Merkzeichen G aberkannt

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von sunnysan, 2. Oktober 2007.

  1. sunnysan

    sunnysan Neues Mitglied

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    Hallo Ihr Lieben!

    Bis vor Kurzem hatte ich 50 % GdB und Merkzeichen G.
    Das bekam ich aufgrund meiner Mukoviszidose mit einem Lungenvolumen unter 60 %.

    Da mein Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss für mich bekommt und dieser alle 2 Jahre überprüft wird, legte mir die Dame vom Versorgungsamt nahe, einen Verschlimmerungsantrag bzgl. der cP zu stellen, damit das Rheuma auch "amtlich" wird.

    Nun kam der vorläufige Brief vom Amt, worin steht, das der Gesundheitszustand sich - auf die Lunge bezogen - gebessert hat (was ja auch stimmt) und ich das Merkzeichen G abgesprochen bekomme, die 50 % bleiben.

    Vom Rheuma steht da kein Wort.

    Noch läuft eine Anhörungsfrist und ab 18.10. wird der Bescheid formuliert und mir zugeschickt, gegen den ich widersprechen kann.

    Jetzt meine Fragen: Was ist diese Anhörungsfrist? Was bewirkt sie?
    Was meint Ihr, hab ich überhaupt noch Chancen auf Merkzeichen G? Im Moment geht's mir wieder einigermaßen - außer der HWS. Aber irgendwie kommt es mir so vor, als wär beim Rheuma alles relativ. Heute gut, morgen schlecht. OPs hatte ich noch keine.

    Danke für Eure Antworten
    Liebe Grüße
    Sandra
     
  2. Colana

    Colana Musikus

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    Hallo Sandra,

    am Besten legst Du sofortigen Widerspruch ein und teilst denen mit, worin Du eigentlich alles gehandicapped bist...:

    vom berühmten Gläser u Flaschen nicht mehr aufdrehen können
    kein Gemüse mehr kleinschnippeln u schälen können
    keine langen Strecken mehr gehen können
    keine Treppen usw.

    und handelst dann: meld Dich bei der VdK - die können Dir am Besten helfen...

    Gute Besserung und viele Grüße
    Colana
     
  3. Chipsy

    Chipsy Neues Mitglied

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    Hallo,
    grundsätzlich muss vor einem belastenden Verwaltungsakt -der angekündigte Bescheid ohne das Merkmal G- der Betroffene angehört werden. Es können nun von dir Gründe gegen die geplante Streichung des Merkmales angegeben werden, die dann von dem Versorgungsamt nochmals geprüft werden.
    Wie Colana schon schreibt, führe alle Einschränkungen und Belastungen aufgrund deiner Erkrankung auf. Ein Widerspruch gegen eine Anhörung ist nicht möglich.
    Sollte das Versorgungsamt trotzdem die Entscheidung fällen und dir einen neuen Bescheid ohne das Merkmal G erteilen kannst du hierzu innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch einlegen.
    Der VdK wird dir dabei und auch schon jetzt helfen.

    Gruß
    Chipsy:)
     
  4. grummelzack

    grummelzack Barbara

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    hallo colana,

    sorry, aber woher weißt du daß Sandra das alles nicht mehr kann?Sie ist berufstätig.Wenn jemand derart eingeschränkt ist, wie schafft er dann noch seinen Beruf?

    grummel
     
  5. Colana

    Colana Musikus

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    Hallo Grummelzack,

    das sind Beispiele... Sorry, dass ich die Abkürzung z. B. vergaß ;) :rolleyes: :)
    und ich denke, dass sie es auch so aufgefasst hat...

    Viele Grüße
    Colana
     
  6. Chipsy

    Chipsy Neues Mitglied

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    Hallo grummelzack,
    alle die Einschränkungen, die colana als Beispiel aufgeführt hat, bestehen bei mir schon sehr viele Jahre und trotzdem war ich viele Jahre berufstätig. Das eine schließt das andere nicht unbedingt aus. Es kommt wohl auf die berufliche Tätigkeit sowie den eigenen eisernen Willen an.
    Aber wir schweifen wohl vom Thema ab.

