GdB ist da

Dieses Thema im Forum "Behinderung" wurde erstellt von Romance, 2. Januar 2023.

  1. Romance

    Romance Mitglied

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    Illmitz
    Hallo,
    Also ich hab heute das Ergebnis vom Sozialministerium bekommen das mein GdB auf Grund meiner rheumatoiden Artrithis 40% sei, ehrlich gesagt hätt ich mir schon 50-60% erwartet, wie war das bei euch so? und bringen mir die 40% in irgendeinerweise was?

    Grüsse

    Edit: Bin aus Österreich
     
    #1 2. Januar 2023
    Zuletzt bearbeitet: 2. Januar 2023
  2. Clödi

    Clödi Bekanntes Mitglied

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    Die Frage ist ja, was du von dem GdB erwartet hast. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragen. Ob du diese Voraussetzungen erfüllst, kannst du z.B. hier nachlesen.

    https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/05_Gleichstellung/Gleichstellung_node.html

    Selber habe ich noch keinen GdB beantragt, obwohl ich auch eine RA habe. Daher weiß ich nicht, ob 40% hier angemessen sind.
     
  3. sentens

    sentens Bekanntes Mitglied

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    Grüß Dich,

    nun ... als ich das Formular damals vor mir hatte, merkte ich,
    dass ich viel zu wenig Platz für die Eintragungen der unterschiedlichen Erkrankungen hatte,
    sodass ich Zwischenzeilen ziehen musste.
    Einige Monate später folgte der Gutachter-Termin.
    Das Ergebnis der Begutachtung wird zusätzlich noch von einem weiteren Arzt überprüft,
    so lautete die telefonische Mitteilung von Seiten des Sozialministeriums.

    Nach einigen Wochen Wartezeit folgte das Ergebnis.
    Mehrere Schriftstücke wo alles erklärt wurde, wie die Prozente zustande kamen wurden mitgesandt.

    Ja ... eine Steuerermäßigung beim Jahresausgleich (Arbeitnehmerveranlagung)

    https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_mit_behinderungen/steuern_und_behinderung.html

    *servus*
     
    #3 2. Januar 2023
    Zuletzt bearbeitet: 2. Januar 2023
  4. Adolina

    Adolina Bekanntes Mitglied

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    Hallo Romance,

    ich hatte bei meinem Erstantrag 30% bekommen. Es kommt drauf an, was du alles noch an Beschwerden hast. Bei mir stand einiges mit drauf.
    Mir ging es damals krankheitsbedingt schnell schlechter. Beim nächsten Antrag bekam ich dann 50% und einen Behinderten Ausweis.
    Jetzt bin ich schon länger bei 70% und habe auch das Merkzeichen G bekommen.
    Mir wurde damals gesagt, man soll alles angeben was relevant ist.

    soviel ich weiß, kann man die 30% bei der Steuer angeben. Bin aber nicht ganz sicher, weil es schon solange her ist.

    Alles Gute für dich.

    LG Adolina
     
  5. Rogi

    Rogi in memoriam †

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    Hi Romance,
    wenn Du noch im Arbeitsleben stehst und Steuern zahlst, kann es bei einem GdB von 40 von Vorteil sein, Kündigungsschutz zu haben. Dafür suche den Gleichstellungsbeauftragten auf und beantrage die Gleichstellung, damit Du dem Schwerbehinderten (Schwerbehinderung ab GdB 50) gleichgestellt wirst.
    Außerdem kannst Du den GdB als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Dafür Kopie vom Bescheid der Steuererklärung beifügen.
    LG Rogi
     
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  6. Romance

    Romance Mitglied

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    Ich Danke euch allen herzlichst für eure Antworten.

    @Rogi , wie und wo finde ich den Gleichstellungsbeauftragten und wie beantrage ich die Gleichstellung?
     
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  7. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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  8. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Hallo Romance,

    ich habe vor vielen Jahren auf Anhieb einen GdB von 60 bekommen bei Mischkollagenose mit Polyarthritis etc..
    Hast du denn deine Beschwerden und Einschränkungen im täglichen Leben auch geschildert ? Es geht beim GdB vordergründig eben auch um die Einschränkungen, die man hat und nicht nur um die Diagnosen. Wenn der Platz auf dem Formular dafür nicht ausreicht, so kann man ein Beiblatt hinzufügen, auf dem die Einschränkungen im Alltag aufgelistet werden. Nicht zu vergessen zu dem körperlichen Einschränkungen auch das psychische, niedergedrückte Stimmung usw. angeben und Erschöpfung bedingt durch die Erkrankung.

