erwerbsminderung/ arbeitsunfähig ja oder nein? wie jetzt?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von laface, 24. Mai 2007.

  1. Mupfel

    Mupfel Guest

    Hi mamaela

    30 Prozent ist immerhin soviel dass du "Behinderten" gleichgestellt bist. Die Arge (falls du Hartz IV Empfängerin" bist) muss dich unterstützen bei der Arbeitssuche - es gibt bei allen Landratsämtern spezielle Beauftragte für Behinderteneingliederung - und denen bist du mit 30 Prozent gleichgestellt. Natürlich kannst du lange auf einen Arbeitsplatz warten :( NUR, wenn du einen hättest dann könntest du verlangen dass er behindertengerecht eingerichtet wird.

    EU-Rente stellen kann man immer probieren, es kommt ja darauf an wie lange du noch arbeitsfähig bist. Wenn du mehr als 3! Stunden am Tag hintereinander arbeiten kannst dann bist du nicht erwerbsunfähig. Ich würde also als erstes mit dem Hausarzt sprechen. Es kommt ja auch darauf an was du für Beschwerden hast.

    Mir wurde von der Arge gesagt das man nicht mehr als vollzeit erwerbsfähig gilt wenn man NICHT 8 Stunden am Tag arbeiten kann. Dies aber schreibe ich nur unter Vorbehalt. Es war die Antwort die ICH bekommen habe!

    Den EU-Antrag (es gibt voll erwerbsunfähig) oder teilweise erwerbsunfähig musst du bei der Rentenversicherung stellen und dann läuft das Ding seinen Gang. Die schreiben dir dann, schicken dich zu einem begutachtenden Arzt und so weiter. Du musst aber dann auch wirklich alles schreiben was dir weh tut, dich behindert oder dich einschränkt! Keine falsche Scham!

    Bist du unter Mitte 50 dann würdest du sowieso nur (in den meisten Fällen) einen befristeten EU-Bescheid bekommen. Ich habe ein Jahr genehmigt bekommen. Die Rentenversicherung denkt wahrscheinlich dass sich mein Körper von selbst regeneriert :)

    Viel Glück. Ich werde auch nächsten Februar einen Antrag auf Verlängerung stellen und dann schauen wir weiter!

    Ich hatte erst 30 Prozent - also Einspruch. Dann bekamm ich 40 Prozent. Also Dienstaufsichtsbeschwerde. Jetzt habe ich 50 Prozent und kämpfe um das "G" (körperliche Einschränkung, kann nicht mehr voll am Straßenleben teilnehmen. Zum Beispiel schnell laufen, zum Bus rennen usw.

    LG Mupfel
     
  2. mamaela

    mamaela Neues Mitglied

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    Hallo Mupfel,

    vielen Dank. Was berechtigt die Erhöhung auf 40%, also ich kann auch keine langen Spaziergänge mehr machen. Da fangen meine Knie und Füße an zu schmerzen und muß mit meinen Kindern umdrehen. Ich bin 32 und hab 3 Kinder darunter Zwillinge von 3 Jahren.
    Ausbruch der Krankheit nach der Geburt der Zwillinge.
    Ich gehe stundenweise arbeiten weil ich muss, wir brauchen das Geld. Nach ca. 2 Stunden kassieren, tun mir shcon die Hände weh, diese Bewegung schmerzt dann furchbar. Aber ich versuch 6 Stunden am Samstag durchzuhalten, weil wir das Geld brauchen. 4 Stunden sind es am Freitag, ist nicht ganz so tragisch. Viele wissen es auch schon in der Firma und nehmen mich Samstags ab und an aus der Kasse und beschäftigen mich anders weitig. Ich hab keinen Plan ob 30% unbefristet gültig zu wenig ist oder ob ich da noch einen Widerspruch machen soll. Ich kenn mich da nicht aus.

    LG mamaela
     
  3. Mupfel

    Mupfel Guest

    Hi mamaela

    Vor was oder wem fürchtest du dich? Du willst eine höhere Prozentzahl? Also mußt du widersprechen! Das sind 3 Sätze und ein Einschreibe-Brief an die zuständige Behörde. Bist du bei einem Orthopäden oder Rheumatologen in Behandlung? WAS sprechen die? WAS hast du überhaupt? Versuche von deinem behandelnden Orthopäden eine Bescheinigung zu bekommen und lege sie dem Widerspruch bei!

