Matratze

Dieses Thema im Forum "Hilfsmittel" wurde erstellt von kekes, 5. Februar 2023.

  1. kekes

    kekes Bekanntes Mitglied

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    Hallo,
    Vielleicht hat ja jemand Erfahrung....
    Eigentlich sollte ich eine Weichbettungsmatratze der Marke kubivent bekommen (Rezept etc alles bereits abgegeben und die kubivent soft plus 18 zur Probe zu Hause gehabt), leider will die KK die Kosten nicht übernehmen.
    Die og Matratze ist wirklich toll - aber auch richtig, richtig teuer .
    Nun meine Frage... Kennt oder habt ihr selbst zufällig eine besondere Matratze, die ihr mir empfehlen könnt?
    Es sollte sich um eine Weichbettungsmatratze handeln, die auch für adipöse Patienten geeignet ist - und trotzdem ein gewisses Maß an "Unterstützung" bietet.
    Liebe Grüße
     
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  2. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ich hab grad mal im Netz überflogen, welche Voraussetzungen es gibt.
    Da hab ich das hier gelesen:

    Der Antrag auf Kostenübername eines Bettes ist im Grunde ganze einfach, denn die Matratze auf Rezept muss von allen Krankenkassen übernommen werden. Hierbei kann von Bedeutung sein, dass ein Facharzt die Leiden des Betroffenen attestiert und die Notwendigkeit einer speziellen Bettauflage bescheinigt, um Schmerzen zu lindern bzw. den Pflegekräften die Arbeit zu erleichtern.
    .....
    Wird eine Übernahme der Kosten abgelehnt, kann jederzeit Widerspruch eingelegt werden.
    Quelle: https://www.matratzen.org/rezept-krankenkasse/


    Wirst du wahrscheinlich schon selbst gelesen haben.... Ich würde mich mit der Absage nicht zufrieden geben und Widerspruch einlegen. Vielleicht kann dein Doc noch eine Begründung dazu verfassen.
    Ich finds ne Frechheit, wenn den Leuten notwendige Dinge vorenthalten werden sollen, da drück ich dir die Daumen, dass es noch klappt.
    Ich hab ja auch schon drüber nachgedacht, ob ich mit einer anderen Matratze nicht besser bedient wäre, zumal ich zur Zeit auch wieder sehr viel liege, aber wenn ich dann lese, dass man sich mit der Kasse wieder rumstreiten muss, dann lass ich das erstmal, dafür reicht die Kraft jetzt nicht...
     
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  3. kekes

    kekes Bekanntes Mitglied

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    Maggy63, das war bereits der Widerspruch.
    Jetzt käme nur noch eine Klage in Frage. Ob ich dazu die Nerven habe - weiß ich nicht. Das ist so anstrengend.
    Mit der Probematratze konnte ich meine Schmerzmittel nachts um ein Drittel senken. Das war einfach toll.
    Liebe Grüße
     
  4. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    So weit ich weiß muss die Matratze im Hilfsmittelkatalog aufgeführt sein. Ist die Übernahme in den Leistungen der KV nicht vorgesehen (so ist es bei vielen PKV), besteht die Übernahme über die Pflegekasse, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
     
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  5. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ich bin grad sprachlos.... Ich würde jetzt einfach mal raten: die Krankenkasse mit dem 'B' am Anfang und 'er' am Ende? Das würde nämlich zu denen passen, da hab ich meine Erfahrungen gemacht und dann ganz schnell gewechselt...
     
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  6. kekes

    kekes Bekanntes Mitglied

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    Nee, maggy63, die Krankenkasse mit D.K....
    Heike68, sie ist im Hilfsmittelkatalog - sogar mit der Zusatzbezeichnung "bei Schmerzzuständen" - aber trotzdem beruft sich die KK darauf, dass es sich um Antidecubitus Matratzen handelt, und ich keinen habe.
    Ich telefonierte bereits am Freitag mit dem Sanitätshaus... anscheinend gibt es dahingehend immer wieder Probleme. Da die Matratze eben auch recht teuer ist, wollen die meisten Kassen nicht zahlen.
    Die Pflegekasse (ich habe Pflegegrad 2) sieht es genauso - obwohl ich bereits 2 ärztliche Atteste, von Haus- und Facharzt, vorgelegt habe.
    :nixweiss:
     
  7. Lisalea

    Lisalea Bekanntes Mitglied

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    Wie bekloppt, denn derzeit würde es ja Medikamentenkosten und auch deren eventuellen Spätfolgen eindämmen, wenn Du weniger Schmerzmittel benötigst.
     
