wertmarke/Behindertenausweis

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Sarah2, 6. November 2008.

  1. Sarah2

    Sarah2 Neues Mitglied

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    36
    Hallo,
    habe heute meine Wertmarke? für Bus und Bahn bekommen. Ich nehme mal an sie ist es, denn oben steht nur Streckenverzeichnis drauf. Soll das die gültige Wertmarke sein? Und woran sehe ich, wie lange sie gültig ist?
    Sarah
     
  2. Pneumokokke

    Pneumokokke Mitglied

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    Hallo Sarah,

    so sieht die Wertmarke für die Freifahrt aus:
    [​IMG]

    Wenn auf dem Schein steht "Streckenverzeichnis", dann hast du auf dieser Strecke die Freifahrt, aber nur in Verbindung mit dieser oben gezeigte Wertmarke.

    Ich hoffe, ich habe dir helfen können :top:
     
  3. Neli

    Neli Optimistin

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    Hallo Sarah,

    guck mal auf die Rückseite des Behindertenausweises,
    da steht :
    (unabhängig hiervon und vom 50-km-Umkreis auch mit S-Bahnen und
    im Verkehrsverbund,

    Das gilt also in ganz Deutschland für alle Bahnen, Busse und, Straßenbahnen usw., die von einem Verkehrsverbund betrieben werden.

    Der Streckenabschnitt von 50 km um den Wohnort herum ist wohl nur für die reine Bundesbahn gemeint.

    Bei uns in Nordrhein-Westfalen kann ich also alle Busse
    und Bahnen benutzen, da sie entweder vom Verkehrsverbund VRR
    oder VRS betrieben werden.
    Die meisten wissen das gar nicht.

    Viele liebe Grüße
    Neli
     
  4. Sarah2

    Sarah2 Neues Mitglied

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    schwerbehindertenausweis/wertmarke

    Vielen Dank für die Antworten. Also so muss das Beiblatt aussehen. Ich denke mal, das kommt dann auch noch. Bezahlt habe ich jedenfalls bereits.
    Danke nochmal
    Sarah
     
  5. Pneumokokke

    Pneumokokke Mitglied

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    Berlin
    Das Beiblatt wird ca. 1 Woche nach Zahlungseingang beim Landesversorgungsamt verschickt. :)

    Und dann steht dir die ganze VRR-Bahn zur freien Verfügung :top:
     
  6. Shortcut

    Shortcut Neues Mitglied

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    Hi,

    ich bin aus NRW und auch in Bayern oder Sachsen durfte ich mit diesem Schein frei fahren. In Sachsen sogar mit der Fähre über die Elbe :)
    Man kann überall fahren wo es Verkehrsverbünde gibt. Ob Köln oder Berlin oder sonstwo.
    Die Einschränkung gilt nur für die Bundesbahn.

    Dieses Streckenverzeichnis hatte mich ganz wuschelig gemacht :D

    Liebe Güße
    Shortcut
     
  7. Rouven

    Rouven Neues Mitglied

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    Fast. Da bei mir nicht nur der Rücken Probleme macht, sondern ich auch noch Sehgeschädigt bin, kenne ich das Thema schon lange.

    Überall, wo der ÖPNV gilt und Bus und Bahn von der Stadt/Gemeinde ist, gilt die Wertmarke. Ist das Transportunternehmen privat, gilt sie u.U. nicht.

    Zusätzlich gilt es auch bei der DB für S-Bahn, Regionalexpress und Regionalbahn. Alles außer IC/EC/ICE.

    Besonders in NRW und Bayern gibt es leere Gebiete zwischen den Nahverkehrsverbunden. Dort gilt sie NICHT. Im Regelfall gehen die Streckenverbunde jedoch übereinander.
    Ist solch ein "Loch" zufällig in den 50km, ist es dennoch befreit. Auch bei Fernzügen gilt der Fahrpreis oft erst ab 50km, falls kürzer, nur der Aufpreis. Hier zeigt sich die Bahn auch oft kulant, aber das ist kein Grund um sich darauf zu verlassen.

    Hier findest du mehr Information dazu:
    http://www.oepnv-info.de/dkarte/index.php

    Ich hoffe, das hat dir geholfen.

    Gruß Rouven
     
  8. Sarah2

    Sarah2 Neues Mitglied

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    Schwerbehindertenausweis/Wertmarke

    Hallo,
    habe jetzt meine Wertmarke erhakten. Ich komme aus Hannover und wüsste gern, darf ich auch in Hildesheim mit den Bussen fahren? Oder darf ich auch in Braunschweig mit den Bussen und Strassenbahnen fahren? Woher weiss man sowas?
    Sarah
     
  9. Pneumokokke

    Pneumokokke Mitglied

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    Berlin
    Eigentlich kannst du überall mit dem öffentlichen Verkehrsmitteln damit fahren, vorausgesetzt, die Verkehrsmittel sind nicht privat.
    Im Zweifelsfrei den Busfahrer (oder Schaffner) darauf ansprechen....

    Das habe ich auch getan: ich wohne in Berlin und war einige Tage in Stuttgart und Rastatt und auch in Hamburg und Braunschweig (wo ich zur Schule ging), dort habe ich den Busfahrer den Ausweis gezeigt und gefragt ob ich was zahlen müsste. Er sagte "nein, ich kann frei fahren." :top: Das gilt für ganz Deutschland.

    Also: wo du unsicher bist, dann lieber Ausweis vorzeigen + nachfragen
     
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