    Schönen Abend noch
    Chipsy:)
     
  7. Marimo

    Marimo in memoriam † 28.8.2008

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    Hallo Sandra,

    Du mußt auf jeden Fall dabei bleiben, dass sich an der Grunderkrankung Muko nichts geändert hat, auch wenn es Dir zwischenzeitlich von den Werten her etwas besser geht. Dieses "Bessergehen" bezieht sich nur auf die Lufu-werte, die auf dem Papier stehen, deshalb kannst Du trotzdem nicht weiter gehen und hast auch weiterhin Deine Atemnot. Und das wird sich auch weiterhin nicht ändern, denn Muko ist eine Autoimmunerkrankung und bessert sich nicht, sondern wird im Laufe der Zeit immer schlechter. Es wird erst besser, wenn Dir eine neue Lunge wächst, stimmt doch, oder? Genau so mußt Du argumentieren. Und dann schreibst Du noch das Thema Rheuma mit auf mit allem was Colona schon aufgeführt hat. Denn durch das Rheuma bist Du doch wahrscheinlich auch beim Gehen behindert oder nicht? Bei mir ist es jedenfalls so, wenn ich einen Schub habe.
    Wenn Du noch etwas wissen willst, melde Dich ruhig.

    Viele Grüße und bloß nicht auf das "G" verzichten, Du brauchst es.

    Marion
     
  8. pumuckl

    pumuckl (Sym)Badisches Mädel

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    Mit dieser Aussage wäre ich ganz vorsichtig! Es gibt sehr viele behinderte Menschen, die sehr stark eingeschränkt sind und dennoch berufstätig sind. Ich selbst habe auch 70% und das Merkzeichen "G" und arbeite noch halbtags. Ein guter Freund von mir ist querschnittgelähmt und arbeitet noch mit einem GdB von 100.
    Erst heute habe ich im Radio einen Bericht gehört über Contergan-Menschen. Es war ein Mann im Studio, dessen Finger (nur 3 auf jeder Seite) an den Schultern angewachsen waren. Auch er geht arbeiten.
    Es gibt eben auch Berufe und Tätigkeiten, die man als behinderter Mensch noch ausüben kann, auch wenn es oft sehr anstrengend ist.

    Alles Gute
    pumuckl
     
  9. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Wenn es um das Kennzeichen G geht, dann empfiehlt es sich, auch gezielt darauf hin zu arbeiten.

    Es ist nur die Gehstrecke wichtig und wie man sie bewältigt. Alles andere ist für das Versorgungsamt für das Kennzeichen G unbedeutend.

    Es geht um "Strecken, die üblicherweise zurückgelegt werden können". Dies war früher nicht definiert. Inzwischen haben sogar die Versorgungsämter anerkannt dass üblicherweise heisst: 2 km in ca 30 Minuten.

    Andere Einschränkungen sind insofern wichtig, damit die 50% nicht unterschritten werden. Wenn es um "G" geht, muss man sich darauf konzentrieren.

    Die Versorgungsämter gehen dazu über nur noch nach den Facharztberichten zu urteilen. Wenn also der Lungenarzt eine verbesserte Lungenfunktion beschreibt, dann nehmen sie nur dies zur Beurteilung.

    Ein Widerspruch kann auch kurz sein.

    ....zwar hat sich die Lungenfunktion in der Ruhe verbessert, die Gehfägihkeit hat sich jedoch nicht verändert...

    Das reicht erst mal zum Widerspruch. Dann muss das Versorgungsamt erst seinen Standpunkt belegen.
     
  10. Colana

    Colana Musikus

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    Schleswig-Holstein
    Hallo Frank,

    danke für Deine Info: dit schaffe noch nicht ein Mal mehr ich 2 km = 30 min. Inzwischen brauche ich mindestens 45 min u zurück 60 min... Uff...
    Vielleicht sollte ich doch mal an diesen Ausweis denken...

    Viele Grüße
    Colana
     
  11. sunnysan

    sunnysan Neues Mitglied

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    Hallo zusammen und vielen Dank für Eure Antworten!

    Das macht mir wieder Mut. Am 13.10. gehe ich zu meinem HA, da höre ich mal, was er sagt. Und das mit dem VdK hab ich mir auch schon überlegt. Ist bestimmt eine lohnende Investierung - auch in die Zukunft.

    Zu Grummelzack sag ich jetzt nichts, nur soviel, ich bin 36, habe Mukoviszidose und rheumatoide Arthritis UND gehe Vollzeit arbeiten - weil ich das Geld brauche und ich mir eine Früh-Verrentung nicht leisten kann. Meine Firma bekommt einen Arbeitgeberzuschuss, weil ich viele Sachen nicht machen kann und auch viele Fehlzeiten wg Arztbesuchen habe. Für die Rente bin ich einfach noch zu jung und nein, ich lasse mich auch nicht hängen.

    Einen schönen Abend wünsche ich Euch noch!
    Liebe Grüße
    Sandra
     
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