    Mir hat man auch seitens Rheuma-Doktor übel mitgespielt. Ich bereite gerade meinen Widerspruch vor. Liebe mamaela, wenn man etwas erreichen will dann muss man sich wehren :) Es trägt einem niemand etwas nach Hause. Niemand wird dich bestrafen wenn du etwas beantragst und es wird abgelehnt. Aber man muss es versuchen! WAS willst du überhaupt erreichen? Die Erhöhung? Also Widerspruch! Eine EU-Rente? Besprich es mit dem Arzt und beantrage es! Auf den minijob musst du natürlich dann verzichten. Tun die Hände weh? WAs hast du an den Händen? Ich habe Heberden in Vollendung :) Aber ich bin auch 20 Jährchen älter.

    Viel Glück.Besprich das Ganze doch mit deinem Arzt!

    Berichte mal was rauskommt

    Lg Mupfel
     
  4. mamaela

    mamaela Neues Mitglied

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    Ich hab Rheuma schuppenflechte. Jep mit Händen und Füßen Probleme :-(

    Jetzt hab ich mir den Antrag nochmal durchgelesen. Dort hab ich den falschen Buchstaben eingetragen *heul* ich wollte G eintragen doch hatte H drin, weil ich für mein Sohn H eingetragen hatte. Nun wurde ja H abgelehnt. Wie kann ich G beantragen. Ja ich möchte damit erreichen, das ich eine TeilEU rente bekomme. So blöd wie es klingt, aber ich bin immer eingeschränkt. Und wenn es wirklich nur ein Teil ist.

    Was mach ich nun mit dem "G", kann ich das nochmal nachreichen, oder mitteilen das ich verkehrt gemacht habe, wird dann alles nochmal 6 Monate dauern :eek:

    Das hab ich gerade gefunden und das trifft doch eigentlich auf uns zu.
    Die Voraussetzungen für das Merkzeichen "G" infolge einer Einschränkung des Gehvermögens sind als erfüllt anzusehen, wenn auf die Gehfähigkeit sich auswirkende Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule bestehen, die für sich einen GdB von wenigstens 50 bedingen. Ein GdB unter 50 bei Behinderungen an den unteren Gliedmaßen genügt, wenn, diese Behinderungen sich auf die Gehfähigkeit besonders schwerwiegend auswirken.

    LG mamaela und Danke
     
  5. Colana

    Colana Musikus

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    Hallo ihr Lieben,

    hier sind ein paar Links für Euch, vielleicht helfen sie ja weiter:

    http://www.rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=22342

    Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente

    http://www.vorsorge-und-finanzen.de/Ratgeber-Berufsunfaehigkeit/060204-Befund-entscheidet-ueber-Erwerbsminderungsrente.html

    http://www.versicherung-portal-1.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/erwerbsminderungsrente.php

    http://de.wikipedia.org/wiki/Verminderte_Erwerbsf%C3%A4higkeit

    http://www.rententips.de/rententips/grv/em/index.php

    http://www.rechtsanwalt-eschle.de/Sozialversicherungsrecht/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente.html

    http://www.rheumawelt.de/rhe/rat_und_hilfe/leben_mit_rheuma/erwerbsminderungsrente/DisplayContent-0,103671.do

