Schwerbehinderung GDB 50 Ablehnung durch Versorgungsamt

Dieses Thema im Forum "Austausch für und mit Angehörigen" wurde erstellt von Beate Nuss51, 23. Januar 2021.

  1. Beate Nuss51

    Beate Nuss51 Neues Mitglied

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    Hallo Forenmitglieder ,ich bin neu hier und habe gleich mehrere Fragen .Ich pflege meine Mutter hat Pflegegrad 3 und schwere Hüftarthrose Grad 4 , chronische Schmerzen ,Drepression seit Jahren .Osteoprorose ,Glaukom und grüner Star ,Kniearthrose 2 grad und Karpartunnelsyndrom ist dazu gekommen .

    Meine Mutter ist Schmerzpatientin und bekommt Tilidin . Vorher GDB 30 mit Verschlechterungsantrag 40 GDB ,bei Verschlechterungsantrag 50 GDB mit Merkzeichen B und G,H wurde abgelehnt nun Klage beim Sozialgericht .

    Versorgungsamt lehnt immer noch ab ,mit der Begründung eine Abhilfe des Klagebegehrs kann nicht nach vorliegenden Unterlagen nicht empfohlen werden . Es wurden 9 Ärzte angegeben und auch 2 Radiologen . Aber nur 5 Ärzte angefragt .

    Begutachung soll weit entfernt vom Wohnort stattfinden . Was kann man da tun ? Meine Mutter weint schon deswegen , ist schon mit ihren Schmerzen sowieso belastet . Ich hoffe hier kann man mir weiterhelfen ?
     
  2. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Hallo und herzlich willkommen hier im Forum.

    Ich finde es ja schon übel das deine Mutter mit ihren Einschränkungen mit so einem niedrigen GdB abgespeist wird, obwohl sie den Pflegegrad drei hat, falls ich das jetzt richtig verstanden habe? Kenne mich derweil damit aus, weil mein Mann auch einen Pflegegrad hat und auch meine Schwiegermutter(mittlerweile ist Schwiegermutter schon verstorben). Er hat GdB Hundert und zwei Merkzeichen. Ich finde den GdB viel zu niedrig, bei den Erkrankungen und Einschränkungen die deine Mutter hat. Begutachtung fern der Heimat finde ich daneben, mein Mann käme da gar nicht mehr dahin und ich mittlerweile auch nicht. Kann man da nicht irgendwie Widerspruch einlegen, im Sinne der Begutachtung zumindest, wenn man die weite Strecke nicht hinkommt. Alternativ könntest du sie dahin fahren und bei der Begutachtung begleiten, dabei sein? Falls du gesund und fit bist könntest du sie ja begleiten, oder?
     
  3. Money Penny

    Money Penny Bekanntes Mitglied

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    Moin Beate Nuss
    Wende dich an der Behindertenbeautagten deines Landkreises. Die helfen dir schnell.
    Die haben Erfahrungen.
    Ist uns fast genauso passiert. Hatte die Seniorenberatungsstelle gefragt und von denen kam der Hinweis. Verfahren läuft noch.
    Es kann sein, daß die Ärzte nicht das richtige hingeschickt haben.
    Widerspruch mit Akteneinsicht. Wenn das von euch noch nicht gemacht wurde, schnell nachholen.
    Der Beauftragte des Landkreises sagt dann noch: ansonsten stellen wir einfach einen neuen Antrag.
    Wusste gar nicht das man das auch so machen kann.
    LG Money Penny
     
  4. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Alle sechs Monate kann man einen Antrag wegen Verschlechterung stellen. So lange muss die Einschränkung dauerhaft i.d.R. bestehen.
     
  5. Beate Nuss51

    Beate Nuss51 Neues Mitglied

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    Hallo Money Penny , vielen dank mit den Behindertenbeautragten . Ich ist aufgefalen das sie wohl nicht alle Ärzte angeschrieben haben und von Radiologen einfach das was der Radiolologe was eingreicht wurde abgeschrieben wurde und daraus sich ein Mini Urteil 4 Säte im kleinen Kasten als Ablehnung reingeschrieben haben . Das mit der Akteneinsicht gute Idee . Was Schreibt man dann so einen Behindertenbeautragten wie greifen die denn ein ? Was tun die denn genau?
     
  6. Beate Nuss51

    Beate Nuss51 Neues Mitglied

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    Hallo Lagune ,ja ist richtig Pflegrad 3 ,das wurde sogar beim Versorgungsamt mit nachgereicht .Argument das spielt keine Rolle. Natürlich würde ich da mit zum Gutachter fahren . Man weiß aber das die Gutachter für die Ämter arbeiten und das ist meine Sorge.
     
  7. Beate Nuss51

    Beate Nuss51 Neues Mitglied

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    Widerspruch gegen die ablehnende Prüfung die das Versorgungsamt gegenüber dem Sozialgericht gemacht und und dabei bleibt das der Antrag die Klage abzuweisen aufrecht erhalten bleibt.
     
  8. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Wir haben bei der Beantragung unseres GdB gleich alle Befunde usw. unserer Ärzte mit eingereicht. Wenn da jetzt ein Teil der Befunde, Erkrankungen und Einschränkungen nicht mit herangezogen wurden, so kam wohl wahrscheinlich dadurch der niedrige GdB zustande.
     
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  9. Money Penny

    Money Penny Bekanntes Mitglied

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    Hallo Beate Nuss, du ruft einfach den Behinderten Beauftragten an. Der weiß dann ,nachdem du alles erzählst hast, was zu tun ist.
    Das stimmt auch, das man alles aufschreibt, was einem Schwierigkeiten in der Bewältigung des Alltages verursacht.
    Klar und deutlich zu verstehen geben ,wo es hakt.
     
  10. Money Penny

    Money Penny Bekanntes Mitglied

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    Hast ne PN
     
  11. Money Penny

    Money Penny Bekanntes Mitglied

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  12. Beate Nuss51

    Beate Nuss51 Neues Mitglied

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    Hallo Money Penny ,danke für den Tip mit dem behindertenbeauftragter . Er war auch geschockt warum meine Mutter außerhalb Hamburgs nach Uetersen zum Gutachter sollte . Waren dann bei dem Gutachter und hatten Taxifahrt dort hingenommen .Als erstes verlangte der Arzt den Ausweis meiner Mutter als Identätisnachweis ,obwohl sie wussten das wir kommen ,weil ich ja vorher angerufen hatte und den Termin bestätigt hatte . Die Kopie es kompletten Ausweises hatte ich den mit der Versicherten Nummer verboten und selber die Nummer durchgestrichen ,den mit der Nummer kann jeder Schindluder treiben . Arzt kam raus und meinte er müsse was ins Formular eintragen aber sagte nichts konkret dazu . Bei der Begutachtung meinte er es würde mit den Untersuchungen schindluder getrieben ,angeblich werden dort andere hingeschickt . Wollten auch nicht einmal die Bestätigung geben das meine Mutter mit dem Taxi gekommen ist .Erst als ich beisein der Arzthelferin das Sozialgericht angerufen habe ,hat die auf ein Privatrezept draufgeschrieben das meine Mutter mit Taxi kam . Und noch nicht einmal das es nötig war .Nun soll meine Mutter einen Monat warten bis der Arzt sich rührt und bestätigt das die Fahrt mit Taxi dahin notwendig war . LG Beate Nuss
     
  13. Money Penny

    Money Penny Bekanntes Mitglied

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    Na, die stellen sich aber an. Sowas hatte ich noch nie gehört.
    Das mit dem Schindluder kann sein, gibt's ja überall.
    Schön das ich dir etwas helfen konnte.
    Berichte mal weiter. Bin ganz Ohr ,was da noch kommt.
    LG Money Penny
     
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  14. kukana

    kukana in memoriam †

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    Äh wenn du von der Kasse keine Bescheinigung über die Taxifahrt hattest und das quasi privat arrangiert hast, könntest du auf den Kosten sitzen bleiben. Ist mir auch passiert. Einreichen bei der Kasse hinterher wurde nicht akzeptiert.
     
  15. Beate Nuss51

    Beate Nuss51 Neues Mitglied

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    Das Sozialgericht hat die hat den Gutachter beautfragt . Nicht meine Mutter Warum die Kasse ? Wenn das Sozialgericht meint wenn notwendig dann wird ersetzt
     
  16. kukana

    kukana in memoriam †

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    Das hatte ich überlesen. Dann muss aber ja der Arzt beide Fahrten für nötig erachten. Also bleibt nur abwarten.
     
  17. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Hallo Beate, ich würde Das so sehen wollen. Was glauben die beim Versorgungsamt wer sie sind ?

    Normalerweise hat man 3 Gutachter zur Auswahl.

    Der GdB ist ein Nachteilsausgleich zu einem "Gesunden", bzw zum Antragsteller, als der noch"gesund" war. Und um Das einzuschätzen reichen die angegebenen Erkrankungen eigentlich aus.
    Ich habe die entsprechenden Einstufungen da, mal sehen, wann ich mir Das anschauen kann. Gerade zur Kur, aber wird schon...
    mom doch noch Zeit hab:

    Man könnte Denen mit einem Neuantrag "dazwischenfunken", denke aber eine Beschwerde wäre hier angebracht.
    Würden dann natürlich noch ein Paar "nette Leute" im Verteiler stehen...

    Habe mir Das mal angesehen. Ich wäre allerdings von dem Pflegegrad 3 ausgegangen, man sollte auch keine Diagnosen schreiben, sondern die Auswirkungen der Erkrankungen.
    ungefähr so:
    bei Hüftarthrose "mittelschwere Beeinträchtigungen "Gehen, Stehen und wechseln von Liegen und Sitzen auf den Stand"
    Bei chronischen Schmerzsyndrom kann man eine Depression damit in Verbindung binden.
    Allerdings müßte die Depression näher erläutert werden. Man sagt "mehr als Traurig" , (häufig niedergeschlagen, traurig, bedrückt oder hoffnungslos,weniger Lust und Freude an Dingen, die man sonst gerne tut)
    Augen würde ich nur entsprechend der Sehfähigkeit schreiben.
    Die anderen Beschwerden, muß man damit rechen, daß sie einer Grunderkrankung zugerechnet werden. Hier würde ich Das dem Schmerzsyndrom zuordnen wollen.

    Ja man bräuchte die Einschätzung zum Pflegegrad und die Beschreibung der Auswirkungen, wie oben.

    Wenn möchtest schreibst es mir als PN...
    Gute Besserung für Deine Mutter "merre"
     
    Kira73 und Pasti gefällt das.
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