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  8. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Kann der Arzt dir nicht "Vermeidung von Dekubitus" bescheinigen?
     
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  9. kekes

    kekes Bekanntes Mitglied

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    Heike68, das wurde bescheinigt...hat aber keine Auswirkung, da diese Matratze ja nochmal speziell für Schmerzpatienten ist.
     
  10. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Dann widerspricht sich die KK ja selbst, wenn sie auf den fehlenden Dekubitus verweist :(
     
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  11. kekes

    kekes Bekanntes Mitglied

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    Ich weiß - es zerrt einfach an den Nerven.
    Meine Ärztin versteht die Entscheidung auch nicht - vor allem, weil ja definitiv weniger Schmerzmittel verschrieben werden mussten.
     
  12. Lisalea

    Lisalea Bekanntes Mitglied

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    Würde Deine Ärztin,,wenn Du Sie bittest, sich vielleicht einmal mit der KK in Verbindung setzen? Vielleicht würde ein Arzt/KK Sachbearbeiter Gespräch etwas nützen. Zumindest wäre ein persönliches Gespräch mit eindringlicher Schilderung einen Versuch wert.
     
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  13. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Eine Klage bringt ja auch nüscht...bis zum Urteil können 3 Jahre vergehen.
     
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  14. Rose72

    Rose72 Bekanntes Mitglied

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    Liebe kekes, es tut mir leid, dass Du so wegen einer notwendigen Matratze kämpfen musst.

    Ich kenne mich leider gar nicht aus aber vielleicht kann hier jemand weiter helfen.
    Mein Arzt hat mir bei der drohenden Ablehnung einer Reha den Widerspruch bekräftigt und sofort die nächste Verordnung mitgegeben.

    Darf Deine Ärztin diese Matratze vielleicht gleich noch einmal verordnen...notfalls mit einer weiteren Diagnose oder dem Zusatz ...Abwendung von....erhöhtem Schmerzmittelbedarf, erhöhter Schmerzen und Verhinderung offener Stellen und was weiss ich was noch Erhaltung der Schlaf- und Lebensqualität.

    Locker lassen würde ich keinesfalls...vielleicht hast Du auch mehr Ärzte und der nächste übernimmt. Natürlich mit Rücksprache Deiner behandelnden Ärztin.

    Ich drücke Dir die Daumen

    LG Rose
     
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  15. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Und genau darauf setzt die Kasse wahrscheinlich. Dass man nicht klagt, weil es einen Haufen Geld frisst und ewig dauert. Und schon hat man wieder Ausgaben gespart. Das ist ja gängiges Vorgehen, ob bei KK oder Versicherungen. Der Mensch an sich ist da völlig egal. Ich schlucke jetzt lieber die Worte runter, die ich gern rauslassen würde, sonst krieg ich Mecker...
     
  16. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Na ja, eine Klage vor dem Sozialgericht ist zumindest kostenlos.
     
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  17. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Ich habe das ja gerade durch und bekam eine DeCube™ Heavy-Weight Plus mit Weich- und Freilagerung (Obwohl ich dafür zu leicht bin).

    Die sind alle teuer und sowohl der Arzt, als auch das Sanitätshaus sollten Dich mit guten Argumenten unterstützen, sonst wird das nichts mit einer speziellen Matratze. Welches Modell von dekubi ist es, DECU-P15? Hab's gefunden.

    Bist Du dekubitusgefährdet, falls ja, welcher Grad? Das reicht für diese Matratze. Oder geht es „nur“ um Schmerzen? Das wird schwer. Normalerweise wird das Decubitusrisiko von einer Fachkraft vor Ort eingeschätzt. Sie prüft auch, ob die passende Matratze ausgesucht wurde, in Bezug auf Schmerzen auch.