    Fibromyalgiesyndrom – Psychische Komorbiditäten und
    Schweregrade innerhalb der sozialgerichtlichen Begutachtung

    http://www.medsach.de/content/e11/e20/e21/e18/ms_0104_s011-016_0109_ger.pdf

    Zusammenfassung 63 konsekutive Probanden mit Fibromyalgiesyndrom im Schwerbehinderten- bzw. Rentenverfahren wurden nach
    einem strukturierten schmerz- und psychotherapeutischen Vorgehen für die Sozialgerichtsbarkeit begutachtet. 8 (13 %) Probanden wiesen
    keine psychische Komorbidität auf, 16 (25 %) erfüllten die Kriterien einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung, 21 (33 %) einer
    somatisierten Depression und 18 (29 %) einer schmerzbedingten Depression. 24 (37 %) wurden einer leichtgradigen Form, 34 (55 %) einer
    mittelschweren und 5 (8 %) einer schweren Verlaufsform des Fibromyalgiesyndroms zugeordnet. 88 % der Patienten waren medikamentös, 68 % physiotherapeutisch und 60% psychiatrisch-psychotherapeutisch behandelt. 83 % hatten mindestens eine Rehabilitationsmaßnahme absolviert, bei 34 % war mindestens eine frustrane schmerzbedingte Operation an den Bewegungsorganen durchgeführt worden.
    Schweregrade und psychische Komorbiditäten werden anhand von Kasuistiken verdeutlicht. Eine psychiatrisch-psychotherapeutische
    (Zusatz)begutachtung des Fibromyalgiesyndroms bei der sozialgerichtlichen Begutachtung ist notwendig.
    Schlüsselwörter Fibromyalgiesyndrom – Schweregradeinteilung – Psychische Komorbidität – Leistungsvermögen

    http://www.recht.de/phpbb/
    ...............unter Sozialrecht

    Vielleicht hilft Euch ja der eine oder andere Link weiter....

    Eure Diskussion werde ich auf jeden Fall in der Sozialen Linksammlung mit aufnehmen... Vielleicht schaffen wir ja auch hier mal eine Zusammenfassung von allen Tipps u Infos, obwohl das schwer werden dürfte...

    Viele Grüße
    Colana
     
  6. helmutsc

    helmutsc Neues Mitglied

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    hallo, ich bin's mal wieder

    es ist einfach zum haareraufen - es will und will sich nichts positives
    einstellen. Heute habe ich wieder ein Brieflein von der Rentenversicherung
    bekommen. Die Entscheidung in Sachen EU-Rente hängt total fest.
    Das Arbeitsamt hängt mir ständig mit irgendwelchen Vorstellungsnachweisen
    im Nacken - und wie geschrieben - heute ! kam dieser Brief.
    Ich habe vor ca. 7 Jahren meinen erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben. Dies wurde mir damals von menem Arzt (Hausarzt) dringend empfohlen, da ich den ganzen Tag stehen musste und dann aber in eine überwiegend sitzende Tätigkeit wechselte. So, und nun wollen die alle nur erdenklichen Unterlagen zum damaligen Zeitpunkt, um diesen Wechsel schriftlich zu begründen. Mein Hausarzt hat mir diesbezüglich ein Attest ausgestellt, das reichte aber nicht. Dann habe ich alle ärztlichen Befunde bis heute - lückenlos eingesendet. Die wurden in dem heutigen Schreiben gar nicht erwähnt. Laut VDK geht es um eine Berufsunfähigkeit, ich habe aber zum jetzigen Zeitpunkt nur einen Antrag auf EU-Rente gestellt. Was läuft den da schief, kann mir einer das mal erklären. Für 2000 kann ich nicht mehr vorlegen, kann denn nun alles verworfen werden? Nach meiner letzten OP geht es mir noch miserabler als vorher, sodaß ich große Hoffnungen habe, das sich endlich etwas zu meinen Gunsten tut. Lest doch mal hier, vielleicht liegt ja da die Lösung?
    http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/rententipps/bu.html
    Grüßle
    Euer Helmut
     
