    LG Silberpfeil
     
  11. proamm

    proamm Neues Mitglied

    Registriert seit:
    22. April 2008
    Beiträge:
    10
    Ort:
    Bayern
    Habe GdB 80 und G unbefristet gleich beim erstenmal bekommen.
    Habe CP Osteoporose und RLS.
     
  12. jaqueline_Augsburg

    jaqueline_Augsburg Neues Mitglied

    Registriert seit:
    18. März 2008
    Beiträge:
    51
    .......

    ich habe einen grad von 30,mein wegener hat wohl nicht soviel schaden hinterlassen,nur ein riesen loch in der lunge was aber mittlerweile vernarbt ist,deswegen habe ich nur 30 bekommen!
    ich bin in einspruch gegangen,weil ich das nicht ganz eingesehen habe,vor 2 tagen kam dann der neue bescheid und es waren immer noch 30!

    ich werde abwarten ob mein wegener mal wieder kommt,was ich natürlich nicht hoffe,aber wenn doch,und er hinterlässt mehr schaden,dann werde ich einen neuen antrag stellen!

    irgendwo schon eine unverschämtheit :mad:
     
  13. Akkordeon1987

    Akkordeon1987 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    20. August 2009
    Beiträge:
    290
    Ort:
    Chemnitz
    Der erste Unterpunkt in der Abstimmung müsste mal geteilt werden.
    Ich habe zwar keinen Ausweis, aber mir sind 30% anerkannt worden. Die Ausweise werden wohl erst ab 50% ausgestellt.
     
  14. flower

    flower Die Ungeduldige

    Registriert seit:
    19. Juni 2003
    Beiträge:
    270
    GdB 50 mit Merkzeichen G, unbefristet.

    (2009 beantragt und "im ersten Anlauf" bewilligt bekommen, ohne Widerspruch einlegen zu müssen o.ä.)
     
  15. Rheuma1984

    Rheuma1984 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    31. Januar 2009
    Beiträge:
    115
    Ort:
    Wiesbaden
    Grad der Behinderung

    Hallo,
    habe gestern erfahren, dass der Behinderungsgrad was mit der RENTE ab 60 zu tun hat.:cool: Mein RA sagte mir, ich solle aufpassen, dass ich nicht zu viel arbeite,:mad: denn ansonsten wird sich das Versorgungsamt einschalten und die Behinderung ärtzlich nachprüfen lassen.:confused: Auch die Rentenversicherung Bund wird Gutachter einschalten, wenn der Entlassungsschein von der REHA mit "arbeitsfähig" ausgestellt wurde.:eek:
     
  16. Pneumokokke

    Pneumokokke Mitglied

    Registriert seit:
    14. August 2005
    Beiträge:
    124
    Ort:
    Berlin
    Häääh?? :eek: Was soll denn de Behinderungsgrad mit der Rente zu tun haben??
    Das ist völliger Unsinn, was man dir erzählt hat.
    Ich bin habe seit dem 6.Lj. 100%GdB, RF + Gl und bin noch nicht in Rente oder gar 60 (bin grad 45 J. jung). Das Merkzeichen G/aG ist beantragt.
    Und durch das zuviel arbeiten schaltet sich das Versorgungsamt auch nicht ein!

    Nenene :nono:, lass dich mal nicht ins Bockhorn jagen :p
    Kann schon sein, wenn du einen Behindertenausweis beantragst, dass das Versorgungsamt (Integrationsamt) dies über die Gutachter überprüfen lässt, wenn es dein erster Antrag ist. Darüber brauchst du dich aber nicht zu sorgen. :o
     
  17. ursl53

    ursl53 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    20. September 2008
    Beiträge:
    217
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Hallo Rheuma1984,

    pneumokokke hat völlig recht.
    Da will dich einer ins Bockshorn jagen.


    Das eine (GdB) hat mit dem anderen (Rente) absolut gar nichts zu tun. Das ist absoluter Blödsinn, den man Dir da erzählt hat.

