Mal ne blöde Frage habe - Steuererklärung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von mamaela, 27. Januar 2008.

  1. mamaela

    mamaela Neues Mitglied

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    647
    Hallo,

    mal ne blöde Frage habe, ab wann gilt man als behindert. Bitte nehmt das mal nicht falsch auf jetzt *gg*

    Es geht darum, ich mach meine Steuererklärung und die wollen halt wissen, wenn ein Kind in die Kindertagesstätte untergebracht ist, ob erwerbsfähig, krank oder behindert man ist.

    Ich habe anerkannte 30% geb ich nun krank oder behindert ein :rolleyes:

    Behindert klingt ziemlich Brutal in dem Sinne, aber ich find da nichts ab welche Prozentzahl man es wirklich ist, ich fühl mich ja nun noch nicht wirklich so :)

    LG Manu
     
  2. Schlumpfine

    Schlumpfine Bekanntes Mitglied

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    Hallo mamaela,
    ich kann Dir nur soviel dazu sagen: meine "Behinderung" ist auf der Lohnsteuerkarte meines mannes eingetragen. Denn ich arbeite selber nicht, Ich habe 50%. Aber an Deiner Stelle würde ich es eintragen. Das gibt nämlich eine Steuererleichterung.
    Und warum meinst Du dass es brutal klingt?? Behindert sind wir schließlich durch unsere Kranklheit auf jeden Fall - oder siehst Du das anders???
    Liebe Grüße und eine möglichst schmerzarme Woche
    Schlumpfine
     
  3. kroeti

    kroeti Aktives Mitglied

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    Hallo,
    soweit ich (aus eigener ERfahrung) weiß, kann man ohne weiteres Behinderungen ab GdB 50 angeben, Kopie des Ausweises genügt. Egal ob in der eigenen oder in der Steuererklärung des Ehepartners.
    Unter GdB 50 bekommt man vom "Versorgungsamt" ein Schreiben, mit der Mitteilung der Behinderung, das extra für das Finanzamt gilt, da standen verschiedene Begründungen (ich hatte früher mal
    GdB 30, dann 40, jetzt 50 ...)
    Wie es ist , wenn man dieses nicht hat, weiß ich nicht, villeicht kann man dann den steuerfreien Betrag nicht absetzen.
    FallS du also ein solches Scheiben hast, beilegen, GdB 30 angeben. Falls nicht, dann würde ich es auch angeben, Du solltest dich aber dann darauf einstellen, dass sie das Schreiben nachfordern, aber wenn du es nicht hast, kannst Du es eben nicht einreichen.
    Gruß Kroeti
     
  4. Elke

    Elke wünscht allen

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    hallo manu,

    du trägst bei deiner steuererklärung deine prozente dort ein wo gefragt wird:
    sind sie behindert - da ja ankreuzen, direkt dahinter wird nach der höhe deine Gb gefragt und dort trägst du 30% ein. bei einem GdB von 25-30% bekommst du pro jahr derzeit einen nachteilsausgleich von 310 euro pro jahr.

    alles gute
    lieben gruß
    elke
     
  5. mamaela

    mamaela Neues Mitglied

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    Hallo,

    also die 30,% stehen ja schon drin, die hab ich ja schon eingetragen. Mir ging es nur um den Kindergarten, denn da bekommt man ja nur was, wenn beide arbeiten sind, einer krank oder behindert ist

    Und deswegen frag ich , was unter krank bzw behindert zählt, wenn man die Bescheinigung von 30% hat.

    Ich weiß ja das eigentlich in dem Sinne es ja eine Behinderung, sonst täte ich ja die Rente nicht beantragt haben. Würde sich ja alles Widersprechen, ok, ich kreuze dieses Wort an.

    Danke für Eure Hilfe

    LG Manu
     
  6. Kurt53

    Kurt53 Neues Mitglied

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    209
    Hallo Manu:)
    Wenn du 30 % hast und einen Beruf ausübst kannst du dich vom Arbeitsamt
    einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen,ist gegenüber dem Arbeitgeber von Vorteil.Wirkt dann wie 50 % . 310 € kannst du steuerlich geltend machen , aber nur wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat.Das ist ja bei uns Rheumis meistens der Fall.

    LG Kurt:)
     
  7. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Behindert ist man..

    nach dem Behinderten- und Schwerbeschädigten-Gesetz im Sinne dann, wenn man durch Erkrankung, Unfall und sonstigen körperlichen Spätfolgen nicht mehr in der Lage ist, 100 % zu funktionieren, d.h.wenn man in irgendeiner Form nicht mehr am bisherigen Lebensverlauf eigenständing, selbständig, unabhängig und frei von fremder Hilfe leben kann.

    Das kann alles beschreiben und deswegen sind chronische Erkrankte oft eben auch unter diesen sog. Behinderten zu finden, weil sie durch die Erkrankung "Rheuma" in vielen Fällen auf Hilfen angewiesen sind, die Kosten erzeugen. Diese Kosten sollen durch steuerliche Zuschüsse gelindert werden.

    Die Prozentzahl ist maßgebend für Arbeitnehmer wegen den gesetzlich verankerten Freitagen, Mehransprüchen etc., sowie für Nachlässe bei öffentl. Einrichtungen, der Kfz.-Steuer u.a.

    Die Höhe der Gradzahl sagt eigentlich nie den wirklichen Wert aus - aber es ist eine Hilfestellung und ein Behinderten-Ausweis bekommt man zur anerkannten Gradierung oder eine schriftliche amtliche Bescheinigung.

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    Montagsmorgen Anmerkung der schelmischen Sorte ;)

    Wer mit dem Wort " Behinderung " Probleme hat, hat mit sich und vielen anderen Dingen Probleme - und das bedeutet, daß derjenige sich mit seiner Krankheit, die eine Behinderung des regulären Lebens darstellt - nicht ehrlich genug auseinandersetzt und sich nicht so akzeptiert, wie er wirklichist.

    Richtige Behinderte, wie wir das im Volksmund so sehen, sind doch für uns die sog. ( entschuldigt bitte ) Krüppel, geistige Behinderte, Rollisitzer usw.

    Das ist unser Problem, denn behindert sein heisst, nicht 100 % zu funktionieren. Wobei das gar nichts aussagt, wenn ich die vielen Behinderten "normalen" Mitbürger täglich sehe. Frage mich oft: wer oder was ist behindert ????????????????????????????????????????????????????????????????????????


    Pumpkin :)
     
  8. Mupfel

    Mupfel Guest

    Grad der Behindrung bei

    Steuererklärung

    Bei 40 Prozent GdB waren es glaube 400 Euro die vom
    steuerpflichtigen Einkommen abgezogen wurden.

    Bei 50 Prozent GdB sind es demnach 500 Euro?

    Natürlich sollte man das angeben!

    LG Mupfel
     
  9. KerstinB.

    KerstinB. Mitglied

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    Guten Morgen!
    Da Du 30% hast liegt ja eine Behinderung vor.
    GdB = Grad der Behinderung
    Eine Schwerbehinderung hat man erst ab einen GdB von 50% und da die nur nach Behinderung und nicht nach Schwerbehinderung fragen würde ich es eintragen.
     
  10. mamaela

    mamaela Neues Mitglied

    Registriert seit:
    4. August 2004
    Beiträge:
    647
    Hallo Ihr Süßen

    Kerstin hat meine Frage gut beantwortet, hätte ich ja selber drauf kommen können :cool:

    Bei den Rest wußte ich ja bescheid, es ging mir nur darum wegen den Kindergarten

    @kurt

    nein ich gehe nicht arbeiten, bin seit der Geburt der Zwillinge, nachdem die Krankheit dann ausgebrochen ist arbeitsunfähig und war vorher nicht im Beruf mehr drin :-( Somit läuft nun der Rentenantrag ;)



    LG Manu
     
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