  7. adina

    adina Mitglied

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    hallo helmut,

    ich möchte jetzt nichts falsches schreiben.
    da ich in den letzten wochen/monaten nur sehr sporadisch hier war, habe ich sicher auch vieles nicht mitbekommen und alle threds hierzu hab ich heute auch noch nicht lesen können.
    wichtig zu wissen wäre in deinem fall zuerst einmal, welcher jahrgang du bist.
    da laut vdk vermutet wird, daß es um berufsunfähigkeit gehen könnte, gehe ich einmal davon aus, daß du vor dem 02.01.1961 geboren bist?1?
    sollte es so sein, kann es wirklich sein , daß der rententräger prüft, ob eine berufsunfähigkeitsrente für dich in frage kommt. für all jene die jünger, also nach dem 02.01.1961 sind, gibt es
    "die berufsunfähigkeitsrente" als solche nicht mehr. da wird dann nur noch geprüft, ob und wieviele stunden in einem anderen beruf noch "geschafft" werden kann. erst wenn gar nichts mehr in frage kommt, gibt es teilweise oder volle erwerbsminderungsrente.
    aber wenn du den vdk im rücken hast, bist du ja schon erst einmal nicht allein. wenn du mit der entscheidung nicht einverstanden bist, legst du natürlich sofort mit deren hilfe widerspruch ein.
    ich hoffe, du schreibst, wie es weiter geht.
    ... es schon sehr zermürbend:mad: ..., aber nur nicht aufgeben:o :cool:
    alles gute und einen schönen sonntag für dich:)
    lg adina
     
  8. helmutsc

    helmutsc Neues Mitglied

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    Hallo Adina,
    ich bin 1956 geboren, somit trifft für mich die Version der Berufsunfähigkeitsrente zu. Die Frage ist nur, wie kann ich
    der RV genüge tun, obwohl nur spärliche Arztberichte aus
    der Zeit um 2000 vorhanden sind. Ich bin seit Ende 2005
    im Krankenstand und habe auf Grund meines jetzigen Zustandes
    eine EU-Rente beantragt. Die Frage ist - wie kann ich der RV
    klar machen, das das Datum der Antragstellung für mich wichtig
    ist. Gibt es da einen Kulanzweg oder wird sich die RV auf Dauer
    stur stellen und diesen Antrag entgültig ablehnen
    - das kann doch nicht sein - ich jedenfalls bin am Ende
    :(:(:(
    Gruß
    Helmut
     
  9. traeumer

    traeumer Neues Mitglied

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    hallo Helmut
    die frage stellt sich doch ob du damals im jahr 2000 wegen deiner Berufsaufgabe etwas bei der rentenversicherung beantragt hast? Bei mir war das in dem jahr1983 so das ich wegen meiner Allergie meinen Beruf augeben mußte. Ich hatte dann den antrag gestellt das ich eine Umschulung bekomme und ich wurde von der LVA damals zu einer Begutachtung erst zum Allerologen geschickt und dann in die Uniklinik und dort wurde festegestellt das ich nicht mehr als Handwerker arbeiten kann und ich bekam dann meine Umschulung bezahlt, zwar nicht von der BG sondern vom AA. Man hört nicht einfach auf zu arbeiten bloss weil der hausarzt das bestätigt sondern man geht den weg wie ich es gemacht hat und dann kann auch ein Rententräger nichts dagegen einwenden. Du kannst jetzt nur versuchen wirklich alle Befunde zu sammeln und hoffen das dies reicht. Ich drücke dir die daumen das es klappt.
    gruß
    Andreas
     
  10. helmutsc

    helmutsc Neues Mitglied

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    Hallo Andreas,
    ich muß hier einiges klarstellen.
    Ich habe im Jahre 2000 den Berufswechsel auf anraten eines Allgemeinarztes und eines Neurologen gemacht. Es war sozusagen ein fliegender Wechsel von einem stehenden in einen überwiegend sitzenden Beruf. Deshalb habe ich die LVA nicht in Anspruch genommen und auch keinerlei Anträge auf Berufsunfähigkeit gestellt. Ich habe mein Geld eben anderswo verdient, ohne behördliche Zuhilfenahme, Antragstellung oder Umschulung, zum damaligen Zeitpunkt hab ich da gar nicht dran gedacht, weil ich die neue Stelle in Eigeninitiative gesucht und schnell gefunden habe. (Das war sicherlich ein großer Fehler).
    Deshalb verstehe ich die momentane Situation nicht, warum gerade aus
    dieser Zeit sämtliche Unterlagen gefragt sind.
    Ich - brauche - jetzt - Hilfe !!! und wäre froh, ich hätte bei dem Gutachter
    niemals erwähnt, das ich aus gesundheitlichen Gründen gewechselt habe.
    Heute wäre es kein Problem, diesen Zustand vorzuweisen. Wenn ich wüßte,
    das es funktioniert, würde ich morgen (bin ich sowieso beim VDK) zur RV
    hingehen und sagen: Leute, vergesst das was ich gesagt habe und bearbeitet meinen EU-Antrag und nichts anderes.
    Gruß
    Helmut
     