    Die Ablehnung, weil der Decubitus und insbesondere das Decubitusrisiko angeblich gänzlich fehlen, ist üblich und eine Sauerei. Es kommt genau auf die Indikationen an, die im Hilfsmittelverzeichnis stehen. Dafür ist die Matratze zugelassen. (Wurde schon erwähnt, glaube ich.)

    Bei Grad 2 (mit Rötung) gab es keine Probleme, so meine Erfahrung. Grad 1 ist kaum zu sehen, nur Schwellungen, und es liegt an der Deiner Schilderung, wenn eingeschätzt wird.

    Es geht um das Decubitusrisiko, das muss vorhanden sein Wurde es bescheinigt? Grad 2 erhöht die Chancen enorm. Dieses Risiko ist das führende Symptom, ergibt sich aus „freigegeben“. Alles andere sind Empfehlungen, die der individuellen Anpassung dienen.

    Dir bleibt jetzt als Hintertür die Verordnung einer sehr ähnlichen Matratze, bei der auch Schmerztherapie als Leitsymptom angegeben ist, oder ein bisher nicht berücksichtigtes Dekubitusrisiko wird erkannt. Schwellung und Rötung der Haut ist Decubitus Grad 2, das wissen viele nicht. Beim Risiko hast keinen, es geht konkret darum, ihn zu vermeiden. Das Spiel geht von vorne los, aber mit besseren Argumenten, Du liegst sehr viel.

    Wie gesagt, ist das eine kann und bei Decubitus ein muss. Trotzdem ist es unerhört.

    Das kann als Einstweilige Verfügung laufen und dauerte wenige Monate, nach meinem Kenntnisstand. Wenn eine Versorgungspflicht mit einer Matratze besteht, muss eine geeignete gefunden werden. So interpretiere ich den Text, die Verordnung war am Ziel vorbei. Das passiert oft. Hat die Pflegekasse Dich nicht beraten, wie Du zu einer geeigneten Matratze kommst? Das gehört dazu.

    Die Wunschmatratze steht als Decubitus-Hilfsmittel bei Reha-Dat (Der Einsatz zur Prophylaxe ist bei Personen mit mittlerem bis sehr hohem Dekubitusrisiko freigegeben.). Mit den Empfehlungen wird die Matratze an die individuellen Bedürfnisse angepasst.

    Meine Ärztin lässt sich den Verordnungstext vom Sanitätshaus geben.

    Viel Erfolg, ziehe es durch. Das selbe Modell neu verordnen geht auch, @Ruth, gute Idee. Habe ich auch schon gemacht, beim E-Rolli, aber sie wollten einen anderen Arzt.
     
    #17 5. Februar 2023
    Zuletzt bearbeitet: 5. Februar 2023
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  18. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Aber der Anwalt arbeitet doch nicht für lau. Ich weiß ja nicht, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, wenn nicht, kann sich das doch auch kaum Einer leisten.
     
  19. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Es besteht keine Anwaltspflicht beim Sozialgericht.
     
  20. Rose72

    Rose72 Bekanntes Mitglied

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    Maggy,

    erschwinglich und nervlich erträglich wird es auch mit einem Sozialverband, wie zum Beispiel dem VdK.....gibt aber auch andere.
    Klar zahlt man einen Mitgliedsbeitrag und auch noch was für die Klage. Es bleibt aber Summe x....ich weiß nicht, wie hoch es heute ist, vor Jahren waren es keine 100 Euro in der Summe.

    Kekes, ein weiteres Schlupfloch gibt es noch. Wie lange war der Zeitraum zwischen Beantragung und Ablehnung...da gibt es eine Frist, denke 5 Wochen, weiss es aber gerade nicht. Google mal bitte fingierte Genehmigung. Wird die Zeit überschritten gilt es als genehmigt und die KK muss zahlen ob es ihr passt oder nicht.

    Das haben mein Schwager und ich schon erfolgreich genutzt. Es heißt Gesetz zum Schutz des Patienten.

    Wäre auch eine Möglichkeit, wenn Du sie erneut mit neuen Verordnungen eindeckst. Immer brav den Eingang quittieren lassen und sehen. Geht was verschüttet, bekommst Du sie ...da reicht der Kasse gegenüber übrigens schon der schriftliche Verweis auf das Gesetz aus.
     
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