    Ursula
     
  18. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    25. Januar 2009
    Beiträge:
    3.465
    Ort:
    Norddeutschland
    hallo,

    pneumokokke hat nicht so unrecht, man kann mit einem GdB von mind. 50% vorzeitig in Altersrente gehen. Sie hat sich vielleicht nur verkehrt ausgedrückt. Es sind glaube ich so 3 Jahre früher.( hatten es in meiner Firma auch schon)
    Ansonsten hat der GdB mit Frührente nichts zu tun, dass liest man ja auch auf seinem Bescheid vom Versorgungsamt. Man kann z.B. ein GdB von 70% haben, abe kriegt keine Rente durch. Andersrum ist man in Frührente und hat nur einen GdB von 40%. Ist mir manchmal unverständlich aber ist halt so.

    Ich finde nur, dass einem ein hoher GdB später, wenn man nur noch zu Hause ist, nicht mehr viel nützt. :confused:
    Wenn man noch im Arbeitsalltag steckt, bringen z.B. die 50%, wenigstens noch 5 Urlaubstage mehr und man hat etwas mehr Sicherheit da.

    Und wer weiß wie es ist , wenn ich ins Altersrentenalter komme, ob man dann überhaupt noch früher mit GdB v.m. 50% in Altersrente gehen kann.

    LG Silberpfeil
     
  19. Rheuma1984

    Rheuma1984 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    31. Januar 2009
    Beiträge:
    115
    Ort:
    Wiesbaden
    Hallo Ursula,
    alles sehr komisch! Denn heute habe ich ein blanko Formular vom Versorgungsamt bekommen - ohne Anschreiben - ! Soll ich jetzt dieses ausfüllen oder nicht? Oder will das Versorgungsamt nur meinen Behinderungsgrad 70 G bis 2022 reduzieren???:confused:
     
  20. -Aufrecht-

    -Aufrecht- Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. September 2005
    Beiträge:
    364
    Ort:
    Meerbusch bei Düsseldorf
    Das Thema ist zwar schon ein paar Tage alt, aber ich denke trotzdem aktuell.

    Wenn es um das Merkzeichen G geht, müssen halt einige Bedingungen erfüllt sein und so kann vielleicht jeder selber abschätzen ob ein Widerspruch, bzw. Verschlimmerungsantrag sinnvoll ist um das Merkzeichen G zu bekommen.


    "Merkzeichen G
    In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ist erheblich beeinträchtigt, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden.
    Bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es nicht auf die konkreten örtlichen Verhältnisse des Einzelfalles an, sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein - d. h. altersunabhängig von Nichtbehinderten - noch zu Fuß zurückgelegt werden.
    Nach der Rechtsprechung gilt als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinne eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird.
    Eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr liegt z.B. bei Einschränkungen des Gehvermögens vor, die
    - von den unteren Gliedmaßen und/ oder von der Lendenwirbelsäule ausgehen und
    - für sich allein mindestens einen GdB von 50 ausmachen.

    Wenn diese Behinderungen der unteren Gliedmaßen sich auf die Gehfähigkeit besonders auswirken, z. B. bei Versteifung des Hüft-, Knie oder Fußgelenks in ungünstiger Stellung oder arteriellen Verschlusskrankheiten, kann eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ab einem GdB von 40 angenommen werden. (In diesem Fall wird ein Ausweis mit dem Merkzeichen "G" selbstverständlich nur dann ausgestellt, wenn der Gesamt-GdB aufgrund zusätzlicher Behinderungen mindestens 50 beträgt.)
    Aber auch bei inneren Leiden kann die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sein (z.B. bei schweren Herzschäden, dauernder Einschränkung der Lungenfunktion, hirnorganischen Anfällen, Zuckerkranken, die unter häufigen Schocks leiden).
    Die Voraussetzung kann auch erfüllt sein , wenn die Orientierungsfähigkeit des Behinderten erheblich gestört ist (z.B. bei Sehbehinderten ab einem GdB von 70, bei Gehörlosen mit Sehbehinderung oder bei erheblich geistig Behinderten"

    LG

    Michael
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden