Hallo alle hier, stelle nun die Frage, die mich die ganze Zeit beschäftigt. Habe den GDB Antrag damals gestellt. Dann wollte ich Akteneinsicht, weil da was fehlte. Bekam dann alles zugeschickt. So, nun, in den Papieren ist ein Zettel bei,oben steht GZ und eine Nummer. Name, Geburtsdatum. Befundschein von HA Dr. Behandlungszeitraum über folgende Gesundheitsstörungen: Dann stehen da Chronische Polyarthritis, Morbus Bechterew, Psoriasis...... Darunter Fragen vom Amt: Häufigkeit, Ausmaß, seit wann? Soweit so gut. Letztens beim HA, sagt der zum Ende der Sprechstunde, schön wenn sie zur Schmerztherapie in die Klinik gehen, vielleicht finden die dann mal, wo die Schmerzen herkommen???? Häh??? Die Befunde stehen doch da, oder??? Ich komm mir vor wie im falschen Film. Dann brauch ich mich nicht wundern, wenn der GDB zu niedrig ausgefallen ist. Was sagt ihr dazu? LG Money Penny
Ausschlaggebend sind ja weniger die Diagnosen als deine Einschränkungen dadurch. Hattest du damals ein entsprechendes Schreiben dabei gelegt?
Ja, einen Tagesablauf habe ich dazu gelegt. Finde den Kommentar von dem HA komisch? Weil der ja immer sagt, das ist ja nix.
Kann mich immer schlechter bewegen. Denke, ich werde nach einem halben Jahr neu bewerten lassen. Alle ziehen mit nur der HA nicht. Ist halt komisch.
Wenn du noch Widerspruch einreichen kannst ist das geeigneter als in wenigen Monaten einen Verschlimnerungsantrag zu stellen. Ganz geringe Erfolgsaussichten. Was du machen solltest ist eine Aufstellung aus der hervorgeht inwiefern deine Einschränkungen deinen Alltag von dem eines gleichaltrigen Gesunden unterscheiden. Daran bemisst sich der GdB. Pfeif auf den Hausarzt, wenn der dich nicht unterstützt, und zieh es mit dem hauptsächlich betreuenden Arzt - vermutlich Rheumatologe - durch. Eine persönlich Begutachtung würde ich jederzeit einfordern, dann wirst du für den Gutachter von der Akte zum Patienten. War bei mir damals die beste Entscheidung. Ich hatte 30% bekommen, habe wie geschrieben reagiert und bin nach der Begutachtung mit einer Zusage 80% + G wieder gegangen und genau so war der Bescheid wenige Tage später in der Post. Toi toi Kira
Nein, das war schon durch. Unser Behindertenbeauftragte hat mir gesagt, neuer Antrag nach einem halben Jahr. Genau das mach ich dann auch. Ja, das hab ich erst hier erfahren. Mach ich auch. Ja, noch genauer wohl. Sogar meine Frauenärztin guckte mich diese Woche komisch an, kam nicht auf den Stuhl und danach nicht so gut runter.Mußte mir helfen. Kann mich draußen kaum bewegen, vorwärtskommen. Bücken in einer ganz bestimmten Höhe geht gar nicht. Wenn ich dann tatsächlich es in die Hocke geschafft habe, komm ich alleine nicht hoch. Alles Mist. Danke Kira. Danke auch dir Kukana.
Hi, nachdem ich auch den Unsinn mit Widerspruch, weiterem (Idioten) Gutachter und letztlich Klage-nächster Gutachter vom Sozialgericht bestellt und bezahlt vom SG hatte und letztlich eine gerechte (nach den Anhaltspunkten für die gutachterliche Tätigkeit) erhalten habe, stellte ich weitere Anträge für Freunde direkt mit dem Vermerk auf die Tabelle der "Anhaltspunkte für die gutachterliche Tätigkeit"- hat bisher funktioniert. Das Problem ist, dass diese Tabelle nicht rechtsverbindlich ist, aber jeder Richter wird dem zustimmen... Wichtig ist zu wissen, dass eine Anwaltspflicht erstmal nicht notwendig ist und die ersten 2 Instanzen vor dem Sozialgericht kostenfrei sind... Viele Grüße und wenig Streß Jürgen
@ Jürgen, Ich stecke schon seit vielen Monaten in einem Wiederspruchsverfahren auf Schwerbehinderung fest und bin im Begriff dem Gericht mal über meinen Anwalt aktualisierte Unterlagen zu schicken. Der angekündigte Gutachtertermin wäre Mitte Februar gewesen, aber der Gutachter hat sich bisher nicht gemeldet und mein Anwalt meine ich solle besser keinen Druck machen. Könntest du bitte die Sache mit dem mal etwas genauer erklären? Vielleicht könnte das ja bei mir auch helfen, aber ich verstehe den Zusammenhang noch nicht. Danke in Voraus. Grüße und gite Besserung wünscht Manoul
Hi Manoul, es gibt eine Tabelle nach der sich die Gutachter richten sollten (http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/anhaltspunkte-gutachter.pdf?__blob=publicationFile) Leider machen es viele nicht- vielleicht findest Du da ja eine Argumentationshilfe. Leider ist das Sozialrecht bei Anwälten nicht sehr beliebt, da die Gebührenordnung mässig ist, für das was an Arbeit investiert werden muss- dementsprechend motiviert sind evtl. auch die Anwälte... Viele Grüße und viel Erfolg Jürgen
@Jürgen Tausend Dank. Ein wirklich interessantes Buch. Ich werde mir die entsperchenden Passagen mal ausdrucken und meinem Anwalt geben, bzw. auch etwas besser auf den Gutachtr vorbeteitet sein Viele Grüße von Manoul
Sie wird immer noch als geltendes Regelwerk angesehen. An den Anhaltspunkten selbst hat sich wenig geändert. Einzelne Bundesländer haben angepasste, danach kann man noch suchen.
Das schon, nur der GDB selber wurde angepasst. Z.b 2008 bekam man noch 40 für beide Hüften und jetzt nur noch 20 so wurde viel nach unten korrigiert.
Hallo, mich würde mal interessieren wie lange ihe auf einen Änderungsantrag/ Bearbeitung gewartet habt. Haben die meisten hier einen Grad von 50 oder höher. Ich habe in der ersten Juniwoche 2021 ein Änderungsantrag gestellt. Wurde einmal angeschrieben ob ich die Rente schon beantragt hätte. Frage beantwortet. Seid dem nichts mehr gehört. LG
Hey, so lange hat das bei mir nicht gedauert. Hatte von Anfang an, einen GDB von 50, wegen Organbeteiligung.
Kann sein, dass es länger dauert. Manche Ärzte brauchen mehr Zeit, um zu Antworten. Also bei mir hat das so nen halbes Jahr gedauert. Aber, ich bekam immer bescheid. Ruf doch da einfach mal an. Hab ich auch gemacht.
Mein GdB ist 100, plus drei Merkzeichen. So lange ist zu lange. Ich würde auch nachfragen, wo da was hakt.
Was zu deinen Diagnosen ja nicht passt. Aufgrund welcher Befunde zb. deine Polyarthritis diagnostiziert wurde ist da von größerem Belang.
Hier ist die fünfte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung von 2012. https://versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/index.html Näheres über den weiteren Verlauf ist hier zu finden: Stand der Versorgungsmedizin-Verordnung von 2020
Aus dem 2. Link: „Altfälle“ - also bisher anerkannte GdBs - könnten nach den neuen Regelungen überprüft werden. Habt Ihr davon schon gehört?