    Ich würde auf jeden Fall schriftlich, fristgerecht Widerspruch einlegen und die Einschränkungen schildern.
     
    #8 2. Januar 2023
    Zuletzt bearbeitet: 2. Januar 2023
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  9. sentens

    sentens Bekanntes Mitglied

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  10. Romance

    Romance Mitglied

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  11. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Oh ok, wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Bei Ort steht ja im Profil Illmitz :a smil08:. Und hast es ja auch in der passenden Länderecke gepostet.
    Mein Fehler!
     
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  12. Rogi

    Rogi in memoriam †

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    @Romance, ich bin ein "Büromensch". Deswegen empfehle ich Dir, beim Versorgungsamt die ärztliche(n) Stellungnahme(n), die es angefordert hat, Dir zuzuschicken. Daraus wird für Dich wegen der amtlichen Bewertung von 40 wahrscheinlich schon einiges ersichtlich sein.
     
  13. Rogi

    Rogi in memoriam †

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    Upps, hab nicht drauf geachtet. Sorry. Die Routine war im Weg.
    Österreich hat auch kein Atomkraftwerk laufen und ist kein Nato Mitglied. Also anders als DE.
    Aber, ich würde mich an Deiner Stelle ans Personalamt wenden und um Auskunft bitten, an wen bzw. welche Stelle Du Dich wenden kannst.
     
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  14. Romance

    Romance Mitglied

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    Illmitz
    Danke nochmals, hätte aber wiegesagt schon mehr erwartet und hab vor Kündigung etwas Angst da ich doch sehr eingeschränkt bin, hab ja schließlich einen Handwerker Beruf (Elektriker) und mein Hauptproblem sind Hände und Handgelenke,
    Kündigungsschutz wäre schon gut gewesen
     
    #14 2. Januar 2023
    Zuletzt bearbeitet: 2. Januar 2023
  15. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Versuche es wie gesagt mit Widerspruch, das ist auf jeden Fall einen Versuch Wert. Schau das du die Widerspruchsfrist einhälst. Würde den schriftlichen Widerspruch auch per Einschreiben verschicken, sodass man einen Nachweis hat.
     
  16. Marga59

    Marga59 Bekanntes Mitglied

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    @Romance , mir ging es wie @Adolina , beim 2. Antrag habe ich 50 % erhalten.
    Seid einem Jahr läuft ein Verschlechterungsantrag. Wurde abgelehnt, dabei waren mein RA, Fibromyalgie, COPD, Lungenemphysem noch nicht mit bedacht.
    Widerspruch läuft über den VDK. Man braucht echt Geduld.

    Welche Erkrakungen wurden berücksichtigt.

    Viele Grüße nach Österreich.
    LG
     
  17. Romance

    Romance Mitglied

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    Illmitz
    Danke, aber ich weiss echt nicht wie ich das machen soll mit dem Widerspruch, gibts da Formulare auch?
     
  18. Money Penny

    Money Penny Bekanntes Mitglied

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    Hallo, also hier in D schreibst einfach einen Brief mit dem Text, dass du Widerspruch einlegst. Innerhalb der Frist( steht auch in dem Brief den du bekommen hast).
    Den Grund kann hier später genannt werden. Hauptsache Widerspruch.
    So kenne ich es.
    Und immer alles kopieren.
    Damit du es beweisen kannst, falls....
     
  19. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    Ort:
    wo es schön ist :-)
    Romance,gibt es bei euch in Österreich evt. einen Sozialverband ?
    Hier in Deutschland wird man von denen beraten und auch ggf vor Gericht vertreten,bei einem nicht so hohem Mitgliedsbeitrag.
    Du hast aber auch die Möglichkeit,nach 6 Monaten einen Verschlechterungsantrag zu stellen.
     
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  20. Romance

    Romance Mitglied

    Registriert seit:
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    Ort:
    Illmitz
    @Katjes ,nicht das ich wüsste?

    @Money Penny , sollte ich von den Brief was ich bekommen habe auch was kopieren und beilegen?
     
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