Krankengeld

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Kleene, 25. April 2007.

  1. Kleene

    Kleene Neues Mitglied

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    Brandenburg
    Hallo ihr lieben,

    ich hab mal ne Frage zwecks Krankengeld. Ich weiß das es nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit von der Krankenkasse gezahlt wird. Gelten diese 6 Wochen nur auf die eine und selbe Erkrankung oder zählen in diese 6 Wochen auch andere Erkrankungen rein auf die man z.B. mal 1 Woche krankgeschrieben war :confused: ? Hab schon gegoogelt und wenn ich richtig liege, gelten die 6 Wochen für ein und die selbe Erkrankung. Oder liege ich doch falsch :confused: ?
    Ich seh grad gar nicht mehr durch :( :( :(

    Würde mich freuen wenn ihr mir weiterhelfen könntet. Hoffe hab nicht zu verwirrend geschrieben.... :o

    Liebe Grüße

    Kleene
     
  2. padost

    padost Neues Mitglied

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    Hallo,
    Krankengeld bezieht sich auf die einundselbe Diagnose nach 6 Wochen, aber die Krankenkasse schaut auch 6 Monate zurück, ob die Diagnose schon einmal zur Krankschreibung führte und das wird angerechnet. So ist es jedenfalls mir gerade bei meiner Krankenkasse gegangen. Dachte, ich bekäme KG ab ende April, aber schon ab Anfang April, da die gleiche Diagnose schon im Dezember zur Krankm. führte.

    Sonnige Grüße von Padost
     
  3. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    Lohnfortzahlung / Krankengeld

    Hallo Kleene,

    es gelten immer dann die 6 Wochen Lohnfortzahlung, wenn die Krankentage nicht zusammengerechnet werden.

    3 Sachen muss man wissen

    - Wenn du direkt im Anschluss an eine noch eine andere Krankheit hast und nahtlos weiter krankgeschrieben wirst wird das auch bei unterschiedlichen Erkrankungen zusamnen gerechnet.

    - alle Folgen einer Ursprungserkrankung werden zusammengerechnet, Z.B. Schub im Knie 1 Woche und Schub in Hüfte 2 Wochen >> kommt beides vom Bechterew = 3 Wochen Gesammterkrankungsdauer

    - die Frist für Lohnfortzahlung gilt immer für 6 Monate ab dem Ende einer Krankengeldphase, sie wird nicht jedes Kalenderhalbjahr neu begonnen.

    Viele Grüße
    Kira

    P.S. hab das selber grad recherchiert :D
     
  4. mwoebke

    mwoebke Mitglied

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    Hallo Kleene!
    Ich möchte noch etwas ergänzen.
    Wie schon geschrieben bekommst Du 6 Kalendermonate Geld von der KK danach wird die Zahlung eingestellt und Du wirst Ausgesteuert.Dann muß Du Arbeitslosengeld beantragen, auch wenn Du noch in Beschäftigung stehst.
    Gezahlt werden dann 60% Deiner Netto-Bezüge.
    Ich habe das alles selber durchmachen müssen.

    Alles Gute

    Michael
     
  5. Kurt53

    Kurt53 Neues Mitglied

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    209
    Hallo zusammen:)
    ich weiß nicht ob ich falsch liege. ich bin zur Zeit auch krankgeschrieben,
    und bekomme für 78 Wochen Krankengeld,nachdem ich 6 Wochen Lohnfortzahlung hatte.Das Krankengeld wird in Tagessätzen gezahlt für 30 Tage im Monat.




    LG Kurt:)
     
  6. butterli

    butterli Mitglied

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    bei Leipzig
    Hallo:)

    Muß Michael wiedersprechen Krankengeld gibt es insgesamt 78 Wochen bei ein und derselben Kranheit für die Dauer von 3 Jahren und höchsten 70%des Bruttos Du mußt auch nicht durchgehend krankgeschrieben sein sondern wenn Du zwischendurch wieder arbeiten gehen kannst werden die Wochen zusammengezählt. Lies mal da http://de.wikipedia.org/wiki/Krankengeld nach da steht alles genau .Tschau sagt Dir das Butterli:)
     
  7. mwoebke

    mwoebke Mitglied

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    Hamburg
    Soweit so richtig aber wenn Du ausgesteuert wirst von der KK dann bekommst nur noch Geld in Höhe des Arbeitslosengeldes und das sind eben nur 60% des Netto-Lohnes!!

    LG

    Michael
     
  8. halbnull

    halbnull Neues Mitglied

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    östliches Ruhrgebiet
    also, lohnfortzahlung auf 6 wochen ist richtig von kira beschrieben.

    das krankengeld wird auf insgesamt 78 wochen gezahlt und ist zwischen dem nettogehalt und der stütze gelegen.

    ab dann wird unterstützung (stütze) von der bundesagentur gezahlt und ist der niedrigste betrag.

    die krankenkasse fordert einen in der regel auf, rechtzeitig den schritt zu tun. wichtig ist, dass hierbei der tag einer antragstellung gilt. rückwirkend gibts kein geld. die höhe richtet sich dabei unter anderem auch nach der zahl der erwerbstätig abhängigen (kinder).

    die arb-agentur kann auch über einen gutachter die arbeitsfähigkeit des antragstellers feststellen lassen und dann gelder kürzen.

    in der regel wird man aber auch rechtzeitig einen rentenantrag stellen.

    dann wird sowieso alles gegeneinander aufgerechnet und verrechnet.

    man selbst merkt davon nichts, da überzahlungen nicht beim betroffenen zurückgefordert werden dürfen. sofern zu geringe zahlungen geleistet wurden durch die krankenkasse bzw. die arbeitsagentur, so ist dies auszuzahlen. wichtig ist auch, das für jeden einzelnen zahlungszeitraum der vergleich durchgeführt werden muss und dabei keine aufrechnung erfolgen darf.

    so ists geregelt!!! fragen?

    es gibt auch noch tarifverträge, die auch eine längere sicherung des entgelts im krankenfalle regeln (z.b. tv-v). da zahlt der arb.-geber von der 7ten bis zur 39ten woche einen zuschuss zum krankengeld, sodass der erkrankte in etwa auf seinem ehemaligen niveau verbleibt,
     
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