Wo u. Wie die Behinderung im Bewerbungsschreiben erwähnen

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Perkele, 2. Februar 2021.

  1. Perkele

    Perkele Mitglied

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    Hallo,

    möchte mich auf eine Stelle im Öffentlichen Dienst bewerben und Frage mich, wie ich am besten, meine Behinderung im Anschreiben unterbringen soll?

    Wer hat das schon mal gemacht?

    Danke.

    Freundliche Grüße
    P
     
  2. Money Penny

    Money Penny Bekanntes Mitglied

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    Hallo Perkele, hab ich noch nicht bemacht. Aber sag, ist die Stelle für Behinderte ausgeschrieben? Oder ist das eine normale?
    Also ich würde bei einer normalen es erstmal nicht gleich im Anschreiben erwähnen.
    Wenn die Einladung zum Vorstellen kommt, kann man das persöhnlich besprechen.
    Vielleicht antwortet ja dir heute einer, der mehr Erfahrung hat als ich.
    LG Money Penny
     
  3. Perkele

    Perkele Mitglied

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    91
    Hallo,
    es ist halt in der Stellenanzeige angemerkt das Schwerbehinderte bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt werden. Vom Arbeitsamt wird man ja außerdem auch angehalten anzumerken, das Eingliederungszuschüsse für den Arbeitgeber möglich sind. Wobei ich nicht weiss ob das auch für den Öffentlichen Dienst gilt. So könnte ich beides in einem Satz kombinieren.
     
  4. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    @Pekerle
    Ein öffentlicher Arbeitgeber MUSS einen schwerbehinderten Bewerber, der von seinen Qualifikationen her geeignet ist, zum Vorstellungsgespräch einladen.
    Daher macht es auf jeden Fall Sinn dies zu erwähnen. Alternativ zum Anschreiben könnte man es auch in den Lebenslauf einfließen lassen.
     
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  5. kukana

    kukana in memoriam †

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    Vielleicht machst du ein Anschreiben mit Bezug auf die Anzeige und kannst es dabei mit erwähnen.
     
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  6. Birte

    Birte Bekanntes Mitglied

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    Ja, das steht seit Jahren in den Anzeigen. Ist so vorgeschrieben. Ich würde es bei der Bewerbung nicht erwähnen, sondern erst im Vorstellungsgespräch.

    Falls du es doch tun willst, wäre eine kurze Erklärung, warum das für die Arbeit kein Problem darstellt, sinnvoll. Ich würde den Satz dann in etwa so formulieren:
    "Um von Anfang an mit offenen Karten zu spielen, teile ich ihnen mit, dass bei mir im Jahr ... ein Grad der Behinderung (GdB) von xx festgestellt wurde. Eingliederungszuschüsse von der Agentur für Arbeit könnten bei einer Beschäftigung möglicherweise infrage kommen."
    Anschließend dann eine Erklärung, warum die Behinderung kein Problem für die Arbeit darstellt.
     
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  7. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    @Birte
    Wenn sie es nicht erwähnt, könnte es sein, dass sie erst gar nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird.

    Ob Zuschüsse in Frage kommen, wissen die schon selber, braucht man nicht extra erwähnen.

    M.M.n. reichen zwei Sätze: Zu Ihrer Kenntnis teile ich Ihnen mit, dass ein GdB xx besteht. Alles weitere würde ich gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern.

    Oder eben in den zeitlichen Ablauf des Lebenslauf einbauen.

    (Tippfehler berichtigt)
     
    #7 2. Februar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 2. Februar 2021
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  8. Perkele

    Perkele Mitglied

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    "ER" bedankt sich schon mal für die Anregungen.
     
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  9. Birte

    Birte Bekanntes Mitglied

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    Leipzig
    Dass man eingeladen werden muss, wusste ich gar nicht. Also kommt es weniger auf die Bewerbung als auf den guten Eindruck im Vorstellungsgespräch an. Dann würde ich mich Heike anschließen.
     