  11. traeumer

    traeumer Neues Mitglied

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    hallo Helmut
    genau den Weg würde ich an deiner stelle auch gehen, denn dann muß der Rententräger dir etwas anbieten oder er schickt dich in Rente. So mußt du denen alles nachweisen und weist nicht ob du alle Unterlagen bekommst. Schlimmsten falls bieten die dir ein Umschulung an und zu Gutachtern mußt du ja sowieso oder? Ich kämopfe auch gerade um die Weiterbewilligung meiner Rente, diesmal schickt mich der rententräger zu einem Lungenfacharzt, worüber meine Frau und ich nur lachen konnten. Aber gut dann gehe ich eben zum Lungenfacharzt, ich weis ja das der normal auch nichts anderes sagen kann wie die 5 anderen Gutachter vorher. Ich weis ja nicht was der Lungenfacharzt untersuchen soll, denn ich glaube kaum das der viel Ahnung von Rheuma Morbus Chron und meinem Herzen hat.
    gruß
    Andreas
     
  12. helmutsc

    helmutsc Neues Mitglied

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    14. März 2007
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    Hi Andreas,
    Du hast Recht, es geht alles seinen Weg, mal sehen was
    der VDK sich einfallen lässt - die kennen diese Spezie doch
    genauer als unsereins. So wie Du schreibst: dann gehste halt
    da hin, wird schon (Un-)Sinn machen.
    Ich versuche es hinzunehmen, trotzdem verschlägt es mir
    jedesmal den Magen und die Sprache was hier für ein
    bürokratischer Zirkus veranstaltet wird. Nicht nur bei der RV,
    auch auf der ARGE ist so manches haarsträubend. Wenn ich
    in meinem Berufsleben so gearbeitet hätte, wie die auf diesen
    Behörden - dann Prost Mahlzeit. Nur einen Unterschied gibt
    es - in meinem Job ging es um Sachwerte - hier geht es um
    Existenzen von Menschen.
     
    #32 4. November 2007
    Zuletzt bearbeitet: 4. November 2007
  13. mamaela

    mamaela Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Hallo Ihr da,

    tja mich geht das nun ja auch was an, mal schauen wie es mir so ergeht. Seit August liegt da der Antrag, die Gutachten von den Ärzten ist hingeschickt wurden, nun bin ich ja gespannt, was rauskommt.

    Ich denke aber auch, ich werd nicht so leicht davon kommen, da ich ja erst 32 Jahre bin. Aber was soll ich tun? Was soll ich machen, wenn mich keiner mehr einstellt mit der Krankheit und vorallem wie soll ich arbeiten gehen, wenn es nicht geht,d iese Fragen stell ich mir jeden Tag und macht mir große Sorgen für die Zukunft :-( Als würden wir das alle aus liebe lange weile machen :-(

    Und vorallem frage ich mich von was ich in Zukunft leben soll, da ich keine Unterstüzung bekomme, da mein Mann zuviel hat, so an der Grenze, wie immer halt :-( Also bin ich in Zukunft abhängig von meinem Mann klasse, ich fühl mich sauwohl, mein Mann geht schuften und ich kann nichts tun.

    LG Manu
     
  14. Mupfel

    Mupfel Guest

    Hallo mamaela

    Du kämpfst immer noch. Das ist ja auch schon eine Weile her, nicht wahr? Im Dezember werde ich den Antrag auf Verlängerung stellen, wer weiß was mich da wieder erwartet ... mein Antrag auf Merkzeichen G ist auch noch nicht bearbeitet worden, seit Juni liegt er und liegt er und liegt er ...

    Na jedenfalls ist jetzt meine Wartezeit beim VdK vorbei dass heisst ich kann gegen eine Beteiligungsgebühr anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen und das werde ich auch.

