Leider ist es nicht ganz so einfach.Hier im Umkreis gibt es keine Wohnungen die entweder bezahlbar oder gross genug sind. Einfach wegziehen darf ich nicht da KV und ich gemeinsames Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Verlasse ich das Schuleinzugsgebiet ist jemand ganz schnell beim Anwalt und bekommt dort auch noch recht. Er braucht sich ja nicht um Miete oder sonst etwas zu kümmern sitzt ja mit dem Hintern im Haus aus dem ich ausziehen musste.
Das ist ganz einfach eine Sauerei. Drücke meine Daumen, dass alles besser wird. Tut mir leid, aber das mußte sein. Ich empfinde deine Situation auch unmöglich. Aber ich kann da nicht einfach was zu sagen. Dies ist eine besondere Lage. Ich hoffe nur das Beste für dich.
@Money Penny ist schon in Ordnung.Im Gegensatz zu der bis 2018 bewohnten Wohnung ist die ganze Situation eine bessere. Optimal nicht aber eben besser wie vorher. Es werden sich Wege finden das unser Leben besser wird.
Es macht mich immer wütend, wenn sich Väter so verhalten. Eigentlich sollten Sie es besser wissen und nicht der Streit der Eltern auf den Rücken der Kinder austragen. Gemeinsames Sorgerecht beinhaltet ja auch, dass der Vater sich Gedanken um die Wohnsituation seines Kindes macht. Und ein gemeinsames Interesse daran hat, dass ihr eine vernünftige Wohnung findet, anstatt mit einem Anwalt zu drohen. Aber scheinbar haben du und dein Kind leider das Pech, dass er nicht so vernünftig ist und euch bei der Wohnungssuche unterstützt, sondern eher das Gegenteil. Aber was möchtest du denn? Das ist mir nicht ganz klar? Auch wenn die Wohnungssituation an deinem Ort nicht ganz einfach ist, kann das doch nicht heißen, dass man in einer kalten Wohnung leben muss, die zwar eine gewisse Größe aufweist, aber scheinbar auch größere Defizite aufweist. Es gibt nur die Möglichkeit aktiv zu werden. Egal in welcher Richtung, dass musst du persönlich abwägen und dabei kann dir hier keiner helfen, da ja jeder andere Prioritäten an eine Wohnung stellt. Somit gibt es nur die Möglichkeit, dass du für dich einen Weg suchst. Der unterschiedlich sein kann. 1. Resignieren und es als gegeben hinnehmen. 2. Deinen Vermieter, wie bereits von mir mehrfach geschrieben, schriftlich über alle Mängel in Kenntnis setzen und mit einer Frist zur Mängelbeseitigung. 3. Dir externe Hilfe durch wenn auch immer suchen und dann sich an die zuständige Behörde wenden. Oder 4. eine Wohnungssuche starten entweder alleine oder mit Unterstützung. Andere Möglichkeiten gibt es sonst nicht. Und solltest du dort wohnen wollen und nicht auf deinen Vermieter stringenter zu gehen, musst du lernen dich mit der Situation zu arrangieren, wobei es mir persönlich sehr schwer fallen würde, in einer in kalten Wohnung zu leben, da dort die Gefahr der Schimmelbildung sehr groß ist und das geht letztendlich auf eure Gesundheit. Und auch der Kindsvater sollte Einsicht bekommen, da es um die Gesundheit seines Kind es geht und nicht die Steine in den Weg legen. Es macht mich wütend und traurig zugleich, dass immer die Kinder leiden müssen, wenn es jemanden gibt der seine Probleme auf dem Rücken der Kinder austrägt. Kannst du nicht ein vernünftiges Gespräch mit ihm führen über eure Wohnsituation? Oftmals ist ein Gespräch in der Öffentlichkeit, d.h. für mich ein Café etc. hilfreich, da man sich dort meist mehr zusammen reißt. Oder ist eure Situation derart spannungsvoll, dass dieses nicht möglich ist. Manchmal kann man so etwas auch mit Hilfe der Großeltern oder anderen Verwandten auf dem Weg bringen. Aber erst einmal musst du wissen, was du wirklich möchtest. Ich hoffe, dass dich meine Worte nicht schockieren und es soll kein Vorwurf sein, nur es kommt so bei mir an, dass du für dich noch keinen Weg gefunden hast.
@Maine Coonchen unsere Situation ist so das die Fronten extrem verhärtet sind das kein Gespräch oder anderes mehr möglich ist. Er wollte mehr Umgang mit unserem Sohn und hat ihn zu seiner RA mitgenommen um ihn dort gemeinsam mit der Anwältin zu bearbeiten. Folge des ganzen war ein Gerichtsverfahren ein Sohn der nicht mehr zum Vater wollte von ihm weggelaufen ist .Das der Junge nicht wollte hat er nicht akzeptiert er war der Meinung der Umgang wäre genau so Pflicht wie zur Schule zu gehen. Zweites Verfahren war dann 3 Tage vor Weihnachten in dem dann endlich dem Willen des Kindes entsprochen worden ist. Er geht alle zwei Wochen zum Vater und muss sich jedesmal auf das neue anhören das er mehr Umgang haben will,er kein Geld hat und natürlich an allem ich Schuld bin. Er ist so weit gegangen das er gesagt hat er würde jeden Monat 500Euro bezahlen und dafür nichts bekommen. Unsere Wohnsituation interessiert ihn überhaupt nicht . Da wir nicht wissen wie es hier weitergeht bezüglich der Vermieter (da ist etwas in Gange )schaue ich nebenher nach anderen Wohnmöglichkeiten.Hier in der Nähe oder im Ort direkt ist nichts was verfügbar wäre. Mein Sohn will hier auch nicht weg.Logisch er hat seine Freunde seine Musikschule hier. Ich werde mal sehen das ich beim Mieterverein vorstellig werden kann.
Unter diesem Umstand ist ja eigentlich ein gemeinsames Sorgerecht kaum möglich. Wenn sich das nicht bald ändert, würde ich einen anderen Weg gehen. Bin zwar für das gemeinsame Sorgerecht, aber es gibt auch gravierende Gründe das zu ändern, wenn noch nicht mal mehr ein Gespräch in Bezug auf Kind möglich ist. Beratung gibt es da zB. beim Jugendamt, es geht ja um das Wohl des Kindes/Kinder. Wegen einer anderen Wohnung könntest du dich zB. auch bei einer Wohnungsbaugenossenschaft anmelden, diese Wohnungen sind meist von der Miete her preiswerter, als am freien Wohnungsmarkt. Oder auf eine Sozialwohnung bewerben, da gibt es zwar mitunter längere Wartezeiten, aber besser wie nichts ändern.
Sein Recht einfordern, bedeutet nicht, ausziehen zu müssen. Ich habe mich drei Jahre mit dem Vermieter auseinandergesetzt, immer den Ton gewahrt und eine fette Heizkostenerstattung bekommen, nachdem die Mängel behoben waren. Die geht ans Amt, zu Recht, sie haben alle Nachzahlungen übernommen. Sich Rat beim Mieterbund zu holen, bedeutet nicht, zu klagen. Die Beschwerde bezog sich auf das Job-Center. Oft braucht es nur den richtigen Ton in der gewünschten Form und an passender Stelle eine angemessene Frist, schon löppt dat. Egal, wo.