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  10. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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  11. stray cat

    stray cat Bekanntes Mitglied

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    genau so. und im Gespräch ist dann gut, wenn Du klar, sachlich, kurz und ohne viel Wind Deine eventuellen Einschränkungen plus eventueller Notwendigkeiten (spezieller Stuhl oder eben gar nix) sagst.

    Viel Glück für einen guten Job wünsche ich Dir! cat
     
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  12. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    München
    Ich habe das damals unter "Besondere Fähigkeiten" aufgeführt.
    Zu einem hatte das sonst so einen Behindi-Geschmäckle für mich und zum anderen
    hatte ich das Gefühl es hat dem Gegenüber mit weniger Berührungsangst den
    Gesprächseinstieg in der Richtung erleichtert. Zumindest klingts nicht so leidend
    unter dem Deckmäntelchen. :)

    Ich würde das heute nicht mehr in die Bewerbung schreiben. Damals war ich noch
    braver. Die sollen sich erstmal ein Bild von mir machen und nach erfolgtem
    Gespräch und positiver Rückmeldung ist noch immer Zeit für Specials.
     
  13. Sarina91

    Sarina91 Mitglied

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    Hallo alle zusammen,
    als ich mich vor 5 Jahren für eine neue Stelle in einem anderen Unternehmen beworben habe, stand bei mir genau die gleiche Frage im Raum. Damals habe ich mich dafür entschieden es nicht in die Bewerbung zu schreiben. Ich hatte ein bisschen Angst, dass "diese Behinderung" ein schlechtes Licht auf mich und meine Fähigkeiten wirft.

    Ich wurde damals zum Vorstellungsgespräch eingeladen und habe auch dort nichts von meinem Behinderungsgrad (60%) erwähnt. Für mich war es wichtig, dass der Arbeitgeber sieht, dass die Behinderung mich nicht im Arbeitsalltag einschränkt.

    Erst nach 3 Monaten habe ich ein persönliches Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht. Er war erstmals sehr überrascht, dass ich einen Schwerbehindertengrad habe. Es wäre ihm nicht aufgefallen, da ich die Arbeit ganz normal wie alle anderen abgearbeitet habe.

    Beim Gespräch habe ich Ihm erklärt, warum ich es erstmal für mich behalten habe. Er hat es verstanden und mir daraus auch keinen Strick gedreht. Bis heute nicht.

    Ich glaube aber auch, es kommt immer darauf an, um welches Unternehmen es geht und wie die Geschäftsleitung sich einem gegenüber verhält (Sympathie etc).

    Liebe Grüße
    Sarina
     
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  14. Schosl

    Schosl Bekanntes Mitglied

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    Oberbayern
    Hallo, ich arbeite im öffentlichen Dienst als Führungskraft. Einfach im Lebenslauf den GdB zum Schluss hinschreiben. Der AG muss dich einladen und Du kannst auch sagen, dass der Schwerbehinderten Beauftragte beim Vorstellungsgespräch dabei sein soll, damit das Gespräch auch fair abläuft. Der AG im öffentlichen Dienst hat soweit als möglich, bei gleicher Eignung den Behinderten einzustellen und die Voraussetzungen für einen ergonomischen Arbeitsplatz zu schaffen. Dazu gibt es genügend gesetzliche Vorgaben. Meiner Erfahrung nach versucht der Staat, auch seiner Verpflichtung nachzukommen. Wenn ich Dir noch weiter helfen kann, einfach per PN anschreiben
    LG
    Schosl
     
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  15. Oliver70

    Oliver70 Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
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    1.045
    Hallo,

    ich habe jetzt den SB Ausweis 50% fast genau 30 Jahre und habe ihn bei Bewerbungen immer mit angegeben. Schließlich gibt es 5 zusätzliche Urlaubstage und man hat einen etwas besseren Kündigungsschutz.

    VG
    Oliver
     
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