    LG Mupfel und allen eine schmerzarme Woche
     
  15. mamaela

    mamaela Neues Mitglied

    Registriert seit:
    4. August 2004
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    647
    Hu hu Mupfel,

    ja hab den Antrag in August gestellt. Im Oktober mußte ich zwei ärztliche Gutachten ausfüllen für die Rentenstelle. Tja nun muss ich warten.

    Vom Versorgungsamt hatte ich ein Schreiben ich hätte im Oktober zum MDK gemußt, jedoch war ich da reiseunfähig und bin da nicht hingefahren, nun muss ich mich noch gedulden :-(

    Also nerven halten und kämpfen, auch wenn ich keine Lust mehr habe :-(

    LG mamaela
     
  16. adina

    adina Mitglied

    Registriert seit:
    9. September 2005
    Beiträge:
    567
    hallo helmut,


    ... stellt sich jetzt die Frage, für welchen beruf sich die rv eigentlich wirklich interessiert.
    ich gehe auch einmal davon aus, daß du noch nicht im widerspruch bist - verbessere mich, falls ich etwas übersehen habe;) - es ist so gesehen fast "normal", daß zuerst einmal die möglichkeit der bu geprüft wird.
    ich verstehe sowieso auch nicht so recht, daß die rv so gierig nach den alten sachen ist. hattest du bis zur krankschreibung 2005 durchgängig in diesem beruf gearbeitet?
    auch ich hatte aus gesundheitlichen gründen meinen erlernten beruf aufgegeben und in eigeninitiative etwas anderes gesucht. als dann aber ca. 10 jahre später gar nichts mehr ging, interessierte sich niemand dafür, weshalb ich den erlernten beruf aufgab. allerdings wurde auch automatisch ( auf grund meines alters) die möglichkeit der bu (des zuletzt ausgeübten berufes) geprüft.

    wenn du gegen eine entscheidung fristgemäß widerspruch einlegst, muß man sich immerwieder auf dieses datum beziehen. und endgültig abgelehnt ist erst dann etwas, wenn du aufgibst. also immer schön [​IMG] ...
    da du ja sowieso schon eine leichte tätigkeit ausübst (das sehe ich doch richtig so:o ), wird auch in richtung berufliche reha kaum noch eine möglichkeit sein, was ja alles automatisch bei den rentenanträgen mit geprüft wird.
    egal, was nun kommt, oder wie entschieden wird, achte darauf, welche zuletzt ausgeübte tätigkeit angegeben ist. danach richtet sich dann dein weiteres vorgehen.
    ich wünsche dir weiterhin die nötige kraft aber vielleicht kommt ja doch bald ein für dich positiver bescheid. [​IMG] [​IMG]


    @mamaela,

    für den antrag auf erwerbsminderungsrente ist es völlig egal, ob und wieviel prozente gdb du hast.
    hast du eventuell auch schon mal daran gedacht eine Mutter-Kind -Kur zu beantragen:o .
    einmal völlig von allem abzuschalten, würde warscheinlich für dich sinnvoller sein, aber dann wäre dein kopf sicher mehr daheim :rolleyes: und wenn ich das richtig gesehen habe, hast du ja auch niemanden auf den du dich mal mehrere wochen 100%ig verlassen kannst?
    bei dir liegen doch im grunde genommen alle voraussetzungen vor, da dürfte es mit einer befürwortung keine probleme geben :cool: .
    auch dir alles gute und großes daumendrück;) :)

    lg adina
     
  17. mamaela

    mamaela Neues Mitglied

    Registriert seit:
    4. August 2004
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    647
    Hallo Adina,

    ja habe ich, hatte letztes Jahr einen Antrag und der war genehmigt. Nur leider mußte mein Sohn, in eine Klinik für 4 Monate, somit sich das alles erledigt hatte. Einen Neuantrag brauch ich nicht stellen momentan, da mein behinderter Sohn, jetzt eine heilpädagogische Tagesstätte (HPT) besucht, wo ausdrücklich erwünscht ist, das er nicht fern bleibt. 6 Wochen ist denen zu lang, das er fernbleibt, da die Plätze rar und teuer sind und diese Maßnahme nur 2 Jahre geht :-( Somit fällt diese jetzt leider auch 2 Jahre weg. In den Feriene ist die HPT auch, somit hat sich das erledigt :-(

    LG Manu
     
  18. Colana

    Colana Musikus

    Registriert seit:
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    Schleswig-Holstein
    Hallo allerseits,

    ich habe mir erlaubt, diesen Link mit in die Soz Linksammlung unter User-Erfahrungen mitaufzunehmen..

    Viele Grüße
    Colana
     
  19. helmutsc

    helmutsc Neues Mitglied

    Registriert seit:
    14. März 2007
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    Hallo Adina,
    ich habe die EU-Rente im Februar dieses Jahres beantragt.
    das Widerspruchsverfahren läuft seit Mai.
    Der Berufswechsel (auch in Eigeninitiative) war im Jahre 2000.
    Ich denke, es geht nur darum, das die RV wissen will, ob ich
    grundsätzlich in meinem erlernten Beruf des Werkzeugmachers
    nicht mehr vermittelt werden kann. Deshalb Berufsunfähigkeit.
    Ich war gestern bei meinem Arzt. Dieser ist bereits zweimal
    angemahnt worden, ein ärztliches Attest für das Jahr 2000
    neu zu formulieren.
    Er hat dies schon längst erledigt und an die RV geschickt, das
    reichte den Herrschaften aber nicht. Jetzt wird mit Hilfe der
    VDK ein Neues verfasst, damit die endlich Ruhe geben.
    Aber ich gehe davon aus, das dann wieder etwas Neues kommt.
    Ich wurde dieses Jahr erneut von 5 verschiedenen Ärzten, Krankenhaus, Neurologe, Orthopäde, Allgemeinarzt, Schmerzklinik untersucht, um alles auf dem neuesten Stand zu haben. Der GdB wurde auf 60% + G erhöht. Dies alles habe ich der RV zugeschickt bzw. war bereits beim ersten
    Gutachtertermin auf dem Schreibtisch. Was mich wundert: die RV behauptet, sie hätte im Zuge des Widerspruchverfahrens von mir nachgereichte ärztliche Atteste (ca. 15 Seiten) nicht erhalten.
    Geht doch mal auf diese Seite und klickt Euch bei den
    EU-Renten durch, dann wisst Ihr Bescheid.
    http://www.ihre-vorsorge.de/Expertenforum.html
    http://www.med1.de/Forum/Rheumatologie/193235/
    Gruß
    Helmut
     
    #39 6. November 2007
    Zuletzt bearbeitet: 6. November 2007
  20. Betty

    Betty Betty Schwarzwald

    Registriert seit:
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    Schonach
    Hallo an alle bin neu hier

    Hallo an alle bin neu hier zu diesem Thema wird mir ganz schlecht was ich hier lese u versteh die welt nicht mehr.zu meiner Geschichte.............
    Ich bin im letzten Erziehungsjahr an Rheumatoide Athritis erkrankt.hab mich nicht krank schreiben lassen dumm oder naja dann hätte ich anfang juli wieder in meinen Beruf als Friseurin wieder einsteigen sollen da ich aber gemerkt habe das ich das gesundheitlich nicht mehr schaffe hab ich mich beim Arbeitsamt mich erkungigt ob ich probleme bekomme wenn ich nen Aufhebungsvertrag mache.so das liebe AA meinte nein sie bekommmen dann krankengeld.unwissend und dumm naiv wie ich heute sagen muss hab ich das getan u die Krankenkasse meinte dann nein ich bekomm nix da ich nicht im Arbeitsverhältniss stehe und kein verdienstausfall habe.toll ich wieder zum AA und die meinten ich bekomm kein Arbeitslosengeld weil ich krankgeschrieben bin u darf mich auch nicht Arbeitslos melden.habe seit märz 2007 nen Schwerbehindertenausweiss 60% u merkzeichen G andere unterstützung brauch ich nicht beantragen dafür verdient mein Mann zuviel.liebe grüsse betty aus dem schwarzwald
     
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